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Afghanistan

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:26 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Afghanistan und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA in Afghanistan aufhalten, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur eng begrenzte oder überhaupt keine Möglichkeiten zur Hilfeleistung hat.

Die Sicherheit ist nicht gewährleistet: es besteht das Risiko von Gefechten, Raketeneinschlägen, Minen, Terroranschlägen, Entführungen und gewalttätigen kriminellen Angriffen einschliesslich Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle.

Mit dem Abzug der NATO-Truppen haben die Taliban im August 2021 die Kontrolle über das Land übernommen. Die Lage bleibt unübersichtlich. Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Gefechte und Anschläge können jederzeit und überall stattfinden.

Die Rechtslage ist unklar. Wiederholt sind ausländische Staatsangehörige wegen «Aktivitäten gegen die Gesetze des Landes und die Traditionen des afghanischen Volkes» verhaftet worden.

Im ganzen Land sind Kämpfer aktiv, die sich zum «Islamischen Staat» bekennen. Die Kämpfe fordern zahlreiche Opfer.

Laut Angaben der UNO Mission in Afghanistan (UNAMA) sind zwischen August 2021 und Juni 2022 700 Zivilpersonen getötet und 1406 verletzt worden.

Regelmässig werden Bomben- und Selbstmordanschläge verübt. Sie richten sich unter anderem gegen die Behörden, die Sicherheitskräfte, religiöse Stätten, religiöse Minderheiten, Märkte, Schulen, Hilfsorganisationen und Kundgebungen. Nach wie vor können zudem gezielt Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige verübt werden und gegen Einrichtungen, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer häufig aufhalten (z.B. Restaurants, Hotels) und die Umgebung der Flughäfen. Beispiele von Anschlägen:

  • Wiederholt: Anschläge auf schiitische und andere religiöse Minderheiten sowie auf deren Kultstätten und Wohnorte.
  • März 2023: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag in der Nähe des Aussenministeriums in Kabul
  • Januar 2023: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag in der Nähe des militärischen Teils des internationalen Flughafens von Kabul
  • Dezember 2022: mehrere Verletzte bei einem Angriff auf ein Hotel in Kabul
  • Oktober 2022: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einer Explosion in einer Moschee auf dem Gelände des Innenministeriums in Kabul
  • September 2022: rund 35 Todesopfer und über 80 Verletzte bei einem Selbstmordanschlag auf eine Schule in Kabul
  • September 2022: bei einer Explosion vor der russischen Botschaft wurden zwei Angestellte der Botschaft sowie mehrere andere Personen getötet.
  • Juni 2022: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einer Attacke auf einen Sikh Gurdwara-Tempel in Kabul.
  • April 2022: mehrere Todesopfer und Verletzte bei Bombenanschlägen auf zwei Passagierbusse in Mazar-e-Sharif (Provinz Balkh).
  • April 2022: rund 80 Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf eine sunnitische Moschee und eine religiöse Schule in Kunduz.
  • Oktober 2021: mindestens 50 Todesopfer und rund 150 Verletzte bei einem Anschlag auf eine Moschee in Kunduz.
  • August 2021: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf die Residenz des Verteidigungsministers in Kabul.
  • Juni 2021: mehrere Todesopfer und Verletzte bei einem Anschlag auf NGO-Mitarbeitende in der Provinz Baghlan.

Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Entführungsopfer werden sowohl afghanische wie ausländische Staatsangehörige (Reisende sowie Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen). Beispiele von Entführungen:

  • September 2021: ein indischer Staatsangehöriger in Kabul.
  • Januar 2020: ein amerikanischer Staatsangehöriger in der Provinz Khost.
  • Wiederholt: Entführungen von lokalen Mitarbeitenden von Nichtregierungsorganisationen.
  • Wiederholt: Massenentführungen von Busreisenden.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Islamabad, Pakistan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ägypten

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:27 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Trotz einer sichtbaren Stabilisierung in den letzten Jahren sind politische Auseinandersetzungen und gewaltsame Proteste nicht ausgeschlossen. Es bestehen latente Spannungen zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften, die zu Gewaltakten führen können.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von Terroranschlägen jederzeit im ganzen Land, dies schliesst auch die Badeorte mit ein. Mögliche Ziele von Anschlägen sind sowohl Einrichtungen und Fahrzeuge von Sicherheitskräften und religiöse Minderheiten, als auch touristische Einrichtungen und Verkehrsmittel. Wiederholt sind Anschläge verübt worden, bei denen auch Touristinnen und Touristen starben oder verletzt wurden. Beispiele von Anschlägen:

  • Im November 2022 wurden bei einem Bombenanschlag in Gelbana (Gouvernorat Ismailia) vier Personen getötet.
  • Im Mai 2022 wurden bei einem Angriff auf Sicherheitskräfte in Qantara (Gouvernorat Ismailia) mehrere Personen getötet oder verletzt.
  • Im Nordsinai fordern Anschläge regelmässig Todesopfer und Verletzte.

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders an öffentlichen Plätzen wie Busbahnhöfen, Metrostationen und Märkten sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden, Polizeistationen, Militäreinrichtungen, religiösen Stätten (besonders an islamischen und christlichen Feiertagen), Museen oder anderen touristischen Sehenswürdigkeiten.

In einzelnen Landesteilen besteht das Risiko von Entführungen. Siehe Kapitel «spezifische regionale Risiken».

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Demonstrationen und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften sind vor allem in den grossen Städten nicht auszuschliessen. Auch Streiks sind möglich. In der Umgebung von Demonstrationen und Streiks muss mit verstärkten Kontrollen der Sicherheitskräfte gerechnet werden sowie mit Verkehrsbehinderungen.

Zusätzliches Spannungspotenzial bieten die komplexen Verhältnisse im Nahen Osten sowie die prekäre Sicherheitslage in Libyen. Ereignisse im Gazastreifen oder in Libyen können sich auf die ägyptischen Grenzgebiete auswirken.

Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Empfehlungen Ihrer Reiseleitung sowie die Anweisungen der ägyptischen Sicherheitsbehörden (Absperrungen, Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Westliche Wüste
In der westlichen Wüste sind Schmuggler und terroristische Gruppierungen aktiv, die von den Sicherheitskräften verfolgt und bekämpft werden. Es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen durch Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen/ terroristischen Gruppierungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Ausserdem besteht das Risiko von terroristischen Akten; auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden.
Der Zugang zu den Wüstengebieten ist bewilligungspflichtig und wird durch die ägyptischen Sicherheitskräfte kontrolliert. Zeitweise verbieten sie ausländischen Staatsangehörigen Fahrten in die Wüste. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Reisen.
Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleiterin oder einen erfahrenen lokalen Reiseführer und vorgängige Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine stark erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Siehe auch Abschnitt «Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen».

Gouvernorat (Provinz) Nordsinai
Die Sicherheitslage im Gouvernorat Nordsinai ist instabil, dies schliesst auch das Grenzgebiet zum Gazastreifen mit ein. Es werden regelmässig Anschläge verübt und es kommt häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften, terroristischen Gruppierungen und anderen bewaffneten Banden. Es besteht auch das Risiko von Entführungen. Von Reisen ins Gouvernorat Nordsinai wird abgeraten.

Gouvernorat (Provinz) Südsinai
Das Risiko von terroristischen Akten besteht auch im Gouvernorat Südsinai, einschliesslich der Badeorte. Unternehmen Sie Überlandfahrten, Ausflüge, Trekkingtouren etc. ausserhalb der Badeorte ausschliesslich in organisierten Gruppen und in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseführerin oder einem erfahrenen lokalen Reiseführer. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen
Im Grenzgebiet zum Sudan und Libyen sind Kriminelle und Schmuggler aktiv. In der Sahara und den angrenzenden Gebieten besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Alle Grenzgebiete sind militärische Sperrzonen und dürfen nur mit einer Bewilligung der ägyptischen Behörden bereist werden. Von Reisen ins Dreiländereck Ägypten-Libyen-Sudan, einschliesslich Gilf el-Kebir und Gabal Uwainat, wird abgeraten. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Minenfelder
Es gibt in mehreren Landesteilen noch immer unzureichend markierte Minenfelder, besonders in folgenden Gebieten: Sinaï, nicht entwickelte Küstenbereiche entlang des Roten Meeres, Wüste westlich von El Alamein, südliche und westliche Grenzgebiete zum Sudan und zu Libyen (Gilf Kebir, Uweinat). Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder bei der Bevölkerung und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist vorhanden, insbesondere in Kairo und anderen grossen Städten. Auch wenn die Gefahr von Gewaltverbrechen gegen ausländische Staatsangehörige relativ gering ist, kann dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden. Es gibt auch Meldungen über Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte sowie über Entführungen zwecks Lösegelderpressung. Von den Lösegelderpressungen sind vor allem einheimische Personen betroffen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie nachts und in den Grossstädten besonders vorsichtig.
  • Frauen wird generell zu besonderer Vorsicht und Zurückhaltung geraten.
  • Erkundigen Sie sich bei einer lokalen Kontaktperson oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.

Verkehr und Infrastruktur

Obwohl der Zustand der Strassen verhältnismässig gut ist, ist der Strassenverkehr gefährlich. Insbesondere auf langen Überlandstrecken sowie auf der Autobahn zwischen Kairo und Alexandria kommt es infolge überhöhter Geschwindigkeit und Missachtung der Verkehrsregeln oft zu tödlichen Unfällen. Nach Möglichkeit sollten lange Überlandfahrten in Minibussen oder Taxis vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf bestimmten Strecken wird der Privatverkehr von ausländischen Staatsangehörigen systematisch von Polizeieskorten begleitet. Erkundigen Sie sich vor Überlandfahrten bei der lokalen Polizei über die Sicherheitsvorschriften.

Das Eisenbahnnetz ist veraltet und die Schieneninfrastruktur teilweise in schlechtem Zustand. Es kommt deshalb immer wieder zu schweren Eisenbahnunglücken, bei denen Personen ums Leben kommen oder verletzt werden.

Tauchunfälle sind relativ häufig. Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport generell ist sehr unterschiedlich. Berücksichtigen Sie ausschliesslich Firmen mit einer Lizenz der ägyptischen Behörden und mit einer Versicherungsdeckung. Es ist ratsam, sich an behördlich kontrollierte Tauchschulen zu halten.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und mit einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Vorschriften orientieren sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz.

Strafbar sind unter anderem:

  • das aussereheliche Zusammenleben (Ausländer/in mit Ägypter/in)
  • anstössiges Verhalten und Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen in der Öffentlichkeit
  • gleichgeschlechtliche Handlungen.
  • Alkohol am Steuer (0 Promille!) und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, mit Ausnahme von lizenzierten Hotels und Restaurants.
  • Beschimpfungen und öffentlich geäusserte Kritik (auch in den sozialen Medien) gegen den ägyptischen Staat oder die Religion
  • unsittliche Äusserungen
  • das Fotografieren von uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Bahnhöfe, Brücken, Antennenanlagen, ausländische Botschaftsgebäude, usw.)

Für zahlreiche Produkte bestehen Beschränkungen oder Verbote für die Ein- und Ausfuhr, zum Beispiel

  • für die Einfuhr oder Benutzung von funkferngesteuerten Drohnen und gewisse andere elektronische Geräte. Die ägyptische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.
  • für die Ausfuhr von Kulturgütern (Antiquitäten, alte Gegenstände, Fossilien, Korallen, etc.). Solche Artikel werden teilweise auf lokalen Märkten angeboten. Artikel, die unter dieses Verbot fallen, können nicht exportiert werden, auch wenn sie eingeführt oder legal erworben wurden. Kopien von Kulturgütern dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie durch das Ministry of Antiquities zertifiziert worden sind. Sie können ausschliesslich in diesem Ministerium oder in Museen legal erworben werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit äusserster Härte bestraft (Haftstrafen ab zehn Jahren bis hin zur Todesstrafe).

Die Haftbedingungen entsprechen in keiner Weise schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Ägypten ist ein vorwiegend muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Verzichten Sie freitags während der Gebetszeit auf die Besichtigungen von Moscheen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Ägypter/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den ägyptischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, auch betreffend Obhuts- und Sorgerecht gemeinsamer Kinder.

Naturbedingte Risiken

Ägypten liegt in einem Erdbebengebiet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Kairo.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Kairo, Alexandria und den bekannten Touristenorten ist die medizinische Versorgung unzureichend.

Im ganzen Land verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Touren in gewisse Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung des ägyptischen Innenministeriums und mit lokalen Führerinnen oder Führern unternommen werden. Die ägyptische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.

Der Zugang zu Wüstengebieten wird durch die ägyptischen Sicherheitskräfte zeitweise eingeschränkt. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Reisen in diese Gebiete.

Nützliche Adressen

Notrufnummer der Touristenpolizei: 126

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kairo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Egypt electronic visa portal

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Albanien

Zuletzt editiert: 5/11/2023 9:13:21 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als relativ stabil bezeichnet werden. Dennoch können Kundgebungen vorkommen.

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von Terroranschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität (Entreiss- und Taschendiebstähle) kommt vor allem in den grösseren Städten vor. Einbrüche sowie Gewaltkriminalität kommen vereinzelt vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptstrassen und Autobahnen sind in gutem Zustand. Hingegen sind auf den Nebenstrassen Fahrzeuge mit Allradantrieb empfehlenswert, besonders nördlich der Linie Shkoder – Kukes. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko - auch bei Busfahrten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Albaniens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei geringsten Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (5 bis 20 Jahre) geahndet.

Auch Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Ausfuhr von Kulturgütern aller Art werden mit Haftstrafen von bis zu 15 Jahren bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Albanien liegt in einem Erdbebengebiet.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

In den Sommermonaten wüten in Albanien regelmässig Busch- und Waldbrände. Im Winter kommt es immer wieder zu Überflutungen. Insbesondere in Nordalbanien können dadurch Strassen unpassierbar werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Tirana.


Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ausserhalb der Hauptstadt ist nur beschränkt gewährleistet. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pristina, Kosovo
Schweizer Botschaft in Tirana, Albanien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Algerien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:28 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten. 

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von Terroranschlägen im ganzen Land. Mögliche Anschlagsziele sind öffentliche Einrichtungen, Sicherheitskräfte, ausländische Firmen und von ausländischen Staatsangehörigen häufig frequentierte Orte.

Sporadisch können in ländlichen Zonen, in Berg- und Wüstengebieten Kämpfe zwischen Terrorgruppen und der Armee vorkommen.

In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. In Algerien wird das Entführungsrisiko in einzelnen Gebieten als hoch eingeschätzt. Sie Kapitel «spezifische regionale Risiken». Auch in den übrigen Gebieten des Landes kann das Entführungsrisiko nicht ausgeschlossen werden.

Beachten Sie das Kapitel spezifische regionale Risiken, die Rubrik Terrorismus und Entführungen sowie den Fokus Entführungsrisiko in der Sahara und angrenzenden Gebieten.
Terrorismus und Entführungen

Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Besonders in den Städten muss jederzeit mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewalttätige Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden. Auch Streiks sind möglich.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien.
  • Lassen Sie Ihre Reise durch eine lokale Vertrauensperson organisieren und begleiten.
  • Lassen Sie sich am Flughafen abholen und ins Hotel begleiten.
  • Beschränken Sie sich vorzugsweise auf die Agglomerationen, und unternehmen Sie Reisen im Landesinneren wenn möglich per Flugzeug. Bei unumgänglichen Überlandfahrten vergewissern Sie sich, dass Ihre lokale Ansprechperson Ihre Reise bei der Polizei angemeldet und sich über die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen informiert hat. Verzichten Sie jedoch wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr auf nächtliche Überlandfahrten.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Kabylei (im Nordosten des Landes): In der Kabylei kommt es immer wieder zu Unruhen. In abgelegenen Regionen besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Zeitweise kommt es zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen Armee und terroristischen und anderen bewaffneten Gruppierungen. Von Reisen in abgelegene Regionen der Kabylei (Bergregionen) wird abgeraten.

Grenzgebiete zu Marokko: In diesen Gebieten sind noch Minenfelder aus dem Unabhängigkeitskrieg vorhanden. Halten Sie sich deshalb an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder Ihrer Reiseleiterin oder Ihrem Reiseleiter.
Im Oktober 2021 wurde bei einem Anschlag in der Provinz Tlemcen ein algerischer Soldat getötet, zwei Soldaten wurden verletzt. Der Grenzübertritt auf dem Landweg zu Marokko ist verboten.

Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Tunesien: Es besteht ein erhöhtes Risiko von Attentaten und Entführungen. In diesen Gebieten sind terroristische Gruppierungen aktiv. Sie sind gut organisiert, gewaltbereit und operieren grenzüberschreitend. Gelegentlich kommt es zu Gefechten zwischen den Sicherheitskräften und terroristischen Gruppierungen. Im Januar 2021 wurden mehrere Zivilpersonen durch einen Anschlag getötet oder verletzt. Ausserdem sind noch Minenfelder aus dem Unabhängigkeitskrieg vorhanden. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Tunesien wird weiträumig abgeraten. Lassen Sie in den übrigen Gebieten der Provinz Tebessa sowie in den Provinzen Batna und Khenchela erhöhte Vorsicht walten.

Süden: Die Sicherheitslage in Libyen, in Niger und in Mali wirkt sich auf die Sicherheitslage im Süden von Algerien aus. Insbesondere erhöht sich das Risiko, Opfer einer Entführung oder einer anderen Terroraktion zu werden. Von Reisen in folgende Provinzen wird abgeraten: Bordj Baji Mokhtar, In Guezzam, Tamanrasset, Djanet und Illizi. In der Provinz Adrar ist das Grenzgebiet zu Mali grossräumig zu meiden.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist ein zunehmendes Problem, vor allem in den grösseren Städten wie Algier, Constantine und Oran. Sexuelle Belästigungen von Frauen kommen häufig vor.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand.

Verkehrsunfälle fordern jedes Jahr zahlreiche Todesopfer aufgrund der häufig unvorhersehbaren Fahrweise und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge. Es wird davon abgeraten, nach Einbruch der Dunkelheit ausserhalb der grösseren Städte unterwegs zu sein. 

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verboten sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Antennenmaste, Brücken usw.) fotografieren
  • Feldstecher,  funkferngesteuerte Drohnen, GPS und ähnliche Geräte einführen. Diese werden bei den Ankunftskontrollen systematisch mit dem Scanner gesucht und konfisziert.
  • während des Ramadan tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (Einfuhr, Verkauf und Konsum) werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Algerien ist ein muslimisches Land mit verschiedenen religiösen Strömungen, die von liberalen bis ultraorthodox reichen. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.
Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Algerier/in sind gewisse islamische Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder – unabhängig von deren Staatsangehörigkeit – zu verhindern.

Naturbedingte Risiken

Im Norden des Landes können sich gelegentlich Erdbeben ereignen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Météo Algérie

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Algier.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung oft ungenügend oder prekär. Private Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z. B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Gewisse Gebiete dürfen durch ausländische Staatsangehörige nur mit einer Bewilligung der Polizei bereist werden. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die genauen Bestimmungen.

Nützliche Adressen

Algerische Zollbestimmungen: Direction générale des douanes

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Algier
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Andorra

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:29 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Angola

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:29 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann in den meisten Landesteilen als stabil beurteilt werden. Die wirtschaftliche Lage ist jedoch angespannt. Demonstrationen sind möglich und es kann zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.  

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Angola nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Reisenden wird zu Vorsicht und Zurückhaltung geraten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihren lokalen Kontaktpersonen über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinz Cabinda: In der Provinz Cabinda, ausserhalb der Stadt Cabinda, kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen separatistischen Gruppen und Regierungseinheiten kommen. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Provinz Cabinda (mit Ausnahme der Stadt Cabinda) wird abgeraten.

Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul: Wegen der prekären Sicherheitslage in den Diamantengebieten wird von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in diese Provinzen abgeraten.

In einigen Landesteilen besteht Minengefahr. Nicht alle Minenfelder sind markiert. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik von Kongo und zu Sambia ist besondere Vorsicht geboten. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und unternehmen Sie Wanderungen nur in Begleitung einer ortskundigen Führerin oder eines ortskundigen Führers. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Die Anzahl der Diebstähle und der bewaffneten Überfälle hat vor allem in Luanda zugenommen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich vor Ort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten. Erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten und welche Quartiere als sicher gelten.
  • Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
  • Seien Sie nachts weder zu Fuss noch mit dem Auto unterwegs.
  • Lassen Sie sich ab der Ankunft auf dem Flughafen von zuverlässigen und vertrauenswürdigen Personen begleiten und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Verzichten Sie auf Besuche von ärmeren Stadtquartieren.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei Polizeikontrollen ausweisen und die Gültigkeit Ihres Visums beweisen zu können.
  • Benutzen Sie vorzugsweise Bancomaten, die sich im Innern der Banken oder Hotels befinden, und seien Sie wachsam. Es haben gewaltsame Überfälle stattgefunden in Verbindung mit Geldeinzahlung/-bezug bei Banken oder an Bancomaten
  • Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

In den angolanischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb von Luanda ist die Infrastruktur für Reisende (Unterkünfte, Restaurants usw.) rar und sehr bescheiden. Der Strassenzustand ist oft schlecht (z.B. viele Schlaglöcher) und nur wenige Landstrassen sind asphaltiert. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Es wird empfohlen, ein Auto mit einer Chauffeurin oder einem Chauffeur zu mieten.

Unternehmen Sie Reisen in die Provinzstädte vorzugsweise mit Linienflügen. Die Wartung der Eisenbahn und der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

In einzelnen Gebieten sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Beachten Sie, dass der Güterverkehr mit Angola teilweise internationalen Handelsbeschränkungen unterliegt. Dies trifft insbesondere für Diamanten zu.

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden. Diese können Infrastrukturschäden verursachen und auch den Reiseverkehr vorübergehend beeinträchtigen.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Selbst in der Hauptstadt Luanda ist die medizinische Grundversorgung nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa oder Südafrika) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika

Schweizerische Botschaft in Luanda
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Antigua und Barbuda

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:29 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Äquatorialguinea

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:30 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Es bestehen latente politische Spannungen, die trotz zeitweiser ruhiger Phasen aufbrechen können.

Ausserhalb von Malabo und Bata ist die Infrastruktur kaum auf Reisende ausgerichtet. Ausserdem sind Sicherheitskontrollen häufig.

Am 7. März 2021 ereignete sich in einer militärischen Einrichtung in Bata eine schwere Explosion, die rund 100 Todesopfer und über 600 Verletzte forderte sowie massive Schäden verursacht hat.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Unternehmen Sie Reisen ins Landesinnere wenn möglich nur in Begleitung von Vertrauenspersonen, und zwar auf der Insel wie auf dem Festland. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Kriminalität

Die Kriminalität nimmt zu. Einbrüche sowie gewaltsame und bewaffnete Überfälle kommen vor. Wiederholt sind Taxipassagierinnen und -passagiere überfallen worden. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte sind zu verzeichnen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie nachts erhöhte Vorsicht walten und verzichten Sie auf Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Benützen Sie keine Sammeltaxis. Benutzen Sie nur Taxis, die Ihr Hotel oder eine Vertrauensperson für Sie bestellt hat und teilen Sie das Taxi nicht mit fremden Personen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption verbreitet ist und auch die Polizei involviert sein kann. Versuchen Sie, Ihre Interessen überlegt und höflich zu wahren.

Im Golf von Guinea kommt es zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Wegen der häufigen, starken Regenfälle sind Allradfahrzeuge von Vorteil, besonders auf ungeteerten Nebenstrassen.

Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Das Unfallrisiko ist hoch aufgrund der unvorhersehbaren Fahrweise und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge.  

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge auf dem Festland kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Wartung der Flugzeuge auf Inlandflügen entspricht nicht europäischen resp. internationalen Standards.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung (Camouflage)
  • öffentliche Kritik an den Behörden (auch in den sozialen Medien)
  • fotografieren vom Präsidentenpalast, militärischen und polizeilichen Einrichtungen sowie öffentlichen Gebäuden und Bauten (Flug- und Seehäfen, Staatsgebäude, Brücken usw.). Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Das Rechtswesen entspricht nicht schweizerischem Standard.

Geschäftsleuten sowie potentiellen Investorinnen und Investoren wird empfohlen, die Schweizer Botschaft in Yaoundé zu kontaktieren, bevor sie geschäftliche Verpflichtungen eingehen oder Geschäftsreisen nach Äquatorialguinea unternehmen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Malabo, Mongomo und Bata nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente müssen üblicherweise von den Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei der Botschaft von Äquatorialguinea in Paris über die einschlägigen Bestimmungen.

Tragen Sie stets Ihre Ausweise auf sich, denn Strassenkontrollen durch Militär und Polizei sind häufig.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 113
Notruf Gendarmerie: 114

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Yaoundé, Kamerun

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Argentinien

Zuletzt editiert: 5/19/2023 12:27:29 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden. Dennoch ist die politische, soziale und wirtschaftliche Lage angespannt. Im ganzen Land kann es zu Demonstrationen, Streiks, Strassensperren und Ausschreitungen kommen. Auch Sachbeschädigungen und Plünderungen sind möglich.
Diese Ereignisse können zu örtlichen Verkehrsbehinderungen und Verspätungen führen. Die Schweizer Botschaft in Buenos Aires hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Terroranschläge sind nicht auszuschliessen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen sowie grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist besonders in den grösseren Städten und in der Provinz Buenos Aires hoch. Die Städte Rosario, Córdoba, Mendoza und Buenos Aires sind davon besonders betroffen.

Am häufigsten sind, insbesondere in touristischen Gegenden, Taschen- und Entreissdiebstähle in den Strassen, vor Banken, an Flughäfen und Bahnhöfen. Trickdiebstähle werden mittels Ablenkungsmanöver in Restaurants, Hotellobbies und Parks ausgeführt.
Auch bewaffnete Überfälle und Entführungen zwecks Gelderpressung kommen vor, ebenso wie Überfälle auf Taxipassagiere. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Wiederholt sind Touristinnen vergewaltigt worden.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten. Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Stadtteile ("villas miserias").
  • Meiden Sie in Buenos Aires nachts insbesondere die Quartiere "Constitución", "Once" und „La Boca“, sowie die Umgebung rund um den Bahnhof des Quartiers „Retiro“.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit; zu viel Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit generell unbeleuchtete Plätze, Parks, Strassen, etc.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Schmuck, teure Uhren, teure Kameras usw.) zur Schau, resp. auf sich und führen Sie nur wenig Geld mit.
  • Wechseln Sie kein Geld auf der Strasse. In Argentinien sind gefälschte Banknoten, vor allem Hunderternoten, im Umlauf. Insbesondere beim Zahlen im Taxi ist die Gefahr gross, dass die Hunderternoten mit falschen Scheinen getauscht werden.
  • Seien Sie bei Einladungen von Kurzbekanntschaften zurückhaltend und lehnen Sie im Zweifelsfall ab.
  • Geben Sie fremden Personen oder Kurzbekanntschaften keine persönlichen Details bekannt (Hotel, Reiseroute, etc.)
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Schwere Verkehrsunfälle sind häufig. Die Überlandstrassen sind mehrheitlich nur zweispurig, und das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden ist unvorhersehbar. Besonders in den Provinzen Buenos Aires, Santa Fe, Córdoba, La Pampa und Entre Ríos bilden die zahlreichen Lastwagen ein zusätzliches Unfallrisiko, vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer. Abseits der Autobahnen sind die Fahrzeuge auch bei Dunkelheit oft unbeleuchtet unterwegs. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Bergbesteigungen und Trekkings müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die Organisatoren einer Expedition alle Vorschriften einhalten.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (mangelhafte hygienische Verhältnisse usw.).

Naturbedingte Risiken

Erdbeben und Vulkanausbrüche können entlang der Anden vorkommen.
Instituto nacional de prevención sísmica

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen, insbesondere in den Regionen entlang des Rio Paraná. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren in Begleitung einer anerkannten lokalen Führerin oder eines anerkannten lokalen Führers, auch um das Risiko von Überfällen zu vermindern. In den Anden sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden. Im Winter können heftige Schneestürme (Blizzards) auftreten. Dies kann auch den Reiseverkehr beeinträchtigen.

Waldbrände kommen gelegentlich vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Servicio Meteorológico Nacional

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Buenos Aires.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. In abgelegenen Regionen wie Patagonien und ausserhalb von grösseren Städten bestehen jedoch zum Teil nur begrenzte Behandlungsmöglichkeiten. In den staatlichen Spitälern sind es meistens die Angehörigen die Patientinnen und Patienten versorgen. Die privaten Spitäler verfügen in der Regel über einen umfänglicheren Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlung einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 911
Notruf Polizei: 101
Notruf Sanität: 107

Notruf Touristenpolizei
Buenos Aires: +54 911 5050 3293 / 9260
Mendoza: +54 35 1413 2135
Córdoba: +54 35 1434 2168

Argentinische Zollbehörde: Aduana-Viajeros

Auf Polizeiposten wird ausschliesslich Spanisch gesprochen. Muss ein Übersetzungsdienst beigezogen werden, kann dies stundenlange Verzögerungen nach sich ziehen.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Buenos Aires

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Armenien

Zuletzt editiert: 5/17/2023 12:30:18 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die aussen- und innenpolitische sowie die wirtschaftliche Situation ist kompliziert und angespannt. Vor allem in der Hauptstadt kommt es regelmässig zu Demonstrationen, bei denen Ausschreitungen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften möglich sind.

Trotz eines neuen Waffenstillstands zwischen Armenien und Aserbaidschan am 14. September 2022, der auf einen grossen bewaffneten Konflikt vom Herbst 2020 zurückging, bleibt die Lage angespannt. Eine erneute Verschlechterung und geografische Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Siehe Kapitel "Spezifische regionale Risiken".

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Armenien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise nach Armenien in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die Entwicklung der Situation. Meiden Sie Kundgebungen und Versammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Region Nagorno-Karabakh und armenisch-aserbaidschanisches Grenzgebiet
Aufgrund des Konflikts um die aserbaidschanische Region Nagorno-Karabach kommt es im Grenzgebiet zwischen Armenien und Aserbaidschan regelmäßig zu militärischen Zwischenfällen. Vom September bis November 2020 sowie im September 2022 kam es zu schweren militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Armeen; zahlreiche Personen wurden getötet oder verletzt. Trotz des Waffenstillstands vom 14. September 2022 bleibt die Lage vor allem im Grenzgebiet angespannt.
Die vom Konflikt betroffenen Gebiete sind teilweise stark vermint

Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. Die Grenzen zwischen Armenien und Aserbaidschan sind geschlossen.
Es wird abgeraten von Reisen in die Region Nagorno-Karabakh, in die Regionen Syunik und Vayots Dzor sowie generell in das Grenzgebiet zwischen Armenien und Aserbaidschan. 

Autoreisen Eriwan – Georgien (oder Gegenrichtung)
Die Überlandstrasse M16-M4 über Idzhevan verläuft teilweise entlang der Grenze zu Aserbaidschan. Nachdem es in der Vergangenheit zu einzelnen Schusswechseln gekommen war, ist die Strecke durch strassenbauliche Massnahmen besser gegen Beschuss gesichert worden. Dennoch ist auf dem Strassenabschnitt Idzhevan – Noyemberyan – georgische Grenze weiterhin erhöhte Vorsicht geboten. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Situation an der Grenze zu Aserbaidschan und befolgen Sie deren Hinweise.

Grenzgebiete zur Türkei (Türkiye)
Die Landgrenzen sind geschlossen. Die Grenzgebiete sind teilweise vermint. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. In den Zügen, die zwischen Armenien und Georgien verkehren, ist es wiederholt zu Diebstählen und Überfällen gekommen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras etc) auf sich.
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.

Verkehr und Infrastruktur

In abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Ausserhalb der Hauptstadt sind die Strassen, abgesehen von einigen Hauptverkehrsachsen, in schlechtem Zustand, so dass mit Vorteil Geländefahrzeuge verwendet werden. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöht das Unfallrisiko zusätzlich. Nach Einbruch der Dunkelheit ist deshalb besondere Vorsicht geboten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft von Armenien in Genf

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Telefon- und Internetverbindungen zeitweise unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Im Strassenverkehr werden Blutalkoholwerte ab 0,2 Promille geahndet. 

Es ist untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und hohen Bussen geahndet. 

Die Haftbedingungen sind prekär: überbelegte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Einrichtungen und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr.

Naturbedingte Risiken

Armenien liegt in einer Erdbebenzone. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Eriwan.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in der Hauptstadt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Wehrpflichtige schweizerisch-armenische Doppelbürger sollten sich vor Reisen in Armenien bei der zuständigen armenischen Vertretung in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten gemäss armenischen Gesetzen erkundigen; sie könnten auch in Armenien militärdienstpflichtig sein.

Nützliche Adressen

Notfallnummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie in Armenien in eine Notlage geraten, können Sie sich an die Schweizer Botschaft in Tiflis (Georgien) oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tiflis, Georgien

Schweizer Botschaft in Eriwan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Republic of Armenia: e-visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Aserbaidschan

Zuletzt editiert: 5/17/2023 11:37:08 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Trotz eines neuen Waffenstillstands zwischen Armenien und Aserbaidschan am 14. September 2022, der auf einen grossen bewaffneten Konflikt vom Herbst 2020 zurückging, bleibt die Lage angespannt. Eine erneute Verschlechterung und geografische Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Siehe Kapitel "Spezifische regionale Risiken".

Im Übrigen ist das Land politisch stabil.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Aserbaidschan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise nach Aserbaidschan in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die Entwicklung der Situation. Meiden Sie Kundgebungen und Versammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Region Nagorno-Karabakh, angrenzende Bezirke und armenisch-aserbaidschanisches Grenzgebiet
Aufgrund des Konflikts um die aserbaidschanische Region Nagorno-Karabach kommt es im Grenzgebiet zwischen Aserbaidschan und Armenien regelmäßig zu militärischen Zwischenfällen. Vom September bis November 2020 sowie im September 2022 kam es zu schweren militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Armeen; zahlreiche Personen wurden getötet oder verletzt. Trotz des Waffenstillstands vom 14. September 2022 bleibt die Lage vor allem im Grenzgebiet angespannt.
Die vom Konflikt betroffenen Gebiete sind teilweise stark vermint.

Wer ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden in die Region Nagorno-Karabakh einreist, macht sich nach aserbaidschanischem Recht strafbar. Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. Die Grenzen zwischen Aserbaidschan und Armenien sind geschlossen.
Es wird abgeraten von Reisen in die Region Nagorno-Karabakh sowie in die umliegenden Bezirke (Kelbajar, Lachin, Gubadli, Zangilan, Jabrayil, Fuzuli und Agdam) und allgemein ins armenisch-aserbaidschanische Grenzgebiet, das weiträumig zu meiden ist.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, zum Beispiel:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände auf sich (Uhr, Schmuck, wertvolle Kameras, usw.).
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.

Verkehr und Infrastruktur

In abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Ausserhalb der Hauptstadt sind die Strassen teilweise in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare und waghalsige Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöht das Unfallrisiko erheblich. Nach Einbruch der Dunkelheit ist vermehrte Vorsicht geboten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft von Aserbaidschan in Bern

Im Schiffsverkehr auf dem kaspischen Meer zwischen Aserbaidschan und seinen Nachbarländern kommt es häufig zu Verspätungen und Annullierungen. Planen Sie deshalb genügend Zeit und finanzielle Mittel für alternative Reiserouten ein.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). 

Es ist ebenfalls untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren. 

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum schiitischen Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Aserbaidschan liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Baku.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der Hauptstadt nur beschränkt gewährleistet. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als fünfzehn Tage in Aserbaidschan aufhalten oder erwerbstätig werden, müssen sich bei den aserbaidschanischen Behörden vor Ort registrieren. Erkundigen Sie sich über die genauen Bestimmungen bei der Botschaft von Aserbaidschan in Bern. Fragen Sie im Hotel oder beim Arbeitgeber nach, ob die Registrierung vorgenommen wurde. Eine Nichtregistrierung kann zu Problemen bei der Ausreise führen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 102

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Baku
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Republic of Azerbaijan: e-visa


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Äthiopien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:31 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Am 2. November 2022 haben die äthiopische Regierung und die Tigray People’s Liberation Front (TPLF) ein Friedensabkommen abgeschlossen. Dennoch bleibt die Sicherheitslage in der Region Tigray und den benachbarten Regionen unsicher und rasche Lageveränderungen sind möglich. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.

Kontrollen an Checkpoints sind häufig. Es kann auch Hausdurchsuchungen geben.

Im Zusammenhang mit anti-westlichen Ressentiments können tätliche Übergriffe auf Staatsangehörige westlicher Länder nicht ausgeschlossen werden.

Im ganzen Land bestehen politische, ethnische und soziale Spannungen. Sie können sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen. Die Sicherheitslage kann sich deshalb in einzelnen Regionen rasch verändern.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, Ausgangssperren zu verhängen und Verhaftungen ohne Haftbefehl vorzunehmen.

Bei Demonstrationen und gelegentlichen Streiks besteht das Risiko von Strassenblockaden, Ausschreitungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen. Solche Ereignisse haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Strassenblockaden können zu Behinderungen des Reiseverkehrs führen. In solchen Fällen bleibt den Reisenden nichts Anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Addis Abeba hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Anschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Planen Sie Ihre Reise durch einen lokal gut vernetzten Reiseveranstalter oder eine lokale Vertrauensperson. Lassen Sie sich durch eine lokale Reiseführerin, einen lokalen Reiseführer oder Ihre lokale Vertrauensperson begleiten. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art. 

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Die Lage kann sich jederzeit rasch ändern – auch in Gebieten, die nicht ausdrücklich erwähnt werden.

Region Tigray
Am 2. November 2022 haben die äthiopische Regierung und die Tigray People’s Liberation Front (TPLF) ein Friedensabkommen abgeschlossen. Dennoch bleibt die Sicherheitslage in der Region Tigray und den benachbarten Regionen unsicher und rasche Lageveränderungen sind möglich.
In der gesamten Region Tigray bilden Blindgänger eine Gefahr. Die ehemaligen Kampfzonen aus dem Grenzkonflikt mit Eritrea entlang der eritreischen Grenze sind stark vermint.
Von Reisen in die Region Tigray wird abgeraten.

Region Amhara
Es bestehen hohe politische und ethnische Spannungen. Vermehrt kommt es zu Demonstrationen und Strassenblockaden. Es kommt auch immer wieder zu ethnisch oder politisch motivierten Angriffen auf Dörfer und gewalttätigen Zusammenstössen zwischen verschiedenen Volksgruppen sowie zwischen bewaffneten Gruppierungen und Sicherheitskräften; sie fordern häufig Todesopfer und Verletzte. Solche Ereignisse können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Zum Beispiel wurden am 9. April 2023 bei einer Schiesserei in Kobo zwei Mitarbeitende eines Hilfswerkes getötet. Es wurden auch vereinzelt bewaffnete Angriffe auf Ambulanzen und medizinisches Personal gemeldet. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Im Grenzgebiet zu Sudan sind bewaffnete Oppositionsgruppen und kriminelle Banden aktiv und es bestehen Konflikte zwischen verfeindeten Ethnien.
Aus diesen Gründen wird in der Region Amhara abgeraten von Reisen in die Distrikte West Gonder, Central Gonder, North Gonder, Wag Hemra, und North Wello. 
Davon ausgenommen sind die Städte Lalibela und Gonder unter der Vorausetzung, dass die An- und Abreise mit dem Flugzeug erfolgt.
Von Reisen in alle anderen Distrikte der Region Amhara wird ebenfalls abgeraten mit Ausnahme, dass die Reise per Flugzeug erfolgt. 
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich durch eine Vertrauensperson begleiten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.). Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.

Regionen Oromia, Harar und Dire Dawa
In diesen Regionen bestehen politische und ethnische Spannungen.
Es kommt immer wieder zu regionalen Unruhen sowie zu ethnisch oder politisch motivierten Angriffen auf Dörfer. Auch gewaltsame Zusammenstösse zwischen verschiedenen Volksgruppen, zwischen bewaffneten Gruppierungen oder zwischen bewaffneten Gruppierungen und den Sicherheitskräften fordern häufig Todesopfer und Verletzte.
In der Region Oromia hat die Zahl der Entführungen zwecks Lösegeldforderung zugenommen. Das Risiko besteht vor allem in den Distrikten West-Welega, Kelam-Welega und Ost-Welega und zwar für lokale wie auch für ausländische Personen. Zum Beispiel sind im Mai 2021 chinesische Personen entführt worden. Im Distrikt Ost-Shewa sind Entführungsversuche verübt worden ebenso wie Angriffe gegen Firmen, die sich in ausländischem Besitz befinden. Spannungen in der orthodoxen Kirche führten Anfang Februar 2023 in Shashemene zu Zusammenstössen zwischen Gläubigen und den Sicherheitskräften; sie forderten mehrere Todesopfer. Weitere Ereignisse dieser Art sind nicht ausgeschlossen.
In den Grenzgebieten zu Südsudan und Kenia sind bewaffnete Oppositionsgruppen und Banditen aktiv und es bestehen Konflikte zwischen verfeindeten Ethnien.
Auch in der Grenzregion zwischen den Regionen Oromia und Benishangul-Gumuz sowie zwischen Oromia und Amhara kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen.
In der Region Oromia wird abgeraten von Reisen in die Distrikte Kelam Welega, West- und Ost-Welega, West- und Ost-Guji und Ilubabor. Es wird auch abgeraten von Reisen in den Norden von Shewa Ouest sowie in den Süden und Westen von Nord-Shewa. 
Im Januar 2023 wurde ein chinesischer Staatsangehöriger bei einem Angriff getötet; er war auf der A3 in Gebre Guracha in Nord-Shewa unterweits. 
Lassen Sie bei Reisen in alle anderen Distrikte der Regionen Oromia, Harar und Dire Dawa grösste Vorsicht walten. Meiden Sie die Grenzgebiete zu Südsudan und Kenia grossräumig.

Nördliche Afar-Region (Zone 2, Kilbet Rasu, und Zone 4, Fanti Rasu)
Die ehemaligen Kampfzonen aus dem Grenzkonflikt mit Eritrea entlang der eritreischen Grenze sind stark vermint. Auch die Strasse, die den Krater Dallol mit dem Vulkan Erta Ale sowie der Stadt Logia verbindet, kann vermint sein.
Von Reisen in die nördliche Afar-Region (Zone 2, Kilbet Rasu, und Zone 4, Fanti Rasu) samt Danakil-Ebene wird abgeraten.

Region Benishangul-Gumuz
Bewaffnete Gruppen und Banditen haben ihre Aktivitäten auf die gesamte Region ausgeweitet und überfallen immer wieder Dörfer. Diese Konflikte führen unter anderem zu Angriffen auf Zivilpersonen. Von Reisen in die Region Benishangul-Gumuz wird abgeraten.

Region Gambella
In der Region Gambella bestehen politische und ethnische Spannungen. Sie führen zeitweise zu gewaltsamen Konflikten mit Todesopfern. Ehemalige Kampfzonen entlang der sudanesischen Grenzen sind teilweise vermint.
Von Reisen in die Region Gambella wird abgeraten.

Region SNNPR (Southern Nations, Nationalities and Peoples)
In dieser Region bestehen politische und ethnische Spannungen, die aus geringem Anlass zu lokalen Gewalttaten führen können.
Lassen Sie bei Reisen in die Region SNNPR grösste Vorsicht walten
und reisen Sie in Gruppen von mehreren Fahrzeugen. Meiden Sie die Grenzgebiete zu Kenia und Südsudan grossräumig.

Region Somali
Im Juli 2022 verübten Al-Shabab Anschläge entlang der Grenze zwischen Somalia und der Region Somali in Äthiopien. Dabei sind mehrere Personen getötet oder verletzt worden. In Sitti in der nördlichen Somali-Region bestehen langjährige Grenzstreitereien, die regelmässig zu Gewalttaten führen. Es wird abgeraten von Reisen nach Sitti sowie den Grenzgebieten zu Somalia und Kenia, die weiträumig zu meiden sind.

Kriminalität

Infolge von Armut und hoher Arbeitslosigkeit ist Kleinkriminalität in den Städten verbreitet. Auch bewaffnete Raubüberfälle kommen vor. Beachten Sie, nebst den üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Entreiss- und andere Diebstähle, auch folgende Punkte:

  • Ziehen Sie individuelle Taxis den öffentlichen Transportmitteln und den Sammeltaxis (Minibussen) vor.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Überlandfahrten, denn es besteht die Gefahr von Banditenüberfällen.
  • Seien Sie in Addis Abeba nachts nicht alleine und ausschliesslich im Auto resp. im Taxi unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Hauptstrassen kann stark variieren. Ein zusätzliches Risiko bilden das unberechenbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden sowie streunende Tiere (Kühe, Esel, Ziegen etc.). Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten. Während der Regenzeit (Juni bis Oktober) können die nicht asphaltierten Strassen auch für Geländefahrzeuge unpassierbar werden.

Halten Sie sich bei Überlandfahrten an die Hauptstrassen und informieren Sie sich bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage auf der geplanten Reiseroute. Es wird empfohlen, sich von einer ortskundigen lokalen Vertrauensperson begleiten zu lassen und für Reisen mit einem Personenwagen, ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Für lange Überlandstrecken bieten die vor allem im nördlichen Touristengebiet gut ausgebauten Flugverbindungen eine Alternative.

Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet sind vor allem in ländlichen Gebieten nicht immer gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Das äthiopische Gesetz weist die Schuld immer der Autolenkerin oder dem Autolenker zu, wenn bei Unfällen Personen zu Schaden kommen, die zu Fuss, mit dem Velo oder Motorrad unterwegs sind. In der Regel werden angeklagte Autofahrerinnen oder Autofahrer inhaftiert, bis die gerichtlichen Untersuchungen und der Prozess abgeschlossen sind, was sich über Monate hinziehen kann.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Verstösse gegen die Zollbestimmungen werden sehr strikt geahndet und können mit Gefängnis bestraft werden. Beachten Sie die Informationen der äthiopischen Zollbehörden und erkundigen Sie sich bei der Botschaft von Äthiopien in Genf über die genauen Bestimmungen zur Ein- und Ausfuhr von

  • Geld (in der Landes- und in Fremdwährung),
  • elektronischen Geräten,
  • Feldstechern,
  • Gegenständen, die dem äthiopischen kulturellen Erbe zuzurechnen sind (z.Bsp. Kreuze, Ikonen, Holzarbeiten, Bibeln, Bücher etc.) sowie von Naturmaterialien
  • Edelmetallen (Gold, Silber etc.)

Ethiopian Revenues and Customs Authority

Feldstecher, funkferngesteuerte Drohnen, GPS und andere elektronische Geräte müssen bei der Information Network Security Agency registriert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, ungenügende hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.).

Äthiopien anerkennt das Doppelbürgerrecht nicht. Wenn Personen dennoch die schweizerische und äthiopische Staatsangehörigkeit besitzen, werden sie von den äthiopischen Behörden ausschliesslich als eigene Staatsangehörige angesehen und behandelt. Die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Schweiz können deshalb unter Umständen beschränkt sein, wenn eine Person die schweizerische und äthiopische Staatsangehörigkeit besitzt oder die äthiopische Staatsangehörigkeit zu einem früheren Zeitpunkt besessen hat.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung setzt sich aus zahlreichen ethnischen Gruppen zusammen und ist mehrheitlich christlich-orthodoxen oder muslimischen Glaubens. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen, und passen Sie Kleidung und Verhalten den örtlichen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.

Naturbedingte Risiken

Saisonbedingte Waldbrände kommen landesweit immer wieder vor.

Äthiopien zählt mehrere Vulkane. Der Erta Ale in der Afar-Region gilt als einer der aktivsten Vulkane der Welt. In diesem Gebiet kommen Erdbeben besonders häufig vor, sind jedoch auch in den anderen Landesteilen möglich.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Addis Abeba.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung und Rettungsdienste sind selbst in Addis Abeba nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Vorschusszahlung). Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Ausbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Addis Abeba
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
eVisum

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Australien

Zuletzt editiert: 6/28/2023 11:25:26 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Die australischen Behörden weisen auf das Risiko terroristischer Anschläge hin.
Australian Government: Australian National Security

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte sind vereinzelt zu verzeichnen.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Unterschätzen Sie bei der Routenplanung die immensen Distanzen und die Monotonie der langen, geraden Strassen nicht.

Bei Fahrten im Outback sind ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen überlebenswichtig. Wildtiere wie z.B. Kängurus können schwere Unfälle verursachen; beachten Sie die Warnschilder und Informationen der Behörden.
Australian Government: Travel Safely in Australia
Australian Government: driver licensing
Transport for NSW: Road hazards, Wildlife and livestock

Transport for NSW: Animals on country roads

Im Outback oder generell ausserhalb von dicht besiedelten Gegenden sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet.

Öffentlicher Verkehr: Australien verfügt über zahlreiche Flug-, Bus- und Fährenverbindungen im Fernverkehr und ein gutes öffentliches Verkehrsnetz in den Grossstädten. Das Eisenbahnnetz für den Personenverkehr beschränkt sich auf wenige Überlandstrecken und auf den leistungsfähigen Vorortsverkehr der Grossstädte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetze können sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden. Dies gilt auch für den Alkoholkonsum, das Rauchen im öffentlichen Raum sowie für Verkehrsvorschriften. Informieren Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gesetze. Allgemein werden Gesetzesverstösse (auch im Strassenverkehr) strenger geahndet als in der Schweiz. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Kulturelle Besonderheiten

Lassen Sie bei Besuchen von Begegnungs- und Versammlungsstätten der Aborigines gebührenden Respekt walten. Der "Uluru" (Ayers Rock) zum Beispiel nimmt in der Mythologie der Aborigines als heiliger Berg einen überragenden Platz ein. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Das Wetter ist je nach Region und Jahreszeit unterschiedlich.

Bei anhaltender Trockenheit kommt es immer wieder zu Buschbränden.

Starke Regenfälle können verheerende Überschwemmungen verursachen. Von November bis April muss in den Küstengebieten von Queensland, Northern Territory und Western Australia mit tropischen Wirbelstürmen (Zyklonen) gerechnet werden.

Erdbeben sind möglich. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen oder südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Teile Australiens erreichen.

Beachten Sie unbedingt die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der Behörden.
Australian Bureau of Meteorology

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Joint Australian Tsunami Warning Centre

Australian Government: How travellers can prepare for emergencies or natural disasters

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizer Generalkonsulat in Sydney.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen von Patientinnen und Patienten, die nicht einer australischen Krankenversicherung angeschlossen sind. Bei schweren Erkrankungen oder schweren Verletzungen können sehr hohe Kosten anfallen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

In Australien sind Medikamente strengen Zollvorschriften und Einfuhrbeschränkungen unterworfen. Dazu zählen auch Wachstumshormone und Steroide.
Australian Border Force
: Can you bring it in?
Reiselinks

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den australischen Behörden über die genauen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, besonders wenn Sie ein Studium, ein Praktikum oder eine bezahlte Arbeit (z.B. Work and Holiday) oder unbezahlte Arbeit aufnehmen möchten. Die australischen Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau. Im Zweifelsfall können sie die Einreise verweigern.
Australian Government:
Department of Immigration and Citzienship, explore visa options

Für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen müssen schweizerische Staatsangehörige die elektronische Einreisebewilligung durch das eVisitor System beantragen. Für weitere Auskünfte:
Australian Government
: Department of Immigration and Citizenship
eVisitor

Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, sind die Einfuhrbestimmungen und -kontrollen insbesondere für Lebensmittel sowie für tierische und pflanzliche Produkte sehr streng. Wer solche Güter mitbringt, aber in der Zolldeklaration nicht aufführt, muss mit sofortigen Bussen oder - im Extremfall - einer Haftstrafe rechnen. Das Department of Agriculture, Fisheries and Forestry erteilt detaillierte Auskunft.
Australian Government:
Department of Agriculture, Fisheries and Forestry

Nützliche Adressen

Notruf allgemein (Polizei, Ambulanz, etc.): 000

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Generalkonsulat in Sydney

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bahamas

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:32 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in den Bahamas nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu, vor allem auf der Insel New Providence (Nassau). Taschen- und Entreissdiebstähle, bewaffnete Raubüberfälle und Einbrüche kommen vor, teils mit Gewaltanwendung. Besonders betroffen sind die Städte auf den Inseln New Providence (Nassau) und Grand Bahama (Freeport). Auch sexuelle Übergriffe werden gemeldet. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente und Wertsachen im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Verzichten Sie auf New Providence und Grand Bahama generell auf nächtliche Spaziergänge ausserhalb der Hotelanlagen.
  • Halten Sie sich auch tagsüber nicht alleine in isolierten Gebieten / Quartieren auf.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr.

Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Freizeitaktivitäten sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Geräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) und/oder substanziellen Bussen geahndet.

Für schwere Vergehen wie Mord und Landesverrat kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Von Juni bis November muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden.; Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Tsunami, die durch Erdbeben in der Karibik ausgelöst werden, können auch die Bahamas erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Bahamas Department of Meteorology
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – National Hurricane Center

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Nassau und Freeport ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf Nummern: 911 oder 919

Zollbehörde der Bahamas
Customs Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
 Schweizer Generalkonsulat in Montreal, Kanada
 
 Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
 Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bahrain

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:33 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Bei Reisen nach Bahrain ist der persönlichen Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Lage ist geprägt durch Spannungen zwischen der sunnitischen Regierung und der schiitischen Bevölkerungsmehrheit. Demonstrationen und öffentliche Versammlungen sind verboten. Dennoch werden sporadisch Protestkundgebungen durchgeführt, bei denen es zu Ausschreitungen sowie zu Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen kann. Solche Zusammenstösse haben in der Vergangenheit wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Auch vorübergehende Verkehrsbehinderungen und Blockaden einzelner Strassen sind möglich.

Vereinzelte Anschläge und andere Gewalttaten können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit richteten sich Anschläge hauptsächlich gegen die Sicherheitskräfte und staatliche Einrichtungen in Manama und in der unmittelbaren Umgebung dieser Stadt. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

In Anbetracht der internen Spannungen und der komplexen Verhältnisse in der Region ist eine plötzliche Verschlechterung der Lage möglich.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer ortsansässigen Kontaktperson über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen, religiöse Prozessionen und generell grosse Menschenansammlungen jeder Art. Befolgen Sie strikte die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren auf dem Land und in den Küstengewässern).

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und schenken Sie unbekannten Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern kein blindes Vertrauen.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf Bahrains Strassen.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!).
  • Während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • Beleidigung und Kritik der politischen und religiösen Führung Bahrains. Ebenfalls verboten ist die Beleidigung befreundeter Staaten. Vermeiden Sie generell politische und religiöse Diskussionen sowie kritische Äusserungen – auch auf den sozialen Medien.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit.
  • aussereheliche Beziehungen und homosexuelle Handlungen.
  • das Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Dies gilt auch für Medikamente. Beachten Sie die Informationen der bahrainischen Zollbehörden.
Ministry of Interior, Customs Affairs

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 30 Jahre) geahndet.

Für schwere Drogendelikte, Mord und gewisse andere Straftaten kann die Todesstrafe verhängt werden. 

Die Haftbedingungen sind prekär: unzulängliche hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Kulturelle Besonderheiten

Bahrain ist ein arabisch-muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine schriftliche Garantie der Kostenübernahme. Bei Notfällen muss die Garantie innerhalb von 24 Stunden seit der Einlieferung ins Krankenhaus beigebracht werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Bahrain anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nicht.

Personenkontrollen sind häufig. Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate)
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Bahrain eVisas

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bangladesch

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:33 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Die politischen und sozialen Spannungen sind sehr hoch und können landesweit in gewaltsame Auseinandersetzungen ausarten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen.

Demonstrationen und Streiks (Hartals) können jederzeit kurzfristig stattfinden. Sie sind oft von Gewalt begleitet: Fahrzeuge werden angezündet, Strassensperren errichtet und es kommt zu Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sowie zu längeren Verkehrsblockaden. Gewaltsame Zusammenstösse und Demonstrationen mit politischen, ethnischen oder religiösen Motiven fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte.

Auch Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Dhaka hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Terroristische Akte sind jederzeit im ganzen Land möglich. Sie können sich auch gezielt gegen ausländische Staatsangehörige und religiöse Minderheiten richten. Bei der Aushebung von Terrorzellen durch die Sicherheitskräfte haben Schusswechsel wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Zu den möglichen Zielen von Terrorangriffen zählen öffentliche und touristische Einrichtungen sowie grosse Menschenansammlungen, z.B. belebte Märkte, Einkaufszentren, öffentlicher Verkehr (Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr) Nachtlokale, bekannte internationale Hotels, bei ausländischen Staatsangehörigen beliebte Restaurants.

Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Im Kampf gegen die Drogenkriminalität gehen die Sicherheitskräfte hart gegen Personen vor, die in die Produktion, den Handel oder den Konsum von Drogen involviert sind. Dabei kommt es immer wieder zu Todesopfern. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Lassen Sie sich in Bangladesch von einer ortskundigen Person begleiten und klären Sie mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab. Lassen Sie im ganzen Land grosse Vorsicht walten, besonders auch nach dem Freitagsgebet. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.) sowie die Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen, Ihrer Reiseleiterin oder Ihres Reiseleiters.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordgrenze zu Indien: An der Nordgrenze zu Indien kommt es vereinzelt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Truppen der beiden Länder. Auch wenn sich die dortige Lage zeitweise etwas entspannt, bleibt sie grundsätzlich labil. Wenn Sie aus zwingenden Gründen, abseits der Hauptverkehrsrouten, an die Nordgrenze zu Indien reisen müssen: Klären Sie die Lage vorgängig mit den lokalen Sicherheitsbehörden ab und seien Sie äusserst vorsichtig.

Chittagong Division: Der inter-ethnische Konflikt in Myanmar wirkt sich auf Bangladesch aus. Er hat gewisse politische, soziale und ethnisch-religiöse Spannungen verstärkt, insbesondere aufgrund der Anwesenheit von rund einer Million Rohingya-Flüchtlingen. Die Mehrheit davon hält sich in Flüchtlingslagern in dieser Region auf. Die Spannungen können zu kurzfristigen, lokalen Gewaltausbrüchen führen, die wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert haben.
In den Bezirken Bandarban, Khagrachari und Rangamati (Chittagong Hill Tracts) ist die Sicherheit nicht überall gewährleistet. Entlang der Grenze zu Myanmar besteht ausserdem die Gefahr von Landminen. In diesen drei Bezirken dürfen nur bewilligte und durch ein registriertes lokales Reisebüro organisierte Reisen unternommen werden. Eine vorgängig eingeholte Bewilligung der Behörden ist zum Besuch der Chittagong Hill Tracts erforderlich. Vergewissern Sie sich, dass der Reiseveranstalter die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt hat und lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Taschen- und Entreissdiebstähle sind verbreitet; dabei kann es auch zu Gewaltanwendung kommen. Auch bewaffnete Raubüberfälle sind gemeldet worden.

Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor; sie richten sich hauptsächlich gegen Personen bangladeschischen Ursprungs.

Im ganzen Land werden viele Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verzeichnet, teilweise mit Todesfolge.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie möglichst keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur das notwendigste Geld auf sich.
  • Reagieren Sie auf Hilfsangebote, wie beispielsweise Koffer tragen oder Taxifahrdienste, in den internationalen Flughäfen (vor allem Dhaka und Sylhet) mit grösster Vorsicht, denn oft stecken kriminelle Absichten dahinter. Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson abholen oder nutzen Sie die Hoteltaxis.
  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig und reisen Sie ausschliesslich tagsüber.
  • Seien Sie möglichst wenig zu Fuss unterwegs und verzichten Sie generell auf nächtliche Spaziergänge. Benutzen Sie Rikscha- und sog. Babytaxis sowie dreirädrige motorisierte Taxis (CNG) möglichst nicht alleine und seien Sie nach dem Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig. Überfälle können jedoch zu keiner Tageszeit ausgeschlossen werden.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten und es ist für sie nicht ratsam, alleine zu reisen. Frauen wird ausserdem empfohlen, bei Bedarf Polizeistationen nur in Begleitung einer Vertrauensperson aufzusuchen.

In den bangladeschischen Gewässern und Häfen ist Piraterie verbreitet, die sich auch gegen Handelsschiffe und Jachten richtet. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Schlecht unterhaltene Strassen und Fahrzeuge sowie das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellen ein hohes Unfallrisiko dar (auch bei Reisen mit Überlandbussen). Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Infrastruktur des Eisenbahnnetzes ist veraltet.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen und aussereheliche Beziehungen.
  • Beleidigung und Kritik des bangladeschischen Staats oder Verletzung von religiösen Empfindungen. Vermeiden Sie generell politische und religiöse Diskussionen sowie kritische Äusserungen – auch in den sozialen Medien.
  • Fotografieren von Einrichtungen des Militärs und der Polizei, von Regierungsgebäuden und anderen öffentlichen Bauten wie Flughäfen, Brücken usw.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) oder der Todesstrafe geahndet.

Die Ein- und Ausfuhr von Gold in jeder Form untersteht strengen Bestimmungen. Bei Zuwiderhandlung werden langjährige Haftstrafen verhängt. Auskunft über die Einfuhrbestimmungen erteilt die Botschaft von Bangladesch in Genf.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Bangladesch ist ein mehrheitlich muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Halten Sie sich mit religiösen Diskussionen und Äusserungen zurück. Es muss mit teils heftigen Reaktionen gerechnet werden, wenn gewisse Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben können im ganzen Land auftreten. Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Bangladesch erreichen.

Während der Monsunzeit (Juni bis September/Oktober) verursachen die starken Regenfälle Überschwemmungen, die oft schwere Schäden anrichten. Im April/Mai und Ende der Monsunzeit können speziell im Süden des Landes und in den Küstengebieten Wirbelstürme auftreten. Sie können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.
Bangladesh Meteorological Department

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Dhaka.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie, bevor sie ausländische Staatsangehörige behandeln (Kreditkarte oder Vorschusszahlung in bar). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie immer Ihre Ausweise auf sich, um sich bei Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Einige Regionen dürfen nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Die Botschaft von Bangladesch in Genf erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Bangladesh Customs

Notruf Polizei: 999 in Dhaka; 02-999 ausserhalb von Dhaka. Die Kommunikation in englischer Sprache ist nicht immer gewährleistet.

Ausländische Staatsangehörige, die Opfer eines schweren Verbrechens geworden sind, können sich an das 24-Stunden Helpdesk der Dhaka Metropolitan Police wenden. Hotline-Telefonnummer (+88) 0171 339 83 55.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dhaka
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

eVisa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Barbados

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:34 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Barbados kann als stabil bezeichnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Barbados nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Diebstähle und Einbrüche kommen vor. Wiederholt sind Reisende Opfer von bewaffneten Überfällen oder Sexualdelikten geworden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen und Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit einsame Gegenden (auch Strände).
  • Benutzen Sie Hoteltaxis.
  • Frauen wird bei Zufallsbekanntschaften zu Zurückhaltung und generell zu erhöhter Vorsicht geraten.

Verkehr und Infrastruktur

Auf Barbados herrscht Linksverkehr. Das Strassennetz ist relativ gut ausgebaut. Die Strassen sind jedoch oftmals in einem schlechten Zustand (z.B. streckenweise viele Schlaglöcher). Überhöhte Geschwindigkeit und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ausserdem ein erhebliches Unfallrisiko.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 35 Jahre) und hohen Geldbussen geahndet. Bei Mord kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind wesentlich härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Von Juni bis November muss mit Hurrikanen gerechnet werden. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Barbados Department of Emergency Management

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Barbados liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)
National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen für planbare Eingriffe eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Kosten für Behandlungen von Notfällen müssen vor Verlassen des Krankenhauses beglichen werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf (Allgemein): 211
Notruf Sanität: 511

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Caracas, Venezuela

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Belarus

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:35 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Belarus wird abgeraten.

Es bestehen sehr hohe regionale Spannungen.

Die internationalen Fluggesellschaften haben ihre Flüge nach Belarus reduziert oder eingestellt. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften.

Schweizer Staatsangehörige, die sich noch in Belarus befinden:
Informieren Sie sich in den Medien oder durch eine lokale Kontaktperson über die Entwicklung der Lage. Tragen Sie immer Ihre Reisedokumente mit sich. Halten Sie sich an Ratschläge über Verhaltensregeln von ortsansässigen Kontaktpersonen. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und halten Sie sich mit politischen Diskussionen und Äusserungen zurück.

Beleidigung und Kritik des belarussischen Staats und dessen Vertreterinnen und Vertreter können mit Haft bestraft werden.

Die belarussischen Behörden betrachten belarussisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als belarussische Staatsangehörige. Es besteht die Möglichkeit, dass die Gewährung des konsularischen Schutzes durch die Schweiz nicht in jedem Fall zugelassen wird.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Belarus nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 102
Notruf Ambulanz: 103

Die Notrufnummern werden ausschliesslich in belarussischer und russischer Sprache bedient.

Zollvorschriften von Belarus: Customs Regulations

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Moskau, Russland
Schweizer Botschaft in Minsk

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Belgien

Zuletzt editiert: 6/30/2023 4:56:52 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist stabil.

Die Hauptstadt Brüssel ist Sitz der NATO und der wichtigsten Institutionen der Europäischen Union.
Bei Demonstrationen kann es sporadisch zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
DG Centre de crise

Bei Streiks muss vor allem in Brüssel und Agglomeration mit Behinderungen und Verspätungen im öffentlichen Verkehr gerechnet werden.

Die belgischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin.
Centre de crise nationale: terrorisme et extrémisme

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Entreissdiebstähle, insbesondere in der Umgebung von Grossstadt-Bahnhöfen und Touristenzentren, kommen vor. Schwere Gewaltanwendung ist hingegen seltener.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der belgischen Polizei.
Belgische Polizei

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Code de la route

In Antwerpen, Brüssel und Gent wurden Umweltzonen (Low Emission Zone LEZ) eingerichtet, in denen nur Motorfahrzeuge, die gewissen Zulassungsbedingungen entsprechen, fahren dürfen.
Low Emission Zone Brussels
Stadt Gent: Low Emission Zone
Stadt Antwerpen: Low Emission Zone

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz mit zahlreichen Bahn- und Busverbindungen.
Transports en commun

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Beachten Sie, dass für unterschiedliche Fahrzeugkategorien andere Promillegrenzen gelten:
Belgium.be: Drogue et alcool

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz können schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Haftstrafen geahndet werden.
Service Public Fédéral: Justice

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich während des Aufenthalts in Belgien jederzeit mit einem Originalpass oder mit einer Original-Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 101
Allgemeine Notruf-Nummer: 112
offizielle Informationen und Dienste
Administration générale des Douanes et Accises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Den Haag, Niederlande
Schweizer Botschaft in Brüssel

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Belize

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:35 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist grundsätzlich ruhig. Das Risiko von sozialen Unruhen und Protestaktionen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Bei Unruhen wie auch zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand landesweit oder über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Belize nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Guatemala: Zwischen Belize und Guatemala bestehen langjährige Grenzstreitigkeiten. Der internationale Gerichtshof ist hinzugezogen worden. Seither hat sich der Grenzkonflikt etwas entspannt, ist aber noch nicht gelöst. Vereinzelte lokale Spannungen und Schiessereien kommen gelegentlich noch vor. Dabei können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Unternehmen Sie Reisen ins Grenzgebiet zu Guatemala oder grenzüberschreitende Ausflüge in Begleitung einer anerkannten lokalen Reiseführerin oder eines anerkannten lokalen Reiseführers.

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist hoch, vor allem in Belize-City. Es werden immer wieder Diebstähle, sexuelle Übergriffe und bewaffnete Überfälle auf Reisende gemeldet, teilweise mit Todesfolge. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen ausgehen und kommen zu jeder Tageszeit vor.
In der Hauptstadt sowie in einigen anderen Landesteilen steht den Reisenden eine spezielle Touristenpolizei (Tourism Police Unit) bei. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Verzichten Sie vor allem in Belize City auf nächtliche Spaziergänge und halten Sie sich an die Hauptstrassen.
  • Lehnen Sie die Angebote von selbsternannten "Reiseführerinnen oder Reiseführern" und für unentgeltliche Mitfahrgelegenheiten ab (gilt besonders für Frauen und allein reisende Personen).
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Halten Sie unterwegs nicht an, um bei Pannen anderer Fahrzeuge zu helfen, und nehmen Sie keine unbekannten Personen mit.
  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine Bars ausserhalb ihres Hotels zu besuchen und sich abseits der Badestrände und Hotelschwimmbäder konservativ zu kleiden, um Belästigungen zu vermeiden.
  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführerin oder eines vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführers, und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.
  • Der Kauf von Wohn- und Grundeigentum sowie andere grössere Geschäftstransaktionen sollten durch Vermittlung einer Anwältin oder eines Anwalts abgeschlossen werden. Es sind in diesem Zusammenhang betrügerische Machenschaften verzeichnet worden.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu. Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise mangelhaft. Streunendes Vieh bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten. 
Die Sicherheitsvorkehrungen der internationalen und lokalen Schiffsverbindungen (inklusive "water taxis") sind mitunter mangelhaft: Überbelegung, Fahrten bei schlechtem Wetter, ungenügende Ausrüstung. Auch im lokalen Flugverkehr werden die internationalen Sicherheitsnormen nicht immer erfüllt. Lassen Sie deshalb bei der Wahl dieser Transportmittel Vorsicht walten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und darüber, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinische Evakuierung gibt. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis zu 25 Jahren Gefängnis). Zusätzliche Bussen sind möglich.

Bei Mord kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

In Belize muss von Mai bis November mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Belize liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben in den Nachbarländern und in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
National Emergency Management Organization

National Hurricane Center and Central Pacific Hurricane Center

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Auch in Notfällen verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (USA oder Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notrufnummer: 911
Tourism Police Unit: +501 227 0863
Zollvorschriften: Belize Customs & Excise Department -> Customs Procedures

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Mexiko

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Belize in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Belize in London. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Belize High Commission, 45 Crawford Place, London W1H 4LP.
Belize High Commission

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Benin

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:36 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Bei Unruhen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen.

Im Falle von Strassensperren und Verkehrsbehinderungen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Konsularagentur in Cotonou hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Mit dem wachsenden Einfluss und den zunehmenden Aktivitäten von terroristischen Gruppierungen in Burkina Faso, Niger und Nigeria hat sich das Entführungs- und Anschlagsrisiko in Benin erhöht. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Ihres Reisebüros.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden des Landes: In Burkina Faso, Niger und Teilen von Nigeria sind zunehmend bewaffnete Banden und Terroristen aktiv. Es besteht ein sehr hohes Risiko, dass sie auch über die Grenze hinweg in Benin Anschläge und Entführungen ausüben. Beispiele:

  • September 2022: zwei Personen wurden bei einem Angriff in der Nähe von Malanville im Departement Alibori getötet
  • Juli 2022: sechs Soldaten wurden bei zwei Angriffen im Departement Alibori getötet
  • Juni 2022: drei Sicherheitskräfte wurden bei einem Angriff auf eine Polizeistation im Departement Atakora getötet
  • April 2022: mindestens fünf Soldaten wurden bei einem Bombenanschlag im Pendjari-Nationalpark (Departement Atakora) getötet.

Diese Risiken bestehen auch für ausländische Staatsangehörige. Im Mai 2019 ist ein französisches Paar im Pendjari-Nationalpark entführt worden.

Es wird abgeraten von Reisen ins Departement Alibori und in Gebiete nördlich der Linie Boukoumbé –Toucountouna– Kérou im Departement Atakora; dies schliesst die Nationalparks Pendjari und W mit ein.
Im Departement Borgou wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zu Nigeria, das grossräumig zu meiden ist.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die anderen Regionen im Norden bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität, vor allem Taschen- und Entreissdiebstähle, nimmt insbesondere in Cotonou zu. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen vor. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Deponieren Sie Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) an einem sicheren Ort, und tragen Sie nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Visum) auf sich, denn Polizeikontrollen sind häufig.
  • Gehen Sie nicht alleine an den Strand.
  • Meiden Sie nachts schlecht beleuchtete und wenig besuchte Quartiere.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen.
  • Lassen Sie besonders auf öffentlichen Plätzen (z.B. Märkten) und an Touristenorten besondere Vorsicht walten.
  • Unternehmen Sie keine nächtlichen Überlandfahrten. Es besteht das Risiko von Überfällen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Im Golf von Guinea und auch in den Gewässern von Benin, kommt es gehäuft zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Wegen des oft schlechten Strassenzustands ist das Unfallrisiko bei Dunkelheit sehr hoch, und es besteht die Gefahr von Überfällen.

Strassenkontrollen sind häufig. Halten Sie an Kontrollstellen an, auch wenn dort keine Personen in Polizeiuniform zu erkennen sind.

Die Sicherheitsstandards der öffentlichen Transportmittel sind oft gering. Motorradtaxis stellen ein grosses Unfallrisiko dar.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen
  • fotografieren von militärischen Anlagen, Grenzübergängen, Regierungsgebäuden, Flughäfen, Brücken, etc.
  • gleichgeschlechtliche Handlungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Respektieren Sie religiöse Riten und Stätten und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Von März bis Juli und von September bis November muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteo Bénin

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahme informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 166

Beninische Zollvorschriften: Douanes Béninoises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Akkra, Ghana

Schweizer Konsularagentur in Cotonou

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Benin in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Benin in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: 87 Avenue Victor Hugo, 75116 Paris, Tel. +33 01 45 00 98 82
Benin e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Besetztes Palästinensisches Gebiet (Gazastreifen und Westjordanland inkl. Ostjerusalem)

Zuletzt editiert: 7/5/2023 6:13:25 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Gazastreifen wird abgeraten.
Von Reisen in die Regionen in und um die Städte Nablus und Jenin im Westjordanland wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins restliche Westjordanland wird mit Ausnahme von Bethlehem, Ramallah und Jericho abgeraten.
In Ostjerusalem ist der persönlichen Sicherheit grösste Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Schweiz hat unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise. Dies gilt insbesondere für den Gazastreifen.

Im gesamten Besetzten Palästinensischen Gebiet ist die politische und wirtschaftliche Lage äusserst angespannt was zu einer bedeutenden Verschlechterung der Sicherheitslage führt. Phasen vordergründiger Ruhe können jederzeit von Unruhen oder Gewalttaten unterbrochen werden.

Es kommt immer wieder zu Demonstrationen mit gewaltsamen Ausschreitungen sowie zu heftigen Konfrontationen zwischen Demonstrierenden unterschiedlicher Lager und den Sicherheitskräften. Bei solchen Ereignissen gibt es regelmässig Verletzte und Todesopfer.

Die Spannungen zwischen der israelischen und der palästinensischen Bevölkerung führen zu Gewalttaten beider Lager. Sie haben seit Ende Februar 2023 stark zugenommen. Wiederholt sind Personen bei gewaltsamen Überfällen auf Wohnhäuser und Autos sowie bei Angriffen mit Fahrzeugen, Schuss- oder Stichwaffen getötet oder verletzt worden. Vermehrt kommt es zu Beschädigungen oder Enteignungen von palästinensischem Eigentum.

Bei besonderen Ereignissen oder anlässlich von religiösen Feiertagen kann die israelische Armee gewisse palästinensische Gebiete oder Grenzübergänge vorübergehend und ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abriegeln. Die israelischen Streitkräfte führen gelegentlich gezielte, lokal begrenzte Militäraktionen durch.

An den von Israel kontrollierten Checkpoints kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen. Der zwischen Jerusalem und Ramallah gelegene Checkpoint Qalandia ist davon besonders betroffen.

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage im besetzten Palästinensischen Gebiet auswirken. So haben die politischen Entwicklungen in Ägypten direkte Auswirkungen auf den Gazastreifen, indem die ägyptischen Behörden die Grenze ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abriegeln können.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Ostjerusalem:
Lassen Sie in Ostjerusalem grösste Vorsicht walten,
besonders in den Quartieren der Grossagglomeration um Jerusalem mit den israelischen Kolonien (zum Beispiel Ramot) sowie im Zentrum und in der Umgebung der Altstadt (zum Beispiel in den Quartieren Silwan, Sheikh Jarrah, Shu’fat etc.). Das Anschlagsrisiko sowie das Risiko von Gewaltakten ist sehr hoch. Es kommt häufig zu Demonstrationen mit gewaltsamen Ausschreitungen sowie heftigen Zusammenstössen zwischen palästinensischen Personen und den Sicherheitskräften. Attentate von palästinensischen Einzelpersonen gegen israelische Personen haben zugenommen ebenso wie die Spannungen.
Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie an jüdischen und islamischen Feiertagen auf den Besuch von religiösen Stätten, z.B. Tempelberg (Haram el Sharif) und Umgebung. Lassen Sie Wachsamkeit walten, wenn Sie die Jerusalem Light Rail benutzen und verzichten Sie auf Fahrten auf dem Streckenabschnitt Shu’fat - Ammunition Hill. Die Linie führt durch Gebiete, in denen latente Spannungen bestehen und wo gewaltsame Ausschreitungen vorkommen können.

Westjordanland:
Von Reisen in die Regionen in und um die Städte Nablus und Jenin wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins restliche Westjordanland wird abgeraten.
Ausnahme: Bethlehem, Ramallah und Jericho, wo jedoch der persönlichen Sicherheit grösste Aufmerksamkeit zu schenken ist. 

Es kommt täglich zu Gewalttaten zwischen der israelischen und palästinensischen Bevölkerung. Die Häufigkeit von Razzien der israelischen Sicherheitskräfte hat vor allem in und um die Städte Nablus und Jenin zugenommen, was zu stark erhöhten Spannungen im ganzen Westjordanland führt. Beispielsweise gab es eine grossangelegte Militäroperation in Jenin Anfang Juli 2023. Die hohen Spannungen sowie Militäraktionen der israelischen Sicherheitskräfte im Westjordanland können ohne Vorwarnung sicherheitsrelevante Ereignisse auslösen: gewaltsame Proteste, Zusammenstösse zwischen der Bevölkerung und den Sicherheitskräften, gewaltsame Überfälle auf Wohnhäuser und Autos, Angriffe mit Fahrzeugen, Schuss- oder Stichwaffen. Vermehrt kommt es zu Beschädigungen, Zerstörung oder Enteignungen von palästinensischem Eigentum. Solche Ereignisse haben seit Februar 2023 zugenommen und zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Angriffe auf Autos sind auf den Strassen 60 und 90 sowie auf der Strasse 1 in der Umgebung von Jericho besonders häufig, können sich aber auch andernorts ereignen.
Eine weitere Verschlechterung der Lage ist jederzeit möglich. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten.
Es gibt zahlreiche Strassensperren und Checkpoints, bei denen Reisende sich mit ihrem Pass ausweisen müssen.

Falls Sie aus zwingenden Gründen ins restliche Westjordanland reisen müssen, beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Person begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage mit den lokalen Sicherheitskräften abgeklärt worden ist.
  • Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Lassen Sie grösste Vorsicht walten, besonders in der Nähe von Checkpoints, der israelischen Siedlungen sowie den palästinensischen Flüchtlingslagern.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie an jüdischen und islamischen Feiertagen auf den Besuch von religiösen Stätten.
  • Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Gazastreifen:
Wegen des hohen Sicherheitsrisikos wird von Reisen in den Gazastreifen abgeraten, sowohl auf dem Land- als auch auf dem Seeweg.

Die Lage im Gazastreifen ist äusserst gespannt. Punktuell kommt es zu Massenprotesten entlang der Grenze zu Israel. Gewaltsame Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und der israelischen Armee fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte.

Trotz eines Waffenstillstandsabkommens nehmen die Spannungen periodisch zu und führen immer wieder zu Raketenbeschüssen auf israelisches Gebiet und zu Angriffen der israelischen Armee auf den Gazastreifen.

Das Risiko von Entführungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Infrastruktur ist stark beschädigt, die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge zwischen Israel und dem Gazastreifen vorübergehend und ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abgeriegelt werden. Auch die politischen Entwicklungen in Ägypten haben direkte Auswirkungen auf den Gazastreifen, indem die ägyptischen Behörden die Grenze ohne Vorwarnung auf unbestimmte Zeit abriegeln.

Der Seeweg wird durch die israelischen Behörden systematisch abgeriegelt. Wer die Abriegelung nicht respektiert, setzt sich einem hohen Risiko aus.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität im Westjordanland und Ost-Jerusalem ist relativ gering. Beachten Sie dennoch die üblichen Sicherheitsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Der Personentransport wird im Westjordanland hauptsächlich durch öffentliche Kleinbusse und Taxis sichergestellt. Der Strassenzustand der Hauptverkehrsachsen ist im Westjordanland im Allgemeinen gut. Wegen der oft aggressiven Fahrweise ist das Unfallrisiko hoch. Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung. Unter anderem sind strafbar:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten.
  • der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, mit Ausnahme von lizenzierten Hotels und Restaurants.
  • Aussereheliche Beziehungen und aussereheliche Schwangerschaften. Bei ausserehelichen Geburten können sich zivil- und strafrechtliche Folgen ergeben.
  • Kritische Äusserungen über den Staat (auch in den sozialen Medien).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. Drogenhandel, Mord und Kollaboration mit Israel.

Die Haftbedingungen entsprechen nicht schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Das Besetzte Palästinensische Gebiet ist muslimisch geprägt. In Ostjerusalem befinden sich christliche, islamische und jüdische religiöse Stätten. Respektieren Sie die jeweiligen religiösen Empfindsamkeiten und passen Sie Kleidung und Verhalten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Sommer und Herbst besteht die Gefahr von Buschbränden. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.

Erdbeben können vorkommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das Schweizerische Vertretungsbüro in Ramallah.

Medizinische Versorgung

Im Westjordanland ist die medizinische Grundversorgung gewährleistet. Die Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen in Israel oder Europa behandelt werden. Wenn einzelne Gebiete vorübergehend abgeriegelt oder Strassensperren angeordnet werden, können unter Umständen auch Ambulanzfahrzeuge davon betroffen sein.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einreise generell:
Die Einreise ins Besetzte Palästinensische Gebiet erfolgt über Israel / israelische Grenzkontrollposten. Am 20. Oktober 2022 hat die israelische Regierung eine neue Regelung für ausländische Staatsangehörige erlassen für die Einreise ins Westjordanland und für den Aufenthalt.
Es kommt vor, dass die israelischen Einreisebehörden am internationalen Flughafen Tel Aviv und an den Grenzübergängen Personen abweisen, die sich ins Westjordanland oder in den Gazastreifen begeben wollen.
Erkundigen Sie sich bei der israelischen Botschaft in Bern über die genauen Einreisebestimmungen und beachten Sie die Informationen der Regierungsstelle «Coordination of Government Activities in the Territories».
Israelische Botschaft

Coordination of Government Activities in the Territories: procedure for entry and residence of foreigners in the Judea and Samaria area
Reisehinweise für Israel

Einreise ins Westjordanland:
Bei der Einreise ins Westjordanland müssen israelische Checkpoints passiert werden. Dies ist oft nur zu Fuss möglich und mit einer Identitäts- und Körperkontrolle verbunden. Auch auf den Strassen innerhalb des Westjordanlands gibt es solche Checkpoints.

Einreise in den Gazastreifen:
Die "Coordination and Liaison Administration in the Gaza Strip" des Foreign Relations Office in Erez verlangt, dass mindestens fünf Tage vor der geplanten Einreise in den Gazastreifen ein entsprechendes Gesuch unterbreitet wird.

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität:101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tel Aviv
Schweizer Vertretungsbüro in Ramallah
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bhutan

Zuletzt editiert: 7/28/2023 11:01:33 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Bhutan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Touristische Reisen müssen durch ein registriertes bhutanisches Reisebüro organisiert und begleitet werden. Für Reiseziele ausserhalb der Hauptstadt beschafft das bhutanische Reisebüro die erforderlichen Bewilligungen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Im Grenzgebiet zu Indien ist erhöhte Vorsicht geboten, da gelegentliche Spannungen nicht ausgeschlossen werden können. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage von Ihrer Reiseführerin oder Ihrem Reiseführer überprüft worden ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Verkehr und Infrastruktur

Während der Monsunzeit (Juni bis September) können Strassen und Wege wegen Niederschlägen und Erdrutschen unpassierbar werden. Auch im Flugverkehr muss oft mit wetterbedingten Verspätungen gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Tabakwaren dürfen nur für den Eigengebrauch in Privaträumen eingeführt werden. Sie müssen bei der Einreise deklariert und verzollt werden. Die Quittung muss jederzeit vorgewiesen werden können, sonst droht eine hohe Busse wegen Schmuggels.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen entsprechen nicht schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrzahl der Bevölkerung bekennt sich zum Buddhismus. Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen grossen Einfluss auf das Alltagsleben. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders bei der Besichtigung von Klöstern und Klosterburgen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Eine kleine Anzahl Klöster und als heilig geltender Orte sind für Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland nicht zugänglich.

Naturbedingte Risiken

Bhutan liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseleitung.

Die klimatischen Bedingungen sind je nach Höhenlage sehr unterschiedlich. Im Winter und Frühjahr besteht im Hochgebirge akute Lawinengefahr. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Reiseleitung die aktuellen Witterungsverhältnisse im Trekking-Gebiet abgeklärt hat.

Im Gebirge sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die medizinische Grundversorgung nicht überall gewährleistet. Evakuationen von kranken oder verletzten Personen können sich in den abgelegenen Gebieten äusserst schwierig gestalten, da Helikopter unter Umständen nicht sofort zur Verfügung stehen. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Neu Delhi, Indien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bolivien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:38 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Die soziale und politische Lage ist angespannt. Spontane Streiks, Demonstrationen, Unruhen und Strassenblockaden sind jederzeit im ganzen Land möglich, zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen. Das Gewaltpotenzial ist hoch.

Strassenblockaden und Streiks können Behinderungen und Verspätungen verursachen und vermögen mitunter das ganze Land lahmzulegen; ab und zu ist auch die Zufahrt zu den internationalen Flughäfen von La Paz und Santa Cruz sowie der öffentliche Verkehr davon betroffen. Bei längerer Dauer kann es auch zu Versorgungsengpässen kommen.
Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in La Paz hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.
Informationen über Strassenblockaden:
Administradora Boliviana de Carreteras ABC

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Bolivien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung, und planen Sie genügend Zeit und finanzielle Mittel ein. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einem lokalen Reisebüro über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Versuchen Sie nicht, Strassenblockaden zu passieren, da dies zu gewaltsamen Reaktionen führen kann.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Chapare: In Chapare ist besondere Vorsicht geboten, weil es dort wegen der Vernichtung von Kokaplantagen sporadisch zu Zusammenstössen zwischen den Ordnungskräften und der lokalen Bevölkerung kommt.

Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten: In den Grenzgebieten sind verschiedene, gewaltbereite Schmuggel- und Drogenbanden aktiv. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Die Kriminalität ist immer häufiger mit Gewalt verbunden und richtet sich auch gegen Reisende: Taschen-, Entreiss- und Trickdiebstähle, Raubüberfälle. Auch Sexual- und andere Gewaltdelikte sind zu verzeichnen, teilweise mit Todesfolge.
Entführungen zwecks Lösegelderpressung
kommen ebenfalls vor. Sie können wenige Stunden bis mehrere Tage dauern. Die Opfer werden zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte oder zur Überweisung von Geld aus der Heimat gezwungen. Das Risiko von Diebstählen, Überfällen und Entführungen besteht unter anderem in Minibussen und inoffiziellen Taxis.
Eine besondere Gefährdung besteht in La Paz (vor allem im und um den Busbahnhof und im Stadtzentrum), El Alto, Copacabana und Santa Cruz sowie in abgelegenen Gebieten
(z.B. im Tal der Yungas zwischen La Paz und Coroico und zwischen Uyuni und La Paz/Tupiza).

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den Fahrerinnen und Fahrern von Radio-Taxis ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
  • Teilen Sie Ihr Taxi nicht mit Unbekannten. Benutzen Sie sog. Radio-Taxis (Leuchtschild auf dem Dach mit Name und Telefonnummer der Gesellschaft) oder Hoteltaxis.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie aber immer eine Passkopie auf sich.
  • Lassen Sie sich auf Reisen und Trekking-Touren von einer lokalen ortskundigen Reiseführerin oder einem lokalen ortskundigen Reiseführer begleiten.
  • Frauen wird generell davon abgeraten, alleine zu reisen bzw. Ausflüge und Spaziergänge zu unternehmen.
  • Nehmen Sie keine Minibusse, sondern wählen Sie die regulären Linienbusunternehmen.
  • Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen verübt werden, die eine Polizeiuniform tragen oder sich als Personal der Drogenfahndung ausgeben. Bei Identitätskontrollen durch die Polizei wird deshalb folgendes Verhalten empfohlen: Weisen Sie Ihren Pass oder eine Fotokopie davon vor, weigern Sie sich aber, mit dem Polizeipersonal in einen zivilen Wagen zu steigen. Bestehen Sie auf ein gekennzeichnetes Polizeiauto, und zögern Sie nicht, bei Schwierigkeiten die Notruf-Nummer der Polizei anzurufen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.

Die indigene Bevölkerung übt vermehrt Lokaljustiz aus, wobei wesentlich drastischere Strafen verhängt werden, als vom Grundgesetz vorgesehen. Zudem herrscht bedingt durch die verbreitete Korruption auch generell ein fehlendes Vertrauen ins Rechtssystem. Es kommt deshalb teilweise zu Fällen von Lynchjustiz. Für Reisende, die selbst Auto fahren, könnten Unfälle mit Personenschaden eine Gefahrenquelle darstellen.

Die bolivianischen Behörden haben in den grösseren Touristenzentren für Hilfe suchende Reisende Touristenpolizei-Büros eingerichtet (Unterstützung bei Passverlust, Diebstahl, Überfall etc.). Siehe Kapitel Nützliche Adressen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Hauptverbindungsstrassen zwischen den Grossstädten sind allgemein in gutem Zustand. Abseits davon sind viele Strassen nicht asphaltiert und/oder in schlechtem Zustand. Die Fahrzeuge sind oft schlecht gewartet, dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und Mietautos. Zusätzliche Risiken bilden das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und der Umstand, dass (Berufs-)Fahrerinnen oder Fahrer zum Teil übermüdet oder betrunken fahren.
Wegen des hohen Unfallrisikos und der häufigen Strassenblockaden ist es für landesunkundige Personen empfehlenswert einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Generell wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die Treibstoffpreise für Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern sind höher als für einheimische. Es kann vorkommen, dass Tankstellen ausländischen Fahrzeugen keinen Treibstoff verkaufen, um die komplizierten Abrechnungen zu vermeiden.

Im Flugverkehr muss mit Verspätungen und Annullierungen wegen schlechten Wetters, Streiks etc. gerechnet werden. Die Wartung der Flugzeuge entspricht nicht europäischem resp. internationalem Standard.

An nationalen Wahltagen gilt in der Regel landesweit ein allgemeines Fahrverbot und Inlandflüge werden eingestellt. Autofahrten sind nur mit einer Spezialbewilligung erlaubt. Eine solche wird einigen Taxiunternehmen für Fahrten von und zu internationalen Flughäfen erteilt.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Sicherheitsvorkehrungen von Booten und Geländefahrzeugen, die für touristische Ausflüge genutzt werden, sind oft mangelhaft.
Auch im Bereich von (Risiko-)Sportarten ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials sehr unterschiedlich (River-Rafting, Fahrradtouren, Bergsteigen etc.). Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden, auch bei Besitz kleinster Mengen, mit bis zu 20 Jahren Gefängnis geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, mangelhafte hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.).

Beim Verlassen des Landes ist zu beachten, dass in der Schweiz (und in zahlreichen anderen Ländern) die Einfuhr von Koka-Teeblättern oder Koka-Teebeuteln verboten ist.

Kulturelle Besonderheiten

In abgelegenen Gebieten kommt es vor, dass die Landbevölkerung aus verschiedenen Gründen ausländischen Staatsangehörigen („Gringos“) gegenüber misstrauisch und abweisend ist. Begegnen Sie deshalb der Bevölkerung mit gebührendem Respekt, passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an, und fotografieren Sie Personen nie ohne ihre ausdrückliche Einwilligung.

Naturbedingte Risiken

Das Land verfügt über verschiedene Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen (Hochgebirge, Urwald, Salzwüste etc.). Lassen Sie sich auch aus diesem Grund auf Wanderungen, Bergtouren sowie beim Überqueren des Salzsees von ortskundigen Reiseführerinnen oder Reiseführern begleiten. In den Anden sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Waldbrände kommen gelegentlich vor, besonders in den Monaten Juni bis September.

Von November bis März muss mit regionalen, starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Servicio Nacional de Meteorología e Hidrología

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in La Paz.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme, Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige, müssen sich innerhalb 48 Stunden online beim bolivianischen Migrationsamt registrieren. Bei Reisen mit mehreren Etappen müssen sich die Reisenden für jeden Aufenthaltsort neu registrieren. Die Immigrationsbehörde können einer Person, die nicht registriert ist, eine hohe Geldbusse auferlegen.
Sistema de gestión migratoria SIGEMIG

Die schweizerischen Vertretungen in Bolivien leiten sämtliche konsularischen Geschäfte zur Bearbeitung ans regionale Konsularcenter nach Lima, Peru weiter. Im Falle eines Passverlustes kontaktieren Sie bitte umgehend die schweizerische Botschaft in Lima. Die Schweizer Vertretungen in La Paz, Cochabamba und Santa Cruz nehmen Gesuche für provisorische Pässe entgegen und übermitteln diese nach Lima. Die Wartezeit beträgt fünf bis sieben Arbeitstage. Während dieser Zeit ist die Ausreise aus Bolivien nicht möglich.
Regionales Konsularcenter in Lima, Peru

Minderjährige Kinder (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) benötigen zur Ausreise aus Bolivien je nach Fall eine Ausreisebewilligung/Reiseermächtigung („Autorización de viaje“) des Kinder- und Jugendgerichtshof (Juzgado de la Niñez y de la Adolescencia) und/oder eine Vollmacht beider Eltern, wenn sie ohne Eltern oder mit nur einem Elternteil reisen. Erkundigen Sie sich frühzeitig beim
bolivianischen Generalkonsulat in Genf.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110
Notruf Sanität: 118
Notruf allgemein: 911
Touristenpolizei in La Paz: 800-14-0081, Plaza del Estadio, Miraflores (beim Stadion Hernan Siles)
Administradora Boliviana de Carreteras: Strassenzustand

Dirección general de migración

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Bolivien

Regionales Konsularcenter in Lima, Peru

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bosnien und Herzegowina

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:40 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Es existieren soziale Probleme wie zum Beispiel die hohe Arbeitslosigkeit und Armut. Auch politische, religiöse und ethnisch motivierte Spannungen kommen vor. Verzichten Sie deshalb auf öffentliche politische Meinungsäusserungen. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art und lassen Sie insbesondere bei Fussballspielen im Umfeld der Stadien Vorsicht walten, denn Ausschreitungen können vorkommen. Informieren Sie sich laufend in den lokalen Medien über die aktuelle Lage.

Minen und Blindgänger bilden in einigen Landesteilen nach wie vor eine Gefahr, vor allem abseits der touristisch gut besuchten Regionen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung über das Vorhandensein von Minenfeldern und betreten Sie keine ungemähten Wiesen, brachliegenden Felder oder Hausruinen. Halten Sie sich an häufig benutzte Wege und unternehmen Sie Wanderungen ausschliesslich mit lokalen Führerinnen und Führern.
Informationen über die Minengefahr finden Sie auf:
Mine Action Center Bosnia and Herzegovina

Das Risiko von Anschlägen kann auch in Bosnien und Herzegowina nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor (Taschendiebstahle und Einbrüche). Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders vorsichtig. Besonders in den grösseren Städten werden Autos durch professionelle Banden aufgebrochen oder gestohlen. Benutzen Sie wo möglich bewachte, abgeschlossene Parkplätze oder Parkhäuser.

Verkehr und Infrastruktur

Bosnien und Herzegowina verfügt nur über wenige Kilometer Autobahn. Der Strassenverkehr erfordert grösste Vorsicht, vor allem nachts. Die Strassen sind teilweise in schlechtem Zustand und es fehlen Markierungen. Das unvorhersehbare und aggressive Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,3 Promille Blutalkoholgehalt (0,0 Promille für Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen respektive unter 21 Jahre alt sind).

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können bis zur Abklärung der Schuldfrage vorübergehend festgenommen werden.

Besonders gekennzeichnete Objekte dürfen nicht fotografiert werden (Militärobjekte, US-Botschaft, Raffinerien, Kraftwerke usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind wesentlich härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Die Landbevölkerung ist generell konservativer als die Stadtbevölkerung; es ist wichtig, das Verhalten den jeweiligen lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans in den Landesteilen mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Im Sommer herrscht vielerorts Waldbrandgefahr.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen gerechnet werden.

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Sarajevo.

Medizinische Versorgung

Eine breite medizinische Versorgung ist nur in den Krankenhäusern der grösseren Städte gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Für die Behandlung von ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Bei Aufenthalten von mehr als drei Tagen müssen Sie sich innerhalb von 48 Stunden bei den lokalen Behörden anmelden. Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, müssen Sie oder Ihre Gastgeberin/Ihr Gastgeber die Formalitäten selbst erledigen. Auskunft über die Meldevorschriften und die zuständigen Meldestellen erteilen die Immigrationsbehörde von Bosnien und Herzegowina und die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Bern.
Service for Foreigners' Affairs

Wer die Meldepflicht nicht beachtet, muss mit Geldbussen oder der Abschiebung rechnen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Wien, Österreich
Schweizer Botschaft in Sarajevo
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Botsuana

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:40 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Botsuana kann als stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Die Grösse des Landes und die Abgeschiedenheit einzelner Orte machen die sorgfältige Planung einer Reise notwendig. Unternehmen Sie Ausflüge in die Nationalparke vorzugsweise mit geführten Touren. Im Inneren des Landes, vor allem in den touristischen Gebieten, kann es schwierig sein, Informationen über internationale oder auch nationale Ereignisse zu verfolgen (kein Internet oder ungenügende Netzkapazitäten für Mobiltelefone).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Botsuana nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Vor allem in den grösseren Städten wird eine Zunahme von Diebstählen und Einbrüchen beobachtet, bei denen es auch zu Gewaltanwendung kommen kann. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge. Seien Sie insbesondere bei Verkehrsampeln aufmerksam, da Kriminelle immer öfters versuchen, Gegenstände durch das Einschlagen der Autoscheiben zu stehlen.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptverkehrsachsen des Landes sind in einem guten Zustand. Die anderen Strassen führen durch wüstenartige und nur wenig bevölkerte Gebiete. Diese Strassen sind oft in schlechtem Zustand oder nicht passierbar (Sand, usw.). Für viele solcher Routen ist ein Geländefahrzeug unverzichtbar. Unbeleuchtete Fahrzeuge und Tiere bilden zusätzliche Unfallrisiken. Vermeiden Sie deshalb nächtliche Überlandfahrten.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht nicht immer europäischen resp. internationalen Standards.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist nicht erlaubt, militärische und polizeiliche Einrichtungen sowie uniformierte Personen zu fotografieren.

Besitz, Handel und Konsum von Drogen jeder Art sind strikte verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Gefängnisstrafen von 8 bis 25 Jahren bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Beziehungen und Transsexualität werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Botsuana leidet gelegentlich unter Dürren und Überschwemmungen. Es kommt vor, dass schwere Unwetter Strassen und Brücken beschädigen.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Botswana Meteorological Service

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Gaborone und Francistown ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Staatliche Spitäler gibt es in allen Landesteilen; ihre technische Ausrüstung ist aber bescheiden. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen jedoch vor Behandlungen immer (auch in Notfällen) einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Minderjährige: Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Botsuana in Genf über die besonderen Einreisevorschriften für Minderjährige. 
Botschaft von Botsuana

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 999
Notruf Ambulanz: 997 und 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Brasilien

Zuletzt editiert: 6/27/2023 2:02:48 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden.

Aufgrund sozialer, wirtschaftlicher und hoher politischer Spannungen kommt es jedoch regelmässig zu Streiks, Demonstrationen und Ausschreitungen. Es kommt vor, dass Personen verletzt werden. Streiks und Demonstrationen können zu Strassenblockaden und Behinderungen im Transportwesen führen; Verspätungen im Reiseverkehr sowie lokale Versorgungsengpässe können die Folge sein.

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land sehr hoch. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie Schiessereien zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Banden haben im ganzen Land stark zugenommen und können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen ausgehen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Brasilien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Meiden Sie Kundgebungen jeder Art. Ausschreitungen und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften kommen vor allem in den Grossstädten vor. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Venezuela: Die angespannte Lage in Venezuela wirkt sich auch auf das Grenzgebiet zu Venezuela aus. Latente Spannungen zwischen der lokalen Bevölkerung und den tausenden von venezolanischen Flüchtlingen können unvermittelt aufflammen und in gewaltsame Unruhen ausarten. Kriminelle Banden sind grenzüberschreitend aktiv; es kommt vermehrt zu Überfällen und Gewalttaten. Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins Grenzgebiet zu Venezuela wird abgeraten. Es kann zu kurzfristigen Grenzschliessungen kommen.

Bundesstaat Rio de Janeiro: Der Bundesstaat bekämpft die organisierte Kriminalität mit Militär und Polizei. Es kommt häufig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen sowie Schiessereien zwischen kriminellen Banden und den Sicherheitskräften. Auch Fälle von Brandstiftungen sind gemeldet worden. Die Präsenz der Sicherheitskräfte ist im ganzen Bundesstaat stark erhöht worden, auch in den Touristenorten. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Erkundigen Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und welche Quartiere gemieden werden sollten. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte (Absperrungen, Ausgangssperren etc.).

Bundesstaat Ceará: Es kann zeitweise zu Zusammenstössen zwischen kriminellen Banden kommen. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Die Kriminalität, einschliesslich Morde, ist gestiegen. Lassen Sie Vorsicht walten und erkundigen Sie sich vor und während der Reise in den Bundesstaat Ceará in den Medien, bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die aktuelle Lage. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte (Absperrungen, Ausgangssperren etc.).

Kriminalität

Der Besitz von Schuss- und anderen Waffen ist weit verbreitet, und Kriminelle machen häufig davon Gebrauch. Gewaltverbrechen kommen im ganzen Land häufig und zu jeder Tageszeit vor: Diebstähle, Raubüberfälle mit Waffengewalt, Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte etc. Auch Plünderungen kommen vereinzelt vor.

Besonders gefährlich ist es in wenig belebten Strassen, an Strassenkreuzungen mit Ampeln und an Stränden. Raubüberfälle können auch im Stadtzentrum oder in öffentlichen Verkehrsmitteln vorkommen. In Grossstädten wie Brasilia, Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador oder Belo Horizonte kommen Überfälle in Restaurants oder Hotel-Lobbys vor: In Blitzaktionen werden den Gästen das Geld, die Mobiltelefone und die Schmuckstücke gestohlen.

Bei den sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Express-Entführungen gibt es im ganzen Land zu jeder Uhrzeit und auch in den besser gestellten Quartieren. Besonders betroffen sind die Städte Brasilia, Rio de Janeiro, São Paulo, Salvador und Recife.

In den grösseren Touristenzentren stehen Reisenden spezielle Touristenpolizei-Büros zur Seite (Unterstützung bei Passverlust, Diebstahl, Überfall etc.).

Es kann vorkommen, dass in einzelnen Städten oder Bundesstaaten die Polizisten streiken. Infolgedessen kann die Gewaltkriminalität lokal zunehmen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie jederzeit aufmerksam und beobachten Sie Ihre Umgebung.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und welche Quartiere gemieden werden sollten.
  • Verzichten Sie auf alle Fälle auf Besuche der Armenviertel (Favelas).
  • Verhalten Sie sich diskret. Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie das Mobiltelefon draussen so wenig wie möglich, denn Entreissdiebstähle kommen häufig vor. Oft werden sie verübt durch Personen auf Fahr- oder Motorrädern.
  • Benutzen Sie Bancomaten nur im Innern von überwachten Banken und dies nur tagsüber. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihnen beim Betreten oder Verlassen der Bank niemand folgt.
  • Lassen Sie bei der Bezahlung Ihre Kreditkarte nie aus den Augen, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Verriegeln Sie während der Fahrt die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen. Parken Sie an belebten Orten und vorzugsweise in bewachten Parkplätzen. Bleiben Sie nicht im geparkten Auto sitzen.
  • Gehen Sie abends wenn möglich nur in Gruppen und in belebten Quartieren aus. Besonders Frauen sollten sich an diese Regel halten und auch tagsüber einsame Strände und wenig frequentierte Strassen meiden.
  • Nehmen Sie in Diskotheken und Nachtklubs von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an und lassen Sie diese auch nicht unbeaufsichtigt stehen. Es kommt vor, dass sie mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Benutzen Sie in den Metropolen Brasilia, Rio de Janeiro und Saõ Paulo im Nahverkehr ausschliesslich offizielle oder bestellte Taxis, die Metro und die Metrobusse, die alle als relativ sicher gelten. Die offiziellen Taxis können an den Flughäfen am Taxi-Schalter reserviert werden.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand und vermeiden Sie Blickkontakt, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.

In den brasilianischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Der intensive Schwerverkehr und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erfordern grösste Vorsicht. Wegen des erhöhten Risikos nach Einbruch der Dunkelheit wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die venezolanischen Grenzübergänge bleiben zeitweise geschlossen. Erkundigen Sie sich bei dem Grenzposten über die aktuell gültigen Öffnungszeiten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 15 Jahre) geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überbelegte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse etc.

Naturbedingte Risiken

Im Sommer und Herbst kommen Waldbrände vor, insbesondere im Amazonasgebiet und im Pantanal.

Von November bis März muss mit regionalen, starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Instituto Nacional de Meteorologia

In der Grenzregion zu Peru kommen gelegentlich leichte Erdbeben vor.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste Schweizer Vertretung (Botschaft in Brasilia, Generalkonsulat in Rio de Janeiro oder São Paolo).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in vielen öffentlichen Spitälern ungenügend und die hygienischen Verhältnisse sind besonders auf dem Land oft prekär. Es wird empfohlen, Privatkliniken zu wählen. Diese verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können. Zuwiderhandlungen können gebüsst werden. In der Regel wird aber auch eine Fotokopie des Passes zusammen mit einer Visitenkarte des Hotels akzeptiert.

Minderjährige Personen: Brasilianische Minderjährige (auch wenn sie eine zusätzliche Nationalität besitzen), die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen brasilianischen Behörde oder bei den brasilianischen Generalkonsulaten in Zürich oder Genf über die genauen Vorschriften.
brasilianisches Generalkonsulat in Zürich

brasilianisches Generalkonsulat in Genf

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 190

Telefonnummern der Touristenpolizei (Auskunft meist ausschliesslich in portugiesischer Sprache):
Brasilia: +55 61 3207 6651:.
Fortaleza +55 85 3101 2488
Manaus: +55 92 3652 1656
Recife: +55 81 3322 4867
Rio de Janeiro: +55 21 2332 2924
Salvador +55 71 3116 6817
São Paulo : +55 11 3120 4417

Brasilianische Zollbehörde: Customs Guide for travelers

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Brasilien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Brunei Darussalam

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:41 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Brunei Darussalam nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

In Brunei herrscht Linksverkehr. Überhöhte Geschwindigkeit bildet ein erhebliches Unfallrisiko auf Bruneis Strassen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung (Scharia) und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz.
List of laws of Brunei Darussalam

Unter anderem können folgende Delikte (je nach Schwere des Vergehens) mit Bussen, Haftstrafen, Stockhieben, Amputationen oder Todesstrafe geahndet werden:

  • Verkauf von Alkohol sowie dessen Konsum in der Öffentlichkeit
  • Verstoss gegen das Rauchverbot: Bei öffentlichen Gebäuden gilt das Rauchverbot auch bis zu sechs Metern vor den Ein- und Ausgängen
  • Negative Äusserungen über die Königsfamilie und den Islam
  • gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen. Bei ausserehelichen Geburten können sich auch strafrechtliche Folgen ergeben.
  • Essen, Trinken und Rauchen tagsüber in der Öffentlichkeit während des Ramadans.
  • Diebstahl

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet (zum Beispiel bei Besitz von mehr als 15g Heroin).

Die Todesstrafe kann auch bei Mord und Waffenbesitz verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind hart.

Kulturelle Besonderheiten

Verzichten Sie auf gelbe Kleidungsstücke, denn diese Farbe ist dem Sultan vorbehalten. In Brunei ist der Islam Staatsreligion. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Brunei liegt in einem Erdbebengebiet.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Brunei Darussalam erreichen.

Während der Regenzeit (Mai bis Juli und Oktober bis Januar) muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen der lokalen Behörden. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Brunei Darussalam Meterological Department
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die Gesundheitsversorgung ist gewährleistet. Für planbare stationäre Behandlungen und Operationen verlangen die Spitäler in der Regel eine Kostengarantie. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 993
Notruf Ambulanz: 991
Royal Customs and Excise Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Singapur
 
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Bulgarien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:41 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Sicherheitslage in Bulgarien kann als relativ stabil eingeschätzt werden. Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird allerdings gelegentlich in Demonstrationen und Streiks geäussert.

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften können vorkommen.

Das Risiko von Terroranschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschendiebstähle in öffentlichen Einrichtungen und Transportmitteln kommen vor. Vor allem in den touristischen Orten am Schwarzen Meer kommen Diebstähle von Reisedokumenten und Geldbeuteln häufig vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf belebten Plätzen (Bahnhöfen, Märkten etc.) besonders vorsichtig.
  • Deponieren Sie Ihre Wertgegenstände und Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können. Sollten Sie sich jedoch mit Ihrem Auto fortbewegen, so ist darauf zu achten, dass die Strassenpolizei nur Originaldokumente (Pass oder Identitätskarte, Führerausweis, Fahrzeugausweis und Versicherungsdokumente) akzeptiert.
  • Wechseln Sie Geld ausschliesslich bei offiziellen Stellen wie Banken und Wechselstuben und informieren Sie sich vorab über deren Konditionen.
  • Sichern Sie das Auto möglichst mit einer Wegfahrsperre oder einem Alarmsystem.

Verkehr und Infrastruktur

Vor allem bei Dunkelheit besteht ein Unfallrisiko durch ungenügende Strassenmarkierung und Wegweiser, unzulänglich markierte Baustellen, das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden sowie unbeleuchtete Fahrzeuge. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Auf den meisten Strassen besteht Vignettenpflicht.
Vinetki

Öffentlicher Verkehr: Neben einigen wenigen Bahnlinien und Inlandflugverbindungen hat Bulgarien ein relativ weit verzweigtes Netz von Buslinien.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. 

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis zu 30 Jahren Gefängnis und zusätzlichen Bussen).

Die Haftbedingungen sind schwierig.

Naturbedingte Risiken

Vereinzelte kleinere bis mittlere Erdbeben sind möglich. 

Bei starken Regenfällen muss mit Überschwemmungen und grösseren Erdrutschen gerechnet werden.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr. 

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Bulgarian Institute of Meteorology and Hydrology

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglich rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Sofia.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Hingegen empfiehlt es sich, für die Behandlung von ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen in die Schweiz zurückzukehren. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Bukarest, Rumänien
Schweizer Botschaft in Sofia
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Burkina Faso

Zuletzt editiert: 6/28/2023 7:28:00 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Burkina Faso wird abgeraten.

Im ganzen Land bestehen hohe Sicherheitsrisiken und das Entführungsrisiko ist sehr hoch.

Bei Demonstrationen und Streiks kann es zu Strassenblockaden, Ausschreitungen sowie gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften kommen. So haben gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften am 27. November 2021 in Ouagadougou und Bobo Dioulasso Verletzte gefordert. Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden.

Entlang der Verkehrsachsen sind wiederholt Sprengsätze gelegt worden, welche auch Todesopfer gefordert haben.

Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen.

Am 30. September 2022 ist ein Militärputsch verübt worden. Die nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen in Burkina Faso erweitern ihren Einfluss im ganzen Land, auch in der Hauptstadt Ouagadougou. Die Sicherheitslage verschlechtert sich laufend. In etlichen Regionen wurde der Ausnahmezustand verhängt und die Regierung erliess am 14. April 2023 die Generalmobilmachung im Kampf gegen die dschihadistischen Terroristen. Dies berechtigt die Regierung, verschiedene Einschränkungen gegen die Grundrechte wie zum Beispiel die Bewegungsfreiheit zu verfügen, einschliesslich Ausgangssperren.

Regelmässig fordern terroristische Anschläge und bewaffnete Angriffe im ganzen Land zahlreiche Todesopfer. Beispiele:

  • Wiederholt: zahlreiche Todesopfer bei Überfällen auf Sicherheitskräfte, zum Beispiel am 27. April 2023 in Ongarou in der Region Est, am 22. März 2023 in der Nähe von Zorkoum (Provinz Sanmatenga), sowie im Februar 2023 in der Provinz Oudalan (Region Sahel).
  • Überfälle auf Dörfer fordern immer wieder zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Zum Beispiel wurden am 20. April 2023 bei einem Angriff auf das Dorf Karma in der Provinz Yatenga mindestens 136 Personen, darunter viele Frauen und Kinder, getötet.
  • Am 17. März 2023 wurden bei bewaffneten Zusammenstössen auf einem Viehmarkt in Bittou (Region Centre-Est) mindestens fünf Personen getötet.
  • Am 8. Februar 2023 wurden bei einem Angriff in der Region Boucle du Mouhoun zwei Mitarbeitende von Ärzte ohne Grenzen getötet.
  • Am 25. Dezember 2022 wurden in der Region Est mindestens zehn Personen getötet und fünf verletzt, als ihr Kleinbus auf einen Sprengsatz traf.
  • März/April 2022: Zahlreiche Todesopfer und Verletzte bei bewaffneten Angriffen auf Minen insbesondere in den Regionen Centre-Nord und Sahel.
  • 13. März 2022: mehrere Todesopfer bei der Explosion eines Sprengsatzes in der Nähe eines Busses in der Provinz Namentenga.

Das Entführungsrisiko ist im ganzen Land sehr hoch. In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Seit November 2009 sind mehrere ausländische Staatsangehörige in der Sahelzone entführt worden, unter anderem in Burkina Faso. Es handelte sich um Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen.

Beachten Sie die Informationen auf den spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 17 oder 25 30 63 83
Notruf Gendarmerie: 80 00 11 45 oder 25 30 62 71
Notruf Ambulanz: 25 30 66 44 oder 25 30 66 45

Schweizerische Vertretungen im Ausland:
Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abidjan, Côte d‘Ivoire

Schweizer Kooperationsbüro und Konsularagentur in Ouagadougou

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Burundi

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:42 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in gewisse Landesteile wird generell abgeraten (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Die politischen und sozialen Spannungen sind hoch. Es kann im ganzen Land jederzeit zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen.

Gewalttaten mit politischem oder kriminellem Hintergrund fordern im ganzen Land immer wieder Todesopfer und Verletzte; sie können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.

  • Granatenexplosionen fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte, insbesondere in Bujumbura und in anderen Städten. Betroffen sind vor allem öffentliche Einrichtungen und Menschenansammlungen wie Märkte, Restaurants, Busbahnhöfe.
  • Im September 2021 wurde der internationale Flughafen in Bujumbura mit Granaten beschossen.
  • Im Juni 2021 forderte ein bewaffneter Angriff auf Fahrzeuge bei Rutegama (Provinz Muramvya) mehrere Todesopfer und Verletzte.
  • Anfang Mai 2021 forderte ein bewaffneter Angriff auf Fahrzeuge in der Provinz Muramwya 12 Todesopfer und mehrere Verletzte.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während Reisen bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage in den zu bereisenden Gebieten. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. Reisen Sie ausschliesslich tagsüber und lassen Sie grosse Vorsicht walten. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Während des Bürgerkriegs haben Rebellen und Regierung Minen eingesetzt. In weiten Landesteilen stellen Blindgänger und Minen immer noch eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Halten Sie sich deshalb an die Strassen und häufig benutzten Wege, und informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.

Provinzen Cibitoke, Bubanza und Bujumbura Rural und Kibira Nationalpark: Bewaffnete Gruppierungen aus der Demokratischen Republik Kongo benutzen die Ruzizi-Ebene und den Kibira Nationalpark als Rückzugsgebiete. Es kommt immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen, besonders in den Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo und zu Ruanda. Im Dezember 2021 forderte ein Überfall auf Sicherheitskräfte in Gatumba (Provinz Bujumbura Rural) mehrere Todesopfer und Verletzte. Im Februar 2021 ist es im Kibira Nationalpark (Provinz Cibitoke) auf der burundischen Seite der Grenze zu Zusammenstössen zwischen ruandischen und burundischen Armeeangehörigen gekommen. Von Reisen jeder Art in die Provinzen Cibitoke, Bubanza und Bujumbura Rural sowie in den Kibira Nationalpark wird abgeraten. 

Kriminalität

Der Besitz und Einsatz von Schuss- und anderen Waffen ist verbreitet. Es besteht das Risiko von Diebstählen, bewaffneten Überfällen und Einbrüchen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) auf sich.
  • Benutzen Sie ausschliesslich das Fahrzeug, um sich in und ausserhalb der Hauptstadt fortzubewegen. Verriegeln Sie Autofenster und -türen.
  • Seien Sie nachts weder zu Fuss noch mit dem Auto unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Bereitschaft zur Gewaltanwendung (inkl. Tötung) ist hoch.

Auf die Justiz und die Sicherheitskräfte ist kaum Verlass.

Verkehr und Infrastruktur

Es besteht ein hohes Unfallrisiko aufgrund der teilweise schlechten Strassenverhältnisse, mangelhaft gewarteter Fahrzeuge, des unberechenbaren Verhaltens vieler Verkehrsteilnehmenden und streunender Tiere. Reisen Sie ausschliesslich tagsüber. Während der Regenzeit (Oktober bis Mai) werden manche Strassen unpassierbar. Beachten Sie die Wettervorhersagen.

Strassensperren durch Militär und Milizen können im ganzen Land vorkommen.

Zeitweise bestehen Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoffen.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Es ist verboten, den Flughafen oder militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Bedenken Sie, dass die Bevölkerung während des Bürgerkrieges traumatische Erfahrungen gemacht hat. Begegnen Sie deshalb den Menschen mit entsprechendem Respekt und Feingefühl. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantieleistung (Vorauszahlung). Medizinische Notfalldienste gibt es praktisch nicht. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa oder Nairobi, Kenia) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei in Bujumbura: 17 (in den Regionen: 110, 113, 114)
Zivilschutz: 113
Verkehrspolizei: 118

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nairobi, Kenia
Konsularagentur in Bujumbura

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Cabo Verde

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:42 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage des Landes ist stabil.

Auch in Cabo Verde kann das Risiko von terroristischen Akten nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. Taschen- und Entreissdiebstähle werden vor allem an touristischen Orten verübt. Seltener und vor allem nachts kommen Raubüberfälle vor, teils unter Androhung oder Anwendung von Gewalt. Die Risiken bestehen auch auf Jachten. Vereinzelt sind Sexualdelikte gemeldet worden. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Stadtquartiere.
  • Unternehmen Sie Wanderungen vorzugsweise in Gruppen und in Begleitung einer ortskundigen Reiseführerin oder eines ortskundigen Reiseführers.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Treffen Sie auch auf Jachten geeignete Sicherheitsvorkehrungen gegen Überfälle und Diebstähle.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist relativ gut. Abseits der asphaltierten Strassen kann sich ein Geländefahrzeug als nützlich erweisen.

Im Schiffs- und Flugverkehr muss mit witterungsbedingten Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft. Die Haftbedingungen sind schwierig (mangelhafte hygienische Verhältnisse usw.).

Naturbedingte Risiken

Die kapverdischen Inseln sind vulkanischen Ursprungs. Der Vulkan Fogo ist aktiv. Erdbeben können vorkommen.

Die Inseln werden immer wieder von Dürren heimgesucht.

Von August bis Oktober muss jedoch mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
The National Institute of Meteorology and Geophysics (INMG)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktiven Vulkan, Evakuationsbefehle.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist, besonders ausserhalb der Hauptstadt Praia, nicht immer gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 132
Notruf Ambulanz: 139

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dakar

Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Chile

Zuletzt editiert: 7/20/2023 10:58:10 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziale und politische Lage bleibt relativ angespannt. Soziale und politische Unzufriedenheit wird gelegentlich, und je nach Region, in Demonstrationen und Streiks geäussert. Dabei kann es zu Sachbeschädigungen, Gewaltanwendung und Strassenblockaden kommen. Das Risiko, unversehens in solche Situationen zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Im Falle von Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Streiks oder Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Santiago hat bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise aus den betroffenen Regionen.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einem lokalen Reisebüro über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Auskunft über die Flugverbindungen erteilen die Fluggesellschaften.

Das Risiko von Anschlägen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Santiago und Valparaíso: Es kommt des Öfteren zu Demonstrationen im Zentrum von Santiago und Valparaíso. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art, da gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden können.

Die Grenzgebiete zu Peru, Bolivien und Argentinien sind noch teilweise vermint – selbst in der Nähe von Touristenorten und in einigen Naturreservaten. Die Minenfelder sind in der Regel markiert. Halten Sie sich in diesen Regionen dennoch an die häufig benutzten Strassen und beachten Sie die Warnschilder.
In den Grenzgebieten zu Peru und Bolivien sind verschiedene, gewaltbereite Schmuggel- und Drogenbanden aktiv. Die Kriminalitätsrate, einschliesslich Morde, ist gestiegen.
Lassen Sie sich in diesen Gebieten von einer ortskundigen Führerin oder einem ortskundigen Führer begleiten, und vergewissern Sie sich, dass die Sicherheitslage abgeklärt worden ist.

In den Regionen Araucanía und der Region Bio Bio verüben Aktivistengruppen der indigenen Bevölkerung regelmässig Gewaltakte gegen die Holzindustrie, Grundbesitzer, Transportunternehmungen, Regierungsvertretungen und Sicherheitskräfte. Dieser Konflikt führt häufig zu Strassensperren und gewalttätigen Übergriffen, u.a. auf Busse. Solche Gewaltakte fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Ohne selbst Ziel davon zu sein, könnten Reisende unversehens in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Behörden verhängen in diesen beiden Regionen zeitweise den Ausnahmezustand. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage und Durchführbarkeit der geplanten Reise. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und lassen Sie grösste Vorsicht walten. 

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Es kann zu Entreissdiebstählen und bewaffneten Raubüberfällen kommen. Oft wird Gewalt angewendet (teilweise mit Todesfolge). Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • In den Stadtzentren von Santiago und Valparaíso ist besondere Vorsicht geboten. Diebstähle sowie gewaltsame Überfälle auf Touristinnen und Touristen sind in Valparaíso häufig, namentlich im unteren Stadtteil sowie in den von vielen Reisenden besuchten Strassen entlang der Hügel der Stadt.
  • Verzichten Sie vor allem nachts auf Besuche der ärmeren Wohnviertel.
  • Parken Sie Ihr Auto nur auf bewachten Parkplätzen.
  • Wechseln Sie kein Geld auf der Strasse.
  • Tragen Sie keinen auffälligen oder wertvollen Schmuck.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn Kriminelle schrecken auch vor Mord nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand der Hauptverkehrsachsen kann als gut bezeichnet werden. Abseits der Hauptachsen sind jedoch viele Strassen nicht asphaltiert oder in schlechtem Zustand.

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf Chiles Strassen. Nach Einbruch der Dunkelheit erhöht sich das Unfallrisiko zusätzlich.

Unterschätzen Sie bei der Routenplanung die grossen Distanzen nicht. Führen Sie vor allem in den Wüstengebieten einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln und Treibstoff mit.

In abgelegenen Gebieten sind mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. verboten.

Die Beleidigung staatlicher Institutionen oder hochrangiger politischer Persönlichkeiten gilt als Verstoss gegen das Gesetz über innere Sicherheit.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen bis zu 20 Jahren geahndet. Die Strafverfahren sind langwierig.

Naturbedingte Risiken

Chile liegt in einem Erdbebengebiet und hat zahlreiche Vulkane. Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Chile erreichen.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Heftige Regenfälle können Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen (einschliesslich Stromausfälle) sowie in der Wüste ausgetrocknete Bachbette in kürzester Zeit in reissende Flüsse oder Schlammlawinen verwandeln. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Die teils extremen Witterungsbedingungen erfordern bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Im Süden Chiles und in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern.

Unternehmen Sie Wanderungen, Berg- und Vulkanbesteigungen nur mit ortskundigen, qualifizierten Führerinnen und Führern.
Beim Besuch von Nationalparks informieren Sie die Nationalparkbehörde CONAF (Corporación Nacional Florestal) über Ihre geplanten Touren, wenn Sie am Parkeingang die Zugangsgebühr bezahlen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen, sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane und Evakuationsbefehle.
Dirección Meteorológica de Chile

Servicio Nacional De Prevención y Respuesta Ante Desastres (Senapred)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Santiago.



Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung wegen der grossen Distanzen und geringen Bevölkerungsdichte nicht überall gewährleistet. Viele Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Kostengarantie. Erste Hilfe sollte im Prinzip jedoch ohne finanzielle Garantie geleistet werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Im Altiplano sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 133
Notruf Ambulanz: 131

Chilenische Zollvorschriften: Servicio Agrícola y Ganadero (SAG)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Santiago

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

China

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:44 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden. Dennoch kann es sporadisch zu Demonstrationen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften kommen.

In der Vergangenheit sind in China vereinzelt Anschläge verübt worden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.

Es kommt vor, dass die chinesischen Behörden Touristenreisen in einzelne Gebiete, zum Beispiel Tibet, kurzfristig untersagen. Besprechen Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter und bleiben Sie in Kontakt mit ihm.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Hong Kong: Das Sicherheitsgesetz Hong Kongs stellt die folgenden, nicht klar definierten Tatbestände unter langjährige Haftstrafe (bis lebenslänglich): Sezession, Subversion, Terrorismus sowie Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten. Das Gesetz sieht vor, dass diese Tatbestände bestraft werden, auch wenn sie ausserhalb des chinesischen Staatsgebietes begangen werden. Die Einreise nach Hong Kong oder China könnte dabei zu einem Strafverfahren führen.
Informieren Sie sich vor und während Ihrer Reise in den Medien und bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.

Provinzen Gansu, Qinghai, Sichuan und autonomes Gebiet Tibet: Die Lage ist in den tibetischen Gebieten dieser Provinzen lokal angespannt.
Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art,
und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (Reisebeschränkungen etc.).

Autonomes Gebiet Xinjiang: Das Verhältnis zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen ist seit Jahren angespannt. In den vergangenen Jahren haben Ausschreitungen und Gewalttaten in dieser Provinz mehrere Todesopfer und Verletzte gefordert. Betroffen von den Unruhen waren insbesondere grössere Städte wie Urumqi, Kashgar und Hotan. Die chinesischen Behörden schreiben die Gewalttaten terroristischen Separatistengruppen zu.
Im autonomen Gebiet Xinjiang müssen vermehrt Sicherheitskontrollen (Checkpoints) passiert werden. Dies ist oft mit einer Identitäts- und Körperkontrolle verbunden.
Lassen Sie in Xinjiang erhöhte Vorsicht walten
und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, Reisebeschränkungen etc.).

Grenzgebiet zu Indien (Region Aksai Chin): Meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Indien weiträumig; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Unternehmen Sie Reisen in schwach besiedelte Gebiete nicht alleine.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn selbst ernannte „Reiseführerinnen oder Reiseführer“ oder Studierende ihre Hilfe anbieten. Insbesondere im Raum Shanghai und Beijing kommt es vor, dass diese ausländische Staatsangehörige in ein Teehaus, Restaurant, eine Karaokebar, einen Massagesalon oder ähnliche Lokale führen, wo die Besucherinnen und Besucher betrogen werden.

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Agglomerationen sind Strassen vereinzelt in schlechtem Zustand. Es gibt Orte, wo die Strassenschilder nur in chinesischer Schrift ausgeschildert sind. Ein erhebliches Unfallrisiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden. Für Reisen mit einem Personenauto ist es deshalb empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten in ländlichen Gebieten wird abgeraten.

Telefonverbindungen ins Ausland sind in abgelegenen Orten nicht überall möglich. Es kommt sporadisch vor, dass in einzelnen Gebieten der Zugang zum Internet und die internationalen Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Eine mangelhafte Umsetzung von Sicherheitsstandards in der chemischen Industrie hat in der Vergangenheit mehrere Unfälle verursacht. Das Risiko weiterer Industrie-Unfälle kann nicht ausgeschlossen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen sowie Einrichtungen von Militär und Polizei zu fotografieren.

Politische Aktivitäten, Kontakte zu politischen Gruppierungen sowie politisch sensible Äusserungen (auch in den sozialen Medien) können ebenfalls strafrechtliche Folgen haben. Die chinesischen Behörden überwachen das Internet systematisch und blockieren den Zugang zu zahlreichen Websites und Sozialen Medien.

Sittenwidrigkeiten und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung können durch die Polizei mit Bussen und Haftstrafen bis zu 10 Tagen bestraft werden. Ein richterliches Urteil ist nicht notwendig.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe geahndet. Dazu zählen auch Cannabisprodukte mit tiefem THC-Gehalt. Es können auch Personen verurteilt werden, denen mittels Tests bei der Ankunft in China Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.
Narcotics Divison, Security Bureau Hong Kong

Die Todesstrafe kann auch für andere Delikte (z.B. Mord) verhängt werden.

Allgemein werden in China (und Hong Kong) Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz. Dies gilt auch in Bezug auf die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen.
General Administration of Customs People Republic of China

Customs and Excise Department Hong Kong

Die Haftbedingungen sind hart.

Personen, die in einem Strafprozess verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Naturbedingte Risiken

China liegt in einem Erdbebengebiet. An den Küsten besteht deshalb auch das Risiko von Tsunami.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch China erreichen.

Während der Sommermonate muss mit Überschwemmungen und in den betroffenen Gebieten mit Behinderungen gerechnet werden.

Die Küstenregionen im Süden und Südosten des Landes werden von Mai bis November von Taifunen heimgesucht, die beträchtliche Verwüstungen anrichten können. Beachten Sie Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Hong Kong Observatory
: Tropical Cyclone Track Information

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in Beijing, Generalkonsulat in Shanghai, Guangzhou oder Hong Kong).

Bei Reisen auf das tibetische Hochplateau sollten die Symptome der Höhenkrankheit nicht unterschätzt werden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihren Pass auf sich.

Reisende, die nicht in Hotels logieren, müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei anmelden. Die Gastgeberin oder der Gastgeber muss sie dabei begleiten und sich ebenfalls ausweisen. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, muss bei der Ausreise mit Schwierigkeiten rechnen.

Einige abgelegene Regionen sind für ausländische Staatsangehörige nicht zugänglich.

Das autonome Gebiet Tibet kann generell nur mit einer Bewilligung der "Tourist Administration of the Tibetan Autonomous Region" bereist werden. Es werden nicht für alle Gebiete Tibets und teilweise nur für Gruppenreisen Bewilligungen erteilt.
Im autonomen Gebiet Xinjiang bestehen teilweise lokale Reisebeschränkungen für ausländische Staatsangehörige. Klären Sie Ihr Reiseprogramm mit Ihrem Reiseveranstalter ab.

Die chinesische Botschaft in Bern und das chinesische Generalkonsulat in Zürich erteilen nähere Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften.

Die chinesischen Behörden betrachten chinesisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als chinesische Staatsangehörige und lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zu.

Nützliche Adressen

China (ausser Hong Kong und Macao): Polizei: 110, Ambulanz: 120
Hong Kong (Polizei, Ambulanz): 999
Macao: Polizei: +853 2857 3333, Ambulanz: 999

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in China
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

 

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Cook Islands

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:44 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Costa Rica

Zuletzt editiert: 6/29/2023 10:16:15 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Costa Rica kann als stabil bezeichnet werden.

Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen, Unruhen, Strassenblockaden und Streiks geäussert. Dabei kann es zu Gewaltanwendung kommen. Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein.

Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in San José hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Die Kriminalitätsrate nimmt zu. Die Sicherheitslage im ganzen Land verschlechtert sich aufgrund der Präsenz von Drogenbanden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Costa Rica nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu. Auch bekämpfen sich verschiedene Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen gegenseitig. Dabei können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Gewaltsame und bewaffnete Überfälle kommen vor, teilweise mit Todesfolge. Ebenfalls werden Überfälle auf Touristenbusse gemeldet.
Oft sind organisierte Banden am Werk, die sich auf Taschen- und Entreissdiebstahl, bewaffnete Raubüberfälle und das Aufbrechen von Autos spezialisiert haben. Sie sind in den Touristendestinationen besonders aktiv, zum Beispiel an der Karibikküste von Puerto Limón bis Puerto Viejo, rund um den Tortuguero Nationalpark, in Manuel Antonio, in Jacó, am Rio Tárcoles im Westen des Landes sowie bei den Busbahnhöfen von San José und im Zentrum der Stadt.

Auch Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte sind zu verzeichnen.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Frauen wird generell zu erhöhter Vorsicht geraten. Dies gilt auch, wenn sie in ausschliesslich weiblichen Gruppen reisen.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit; zu viel Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
  • Seien Sie bei Einladungen von Kurzbekanntschaften zurückhaltend und lehnen Sie im Zweifelsfall ab.
  • Lassen Sie Fahrzeuge nie unbeaufsichtigt und parken Sie wenn möglich auf bewachten Parkplätzen.
  • Reagieren Sie auf Hilfsangebote bei Pannen mit grösster Vorsicht, denn oft stecken kriminelle Absichten dahinter.
  • Nehmen Sie wenn möglich registrierte Taxis; sie sind an der roten Farbe und einem dreieckigen Schild auf dem Dach erkennbar.
  • Verzichten Sie im Zentrum von San José und in abgelegenen Gebieten auf nächtliche Spaziergänge.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise mangelhaft. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Risiko. Verzichten Sie wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr auf nächtliche Überlandfahrten. Mietwagen sind oft schlecht gewartet; kontrollieren Sie deshalb bei der Übernahme Bremsen, Lichter etc.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich (z.B. River-Rafting). Berücksichtigen Sie ausschliesslich Firmen mit einer Zulassung der costa-ricanischen Behörden. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und darüber, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinische Evakuierung gibt. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für ausländische Staatsangehörige ist die Ausübung politischer Aktivitäten verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (8 bis 20 Jahre Gefängnis).

Die Haftbedingungen sind häufig prekär: überfüllte Zellen, schlechte Lüftung und keine Klimaanlage, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unerlässlich.

Naturbedingte Risiken

Costa Rica liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich und können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Costa Rica erreichen.
Red Sismológica Nacional (RSN)

National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Mai bis November muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Unternehmen Sie Ausflüge in den Dschungel und auf Vulkane nur mit ortskundigen Führerinnen und Führern und guter Ausrüstung.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Comision Nacional de Emergencias (CNE
)
World meteorological organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in San José.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt San José ist die medizinische Versorgung nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Grundsätzlich sollte bei ernsthaften Erkrankungen und nach lebensgefährdenden Unfällen schnellst möglich eines der staatlichen Notfallkrankenhäuser im Grossraum San José aufgesucht werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Minderjährige Kinder mit costa-ricanischer Staatsangehörigkeit (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) und Kinder von ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Costa Rica benötigen zur Ausreise aus Costa Rica eine Ausreisebewilligung der costa-ricanischen Migrationsbehörde. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Kind von einem oder beiden Elternteilen begleitet wird oder nicht. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der costa-ricanischen Botschaft in Bern, oder der costa-ricanischen Migrationsbehörde.
Dirección general de Migración y Exranjería – Permisos de Salida

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911
Zollvorschriften: Ministerio de Hacienda (la aduana)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in San José

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Côte d'Ivoire

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:44 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage wird geprägt durch soziale und politische Spannungen. Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen.

Im Falle von Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Abidjan hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von Anschlägen besteht jederzeit im ganzen Land, trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen der Regierung. Besonders im Norden und Nordosten besteht ein hohes Risiko von Terrorangriffen und terroristisch motivierten Entführungen. Das Risiko kann auch in anderen ländlichen Landesteilen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Staatsangehörigen besuchten Orten wie zum Beispiel moderne Einkaufszentren und Strände.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Norden und Nordosten des Landes
In Mali und Burkina Faso sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv. Es besteht das Risiko, dass sie auch über die Grenze hinweg in Côte d'Ivoire Attentate, bewaffnete Überfälle und Entführungen ausüben. Zum Beispiel wurden im Juni 2021 bei der Explosion eines Sprengsatzes bei Tehini im Grenzgebiet zu Burkina Faso mehrere Sicherheitskräfte getötet oder verletzt. Ein Überfall auf einen Sicherheitsposten der ivorischen Armee in Kafolo an der Grenze zu Burkina Faso hat im März 2021 mehrere Todesopfer und Verletzte gefordert. Dieses Risiko besteht auch an der Grenze zu Ghana. Im Februar 2022 wurden bei einem Angriff auf den Checkpoint Pinda-Boroko im Distrikt Zanzan, nahe der Grenze zu Ghana, mehrere Personen getötet oder verletzt.
Es wird abgeraten von Reisen in die Distrikte Denguélé und Savanes sowie in die nördliche Hälfte des Distrikts Zanzan (einschliesslich Nationalpark Comoé).

Südliche Hälfte des Distrikts Zanzan
Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die sich sporadisch in lokale, gewaltsame Konflikte entladen. Informieren Sie sich vor und während Reisen in den Distrikt Zanzan bei Ihrer lokalen Kontaktperson und/oder bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie besondere Vorsicht walten. 

Westen und Grenzgebiet zu Liberia
In dieser Region sind bewaffnete Banden und Strassenräuber aktiv. Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen in der Stadt San Pedro und Umgebung kann das Risiko eines Überfalls auch dort nicht vollständig ausgeschlossen werden. Im Oktober 2021 haben im Departement Duékoué (Distrikt Montagnes) Überfälle auf einen Polizeiposten und auf einen Militärposten Todesopfer und Verletze gefordert. Latente Spannungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen entladen sich sporadisch in gewaltsame Zusammenstösse mit Todesopfern und Verletzten, so zum Beispiel im Dezember 2020 in Guézon (Provinz Montagnes). Lassen Sie sich bei Reisen in die Distrikte Montagnes, Sassandra-Marahoué und Bas-Sassandra von einer ortskundigen Person begleiten und klären Sie mit ihr die Sicherheitslage vorgängig ab.

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist hoch. Überfälle und Erpressungen sind möglich. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten;
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit;
  • Meiden Sie Fahrten ausserhalb der Agglomerationen nach Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang. Es besteht das Risiko von Überfällen durch bewaffnete Banden;
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt;
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich;
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet;
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch;
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet: Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.

Cyberkriminalität ist in der Region weit verbreitet. Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Lassen Sie Vorsicht walten bei Personen, die Sie im Internet kennen lernen. Weitere Informationen zu diesen Machenschaften finden Sie auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention.

Im Golf von Guinea und in den ivorischen Gewässern, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen sind die Strassen teilweise in sehr schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und der schlechte Zustand vieler Fahrzeuge stellen ein grosses Unfallrisiko dar. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Obwohl die rechtliche Grundlage unklar ist, wird empfohlen, keine militärischen Anlagen oder Sicherheitskräfte zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden auch bei kleinsten Mengen von Drogen mit hohen Gefängnisstrafen geahndet.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten Anwalts sind unabdingbar.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Von Mai bis November muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Abidjan ist die medizinische Grundversorgung nur teilweise gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Douanes de Côte d’Ivoire

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abidjan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Dänemark

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:45 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. In den grossen Städten kann es jedoch zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten, da Ausschreitungen möglich sind.

Die dänischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin.
Danish Security and Intelligence Service

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei touristischen Attraktionen, am Hauptbahnhof Kopenhagen oder am Bahnhof Nørreport und in grösseren Menschenansammlungen werden vermehrt Taschendiebstähle verübt.

In den Städten Kopenhagen, Århus und Odense kann die Kriminalität je nach Stadtteil variieren. In einzelnen Stadtteilen sind Schusswechsel zwischen verschiedenen kriminellen Banden möglich. In Kopenhagen sind die Quartiere Nørrebro und Nordvest am häufigsten davon betroffen.

Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die – vor allem abends und nachts – besondere Vorsicht erfordern. Die dänische Polizei kann unter der Telefonnummer 114 für aktuelle Informationen kontaktiert werden.

Beachten Sie im ganzen Land die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Dänisches Aussenministerium: Auto und Verkehr

Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz.

Grönland: Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die Infrastruktur sehr beschränkt, selbst für Such- und Rettungsaktionen. Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet, ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen jedoch in Dänemark behandelt werden. Ausserhalb der grösseren Ortschaften besteht kein Mobiltelefonnetz. Diese Tatsachen und die extremen Witterungsbedingungen erfordern eine gute Vorbereitung und Ausrüstung (z.B. Navigationsgerät und Satellitentelefon). Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung und lassen Sie sich bei Touren von einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer begleiten.
Grönland Vertretung in Dänemark

Weather Forecast

Visit Greenland: Natural Hazards

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Die „Freistadt Christiania“ in Kopenhagen hat einen besonderen Status. Diebstähle werden dort in der Regel von der Polizei nicht verfolgt. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Christiana reagieren sehr heftig auf Verstösse gegen ihr selbstverhängtes Fotografierverbot.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch in Grönland und auf den Färöer-Inseln nicht gültig. Beachten Sie die Informationen von
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können. Wenn Sie eine Fotokopie vorzeigen, kann die Polizei Sie zum Hotel begleiten, um das Original einzusehen.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Dänisches Aussenministerium: Reise und Aufenthalt

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm
Schweizer Botschaft in Kopenhagen

Helpline EDA


Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Deutschland

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:45 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil. In den grossen Städten kann es aber zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten, da Ausschreitungen möglich sind.

Die deutschen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin. 

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Bundesministerium des Innern

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der deutschen Polizei. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Bei Angriffen werden gelegentlich Stichwaffen eingesetzt. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
Polizei-Beratung

Portal der deutschen Polizei

Verkehr und Infrastruktur

Zahlreiche Städte haben Umweltzonen eingerichtet, in denen nur Motorfahrzeuge mit einer entsprechenden Umweltplakette fahren dürfen. Die Plakettenpflicht gilt auch für Motorfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sowie Elektrofahrzeuge. Die Umweltplaketten werden in Deutschland durch die betroffenen Städte und technischen Prüfstellen (TÜV) ausgestellt. In der Schweiz können die Umweltplaketten für Deutschland bei kommerziellen Anbieterfirmen und Automobilclubs beantragt werden.
Bundesamt für Umwelt: Umweltzonen

Öffentlicher Verkehr: Deutschland verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt, bei Anzeichen von Fahrunsicherheit sind es 0,3 Promille. Für Personen unter 21 sowie für Neulenkerinnen und -lenker während der Probezeit ist Alkohol am Steuer verboten (0 Promille).

Wer einen Parkschaden verursacht, muss warten bis die Polizei vor Ort ist. Das vorzeitige Verlassen des Unfallortes gilt als Fahrerflucht und wird strafrechtlich verfolgt (selbst wenn die Adresse hinterlegt wird).

Die Strafmasse für jugendliche Täterinnen und Täter sind in der Regel höher als in der Schweiz.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen streng bestraft.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Krankenhäuser verlangen in der Regel dennoch vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können. Hinterlegen Sie deshalb nie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte als Pfand, sondern lediglich eine Kopie davon.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Notruf Polizei: 110
NINA: Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Zoll: Informationen für Privatpersonen

Lawinenwarndienst Bayern

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Deutschland

Helpline EDA

 
 Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Dominica

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:46 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Dominikanische Republik

Zuletzt editiert: 5/26/2023 3:14:16 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Das Land kann als stabil bezeichnet werden, die Kriminalitätsrate ist jedoch sehr hoch.

Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen und Streiks geäussert. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, da Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden können.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Dominikanischen Republik nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Grenze zu Haiti: Die prekäre Sicherheitslage in Haiti wirkt sich auf die Sicherheit im Grenzgebiet zur Dominikanischen Republik aus. Latente Spannungen zwischen der lokalen Bevölkerung und den tausenden von haitianischen Flüchtlingen können unvermittelt aufflammen und zu Ausschreitungen führen. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Sicherheitskräften über die Lage und lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land sehr hoch. Der Besitz und Einsatz von Schuss- und anderen Waffen ist weit verbreitet. Häufig sind zum Beispiel Taschendiebstähle, Raubüberfälle, das Aufbrechen von Autos und Hauseinbrüche. Überfälle durch bewaffnete Personen auf Motorrädern kommen ebenfalls vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie stets Vorsicht walten und beobachten Sie Ihre Umgebung, vor allem abends.
  • Einige Quartiere von Santo Domingo, Sosua und Boca Chica sind besonders nachts gefährlich. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten.
  • Tragen Sie ausserhalb der bewachten Zonen keine Wertgegenstände (Uhren Schmuck etc.) auf sich. Deponieren Sie diese zusammen mit den Ausweispapieren im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor.
  • Benutzen Sie Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren. Beziehen Sie nur kleinere Beträge, da gerade ausländische Staatsangehörige oft beobachtet werden.
  • Es sind Fälle bekannt geworden, in denen illegaler, gepanschter Alkohol schwere Gesundheitsschäden oder den Tod verursacht hat. Halten Sie sich im Zweifelsfall an die grösseren Hotels und Warenhäuser, oder fragen Sie Ihre Reiseleiterin oder Ihren Reiseleiter oder eine lokale Vertrauensperson, wo legal hergestellte Getränke erworben werden können. Legal hergestellte Getränke sind mit einer Kontrollvignette versehen.
  • Geben Sie keinerlei Informationen über sich selbst oder über Ihre Angehörigen (Adressen, Telefon- oder Bankkonto-Nummern etc.) an Unbekannte. Es könnte sein, dass diese anschliessend bei Ihrer Familie vorgeben, dass Sie sich im Krankenhaus oder im Gefängnis befinden und Geld brauchen.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Parken Sie an belebten Orten und vorzugsweise in bewachten Parkplätzen. Bleiben Sie nicht im geparkten Auto sitzen.
  • Um Personen in Autos auszurauben, werden Pannen oder Hilfsbereitschaft vorgetäuscht (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus, sondern fahren Sie weiter.
  • Verlassen Sie bei Dunkelheit abgelegene Hotels weder alleine noch zu Fuss.
  • Unternehmen Sie Ausflüge vorzugsweise mit anerkannten Reisebüros.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Stellen Sie Personal für Wohn- und Ferienhäuser aufgrund von Empfehlungen einer Vertrauensperson an.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption im privaten und im öffentlichen Sektor vorkommt. Grosse Vorsicht ist bei finanziellen Transaktionen geboten (z.B. Investitionen in Immobilien). Es wird empfohlen, eine vertrauenswürdige Anwältin oder einen vertrauenswürdigen Anwalt beizuziehen.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand der Haupt- und Schnellstrassen kann als gut bezeichnet werden. Abseits der Hauptstrassen sind jedoch viele Strassen nicht asphaltiert oder in schlechtem Zustand. Verkehrsunfälle fordern jedes Jahr zahlreiche Todesopfer aufgrund der häufig unvorhersehbaren Fahrweise, der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge und streunenden Tieren auf der Straße.

Wegen der Unfallgefahr und des Diebstahlrisikos sind öffentliche Busse, Sammel- und Motorradtaxis nicht empfehlenswert. Für Überlandfahrten bieten die privaten Busgesellschaften bessere, relativ sichere Verbindungen. Nächtliche Überlandfahrten sind unter anderem aufgrund oft schlecht beleuchteter Fahrzeuge nicht empfehlenswert.
Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen.

Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport und andere Freizeitaktivitäten sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Geräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Eine einfache Klage bei der Polizei kann eine vorläufige Verhaftung der beschuldigten Person zur Folge haben. Dies gilt zum Beispiel bei Gewaltdelikten gegen Frauen, bei Nichtbezahlung von Schulden oder bei Verursachung eines Schadens (z.B. bei Mietfahrzeugen).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (5 bis 30 Jahre Gefängnis).

Die Haftbedingungen sind sehr prekär: überfüllte Zellen, Gewalt unter den inhaftieren Personen, schlechte oder gar ungenügende Ernährung, mangelhafte ärztliche Versorgung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unerlässlich.

Naturbedingte Risiken

Die Dominikanische Republik liegt in einem Erdbebengebiet. Tsunami, die durch Erdbeben in der Karibik ausgelöst werden, können auch die Dominikanische Republik erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Juni bis November muss mit Hurrikanen gerechnet werden. Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Oficina Nacional de Meteorología (ONAMET)

Defensa Civil República Dominicana

Sistema Nacional de Atención a Emergencias y Seguridad 9-1-1

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – National Hurricane Center

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Santo Domingo.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht überall gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten in Privatspitälern oder im Ausland (USA oder Europa) behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Touristenpolizei Politur Tel.+1 809-222-2026 (ganzes Land)
Dirección central de policía de turismo

Zollvorschriften der Dominikanischen Republik: DGA Aduanas

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Santo Domingo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Dominican Republic: Electronic Ticket portal for entering and leaving

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Dschibuti

Zuletzt editiert: 6/5/2023 10:43:24 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden. Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

Ethnische Spannungen können sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen. Zum Beispiel ist es im Mai 2022 und im August 2021 zu Zusammenstössen zwischen verschiedenen ethnischen Gruppierungen gekommen; dabei gab es Verletzte und Todesopfer. Auch Fälle von Brandstiftungen sind gemeldet worden.

Die Infrastruktur ausserhalb der Städte ist unzureichend, und insbesondere bei Reisen über Land muss mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Es besteht das Risiko von terroristischen Attentaten. Insbesondere die somalische Al-Shabaab droht mit Anschlägen in Dschibuti.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Personen besuchten Orten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Dschibuti ist 2004 als minenfrei erklärt worden. Halten Sie sich dennoch an die häufig befahrenen Strassen und Pisten.

Grenzgebiet zu Eritrea: Wegen ungelösten Grenzkonflikten zwischen Dschibuti und Eritrea bleibt die Lage weiterhin angespannt. Von Reisen in die Grenzregion zwischen Dschibuti und Eritrea wird abgeraten.

Grenzgebiet zu Somalia: Die Grenzregion zu Somalia ist wegen der erhöhten Überfallgefahr zu meiden.

Kriminalität

Treffen Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Im Golf von Aden besteht das Risiko von Überfällen durch somalische Piraten. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen der Wüste stellen hohe Anforderungen an die Reisenden. Ausserdem fehlen oft über weite Strecken Tankstellen und Einkaufsmöglichkeiten. Unternehmen Sie deshalb Überlandfahrten und vor allem Touren in die Wüste ausschliesslich in Begleitung einer erfahrenen lokalen Führerin oder eines erfahrenen lokalen Führers und in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen. Ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken, Moscheen, usw.);
  • Alkohol am Steuer (0 Promille!);
  • Trunkenheit in der Öffentlichkeit.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren geahndet. Drogenhandel wird mit lebenslänglicher Haft bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte Ernährung und medizinische Betreuung usw.).

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Handlungen werden nicht toleriert. 

Dschibuti ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Die seltenen Regenfälle können sehr heftig sein und innert Kürze Überschwemmungen verursachen, besonders in der Stadt Dschibuti. Auch Dürreperioden kommen vor. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie  

Dschibuti liegt in einem Erdbebengebiet und hat mehrere Vulkane. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine grössere Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 17
Zentrales Polizeikommissariat: 00253 21 35 38 91
Gendarmerie nationale: 00253 21 35 10 03

Dschibutische Zollvorschriften: Direction générale des douanes et droits indirects

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Addis Abeba, Äthiopien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ecuador

Zuletzt editiert: 7/28/2023 3:27:57 PM

Aktuelles

Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2023

Am 20. August 2023 werden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang der Präsidentschaftswahlen würde am 15. Oktober 2023 durchgeführt werden. Vor, während und nach den Wahlen kann es vermehrt zu Demonstrationen kommen. Dabei können gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die wirtschaftliche, soziale und politische Lage ist sehr angespannt. Im ganzen Land muss immer wieder mit Streiks, Demonstrationen sowie Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und Verkehrsblockaden gerechnet werden. Dabei kann es zu Sachbeschädigungen und Gewaltanwendung kommen. Dies kann im Extremfall die Bewegungsfreiheit vorübergehend beeinträchtigen oder verunmöglichen. Versorgungsengpässe können nicht ausgeschlossen werden.

Im Falle von Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Strassenblockaden oder Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Quito hat bei Verkehrsbehinderungen keine Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.
Informationen über Strassenblockaden:
Servicio Integrado de Seguridad ECU 911

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Auch bekämpfen sich verschiedene Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen gegenseitig. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie Schiessereien zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Banden haben im ganzen Land stark zugenommen. Gelegentlich werden auch Anschläge durch Drogenbanden und kriminelle Gruppierungen verübt. Sie richten sich meistens gegen Sicherheitsbehörden, Politikerinnen und Politiker sowie Journalisten. Bei solchen Ereignissen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

In gewissen Gebieten gilt ein Ausnahmezustand und/oder eine Ausgangssperre. Die Behörden verhängen diese Massnahmen oft kurzfristig auf lokaler oder landesweiter Ebene, beispielsweise bei Unruhen wie auch zur Bekämpfung krimineller Gruppen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.
Informationen über aktuell geltende Ausnahmezustände finden Sie unter:
Gobierno de la República del Ecuador: Comunicación de la Presidencia

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Ecuador nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Peru: Teile des Grenzgebiets zu Peru (besonders in der Nähe militärischer Einrichtungen) sind noch vermint. Halten Sie sich strikt an die asphaltierten und häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Guayaquil und Esmeraldas: Im Ballungsraum und in der Hafenstadt Guayaquil sowie in und um die Küstenstadt Esmeraldas sind Drogenbanden und andere kriminelle Gruppierungen aktiv. Es kommt regelmässig zu Schiessereien. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist nicht auszuschliessen. Vereinzelt kommt es auch zu Explosionen. Lassen Sie höchste Vorsicht und Wachsamkeit walten.

Grenzgebiet zu Kolumbien: Im Grenzgebiet zu Kolumbien sind Guerilla- und andere bewaffnete illegale Gruppierungen aus Kolumbien aktiv. Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Gewaltverbrechens oder einer Entführung zu werden. Von Reisen in das gesamte Grenzgebiet wird deshalb abgeraten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch und nimmt weiter stark zu: Diebstähle, bewaffnete Überfälle, Morde, Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt sowie Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte. Besonders betroffen sind Quito und die dazugehörige Provinz Pichincha, Guayaquil, Cuenca und auch die ganze Küstenregion.
In billigen, unbewachten Touristenunterkünften sind Gäste wiederholt ausgeraubt worden. Auch in Bussen kommen Diebstähle häufig vor.

Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Die Zahl der Express-Entführungen nimmt zu (vor allem in Quito und Guayaquil), oft unter Komplizenschaft von Fahrern nicht registrierter Taxis; es waren aber auch schon offizielle Taxis involviert.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, welche Quartiere gemieden werden sollten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit; zu viel Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, und meiden Sie auch tagsüber wenig besuchte Ortschaften und Grossstadtquartiere.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Kameras usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Unternehmen Sie wegen der Gefahr von Überfällen keine nächtlichen Überlandfahrten, auch nicht per Bus.
  • Fahren Sie wenn immer möglich mit Taxis, die Sie selbst telefonisch reserviert haben. Andernfalls nehmen Sie ein offizielles Taxi (gelb oder weisse Farbe und mit orangem Nummernschild) an einem Taxistand.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an - weder offen noch in verschlossenen Flaschen oder Packungen. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer nachher zu berauben oder zu vergewaltigen.
  • Machen Sie weder Autostopp noch nehmen Sie Anhalterinnen oder Anhalter mit.
  • Von Radtouren und wildem Camping wird abgeraten.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch!
  • Frauen wird geraten, nachts nicht alleine unterwegs zu sein und einsame Gegenden zu meiden. Sie werden weniger belästigt, wenn sie von einem Mann begleitet werden.
  • Lassen Sie sich auf Wanderungen und generell bei Ausflügen ins Landesinnere, inkl. ins nördliche Amazonasgebiet, von einer Reiseführerin, einem Reiseführer oder einer anderen ortskundigen Vertrauensperson begleiten.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strasseninfrastruktur hat sich in den letzten Jahren stark verbessert, dennoch ist das Unfallrisiko wegen mangelhafter Signalisierung gross, besonders nachts. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden. Von nächtlichen Überlandfahrten (auch per Bus) wird abgeraten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich (Canopying, Canyoning, Rafting, Bergtouren etc.). Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.
Vereinzelt sind die Sicherheitsvorkehrungen der lokalen Schiffsverbindungen (auch Galapagos) mangelhaft.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verhaftungen aus geringfügigem Anlass sind möglich. Die Justizverfahren können sehr langwierig und unüberblickbar sein. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten können ausländische Personen auf Veranlassung der Gegenpartei an der Ausreise gehindert oder inhaftiert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Besitz, Handel, Transport) werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen zwischen 8 und 16 Jahren geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, medizinische und hygienische Versorgung, Gewalt unter inhaftierten Personen usw.

Kulturelle Besonderheiten

Begegnen Sie der Bevölkerung mit gebührendem Respekt und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis; andernfalls muss mit zornigen Reaktionen gerechnet werden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Ecuador liegt in einer Erdbebenzone und hat zahlreiche aktive Vulkane. Erdbeben unterschiedlicher Stärke kommen in den Anden und in den Küstenregionen häufig vor.
Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Ecuador erreichen.
Bei Vulkanausbrüchen kann Ascheregen im Flugverkehr zu Verspätungen oder kurzfristigen Annullierungen führen. Besteigen Sie keine Vulkane während der Eruptionsphase. Generell ist bei Exkursionen auf Vulkanen Vorsicht geboten. Lassen Sie sich von einer kundigen Führerin oder einem kundigen Führer begleiten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Das geophysische Institut Quito (Instituto Geofísico) informiert über die aktiven Vulkane und über Erdbeben.
Instituto Geofísico Quito

Nach schweren Regenfällen kann es zu Verkehrsbehinderungen durch Erdrutsche und Überschwemmungen kommen.
Instituto Nacional de Meteorología e Hidrología

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine grössere Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Sperrzonen etc.). Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Quito.
Servicio nacional de Gestión de Riesgos y Emergencias
(Zentrum für Risiko-Management)

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Auch in Notfällen verlangen private Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). In öffentlichen Krankenhäuser müssen üblicherweise das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente von den Patientinnen und Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können; bei Zuwiderhandlung drohen vorübergehende Inhaftierung und Bussen. In der Regel wird bei kürzeren Abwesenheiten vom Aufenthaltsort aber auch eine Farb-Fotokopie des Passes akzeptiert (Personalien und ecuadorianischer Einreisestempel).

Nützliche Adressen

Notruf (Allgemein): 911
Servicio integrado de seguridad ECU 911

Zollvorschriften: Aduana del Ecuador SENAE

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Quito
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

El Salvador

Zuletzt editiert: 6/29/2023 10:13:07 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Die politische Lage ist stabil. Das Land kämpft jedoch mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Bei Demonstrationen und Streiks muss mit Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und Ausschreitungen gerechnet werden.

Im ganzen Land gilt der Ausnahmezustand, um kriminelle Gruppen zu bekämpfen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.
Weitere Informationen finden Sie unter: 
Asamblea Legislativa de El Salvador: últimos decretos aprobados

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in El Salvador nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Trotz des geltenden Ausnahmezustands zur Bekämpfung krimineller Gruppen und der damit verbundenen Massenverhaftungen, ist der Besitz von Schuss- und anderen Waffen weiterhin verbreitet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Kriminelle davon Gebrauch machen. Gewalttaten können von organisierten Banden oder von Einzelpersonen ausgehen und stehen oft in einem Zusammenhang mit dem Drogenhandel. Es besteht das Risiko von Gewaltverbrechen: Diebstähle, Raubüberfälle, Vergewaltigungen etc.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich lokal bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Sicherheitsbeauftragten des Hotels über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es in der Umgebung Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.
  • Meiden Sie abgelegene Strände. Frauen sollten besonders vorsichtig.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren. Beziehen Sie nur kleinere Beträge, da gerade ausländische Staatsangehörige oft beobachtet werden.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Ziehen Sie die Überlandbusse privater Gesellschaften den öffentlichen Verkehrsmitteln vor.
  • Nehmen Sie Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Radiotaxis.
  • Halten Sie die Autotüren verriegelt und die Fenster geschlossen.
  • Lassen Sie sich bei Ausflügen und Wanderungen in abgelegenen Gebieten von einer ortskundigen lokalen Reiseführerin oder einem ortskundigen lokalen Reiseführer begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist sehr hoch. Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind oft in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und schlecht gewartete Fahrzeuge bilden ein zusätzliches Risiko. Wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Für Velofahrerinnen und Velofahrer ist das Unfall- und Überfallrisiko besonders hoch. Von Fahrradtouren wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an politischen Aktivitäten verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen von 1 bis 25 Jahren geahndet.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär: überfüllte Zellen, schlechte Lüftung und keine Klimaanlage, minimale sanitäre Einrichtungen, Kriminalität und Schutzgeldzahlungen unter den inhaftierten Personen etc.

Naturbedingte Risiken

El Salvador zählt einige Vulkane und wird immer wieder von Erdbeben heimgesucht. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch El Salvador erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Mai bis November muss mit starken Regenfällen und Hurrikanen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle, Absperrungen um aktive Vulkane.
Servicio Nacional de Estudios Territoriales

Protección Civil El Salvador

World meteorological organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist ausreichend (medizinische Fachpersonen & Medikamente). Nur ein paar wenige Privatspitäler bzw. -kliniken in der Hauptstadt erfüllen internationale Ansprüche. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 911

Zollvorschriften: Ministerio de Hacienda

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in San José, Costa Rica

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Eritrea

Zuletzt editiert: 6/29/2023 4:00:10 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Beziehungen zu allen Nachbarstaaten sind angespannt; von Reisen in die Grenzregionen wird abgeraten.

Alle Reisen ausserhalb von Asmara sind für ausländische Personen bewilligungspflichtig. Dies gilt auch für das schweizerische diplomatische und konsularische Personal. Aus diesem Grund hat die Schweiz nur eng begrenzte – je nach Situation überhaupt keine - Möglichkeit zur Hilfeleistung in Notfällen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Eritrea nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Am 14. November 2020 ist es in der Nähe des internationalen Flughafens in Asmara zu Explosionen gekommen. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich. Besonders gefährdet sind militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken, usw.).

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Minen: Noch sind nicht alle Minen aus dem Bürgerkrieg (1962 - 1993) entschärft worden. Besonders im Norden und entlang der Grenze zu Sudan besteht weiterhin eine ernsthafte Gefahr. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Grenzgebiet zu Äthiopien: Die militärischen Auseinandersetzungen in Äthiopien haben Auswirkungen auf die Sicherheitslage auf der eritreischen Seite der Grenze. Es kommt regelmässig zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen den Konfliktparteien.
Die Grenzübergänge zwischen Eritrea und Äthiopien sind geschlossen. Im Grenzgebiet sind die Kampfzonen aus dem ehemaligen Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Äthiopien stark vermint. Es wird abgeraten von Reisen ins eritreisch-äthiopische Grenzgebiet, das weiträumig zu meiden ist.

Grenzgebiet zu Dschibuti: Wegen ungelösten Grenzkonflikten zwischen Eritrea und Dschibuti bleibt die Lage weiterhin angespannt. Von Reisen in die dschibutische Grenzregion wird abgeraten.

Grenzgebiet zum Sudan: Im Sudan kommt es seit dem 15. April 2023 landesweit zu schweren Kampfhandlungen zwischen der Armee und einer paramilitärischen Gruppe. Die Kämpfe führen zu Flüchtlingsströmen, auch nach Eritrea. Im Grenzgebiet zum Sudan sind Schmuggelorganisationen aktiv (Menschen- und Warenschmuggel). Die Lage ist sehr angespannt. Von Reisen in das Grenzgebiet zum Sudan, das weiträumig zu meiden ist, wird abgeraten.

Kriminalität

Beachten Sie im ganzen Land die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.

Im Golf von Aden und in den eritreischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Ausser in einigen Städten gibt es für Reisende keine Infrastruktur (Unterkünfte, Restaurants).

Das unberechenbare Verhalten im Strassenverkehr bildet ein erhöhtes Unfallrisiko, ebenso wie die Anwesenheit von Fussgängerinnen und Fussgängern sowie Vieh auf den Fahrbahnen. Besonders auf den kurvenreichen Bergstrassen ist grösste Vorsicht geboten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von öffentlichen Bauten wie Brücken, Flughäfen sowie militärischen Anlagen oder uniformierten Personen;
  • Regierungskritische Äusserungen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schwierig; die inhaftierten Personen müssen in der Regel von Verwandten versorgt werden.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den Gepflogenheiten der teils muslimischen, teils christlich-orthodoxen Bevölkerung an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.
 

Naturbedingte Risiken

Eritrea liegt in einem Erdbebengebiet und zählt mehrere aktive Vulkane. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.

Von Juni bis September muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Diese können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Asmara nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Alle Reisen ausserhalb von Asmara sind für ausländische Personen bewilligungspflichtig. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft von Eritrea in Genf.
Botschaft von Eritrea in Genf

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Nairobi, Kenia 
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Estland

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:49 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Estland nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Kriminalität

Taschendiebstähle und Autoeinbrüche kommen gelegentlich vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnamen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie besondere Achtsamkeit bei grösseren Menschenansammlungen walten wie z.B. auf Märkten, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und im Stadtzentrum.
  • Benutzen Sie wo möglich bewachte Parkplätze.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Nehmen Sie in Bars und Nachtklubs von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.

Verkehr und Infrastruktur

Alle Verkehrsteilnehmenden müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.

Öffentlicher Verkehr: Estland verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, nach dem Konsum von Alkohol ein Fahrzeug zu lenken. In Estland ist das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur zu Hause oder in lizenzierten Lokalen konsumiert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen streng bestraft: mit Geldbussen oder Haftstrafen bis zu zehn Jahren.

Die Haftbedingungen sind in den meisten Gefängnissen schwieriger als in der Schweiz.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110
Notruf allgemein: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm, Schweden
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
 Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Eswatini

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:50 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist angespannt.

Es kommt vereinzelt zu Demonstrationen. Aufgrund des Versammlungsverbots sind diese manchmal von Ausschreitungen und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften begleitet. Es ist nicht anzuschliessen, dass bei solchen Zusammenstössen Personen getötet oder verletzt werden.

Bewaffnete Angriffe auf Sicherheitskräfte nehmen zu. Es ist nicht auszuschließen, dass dabei Personen getötet oder verletzt werden. Zum Beispiel ist im Januar 2023 ein Soldat auf einem Militärstützpunkt in der Region Hhohho getötet worden.

Strassenblockaden und Streiks können die Bewegungsfreiheit stark einschränken.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Telefon- und Internetverbindungen zeitweise unterbrochen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Eswatini nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die Entwicklung der Lage und allfällige Ausgangssperren. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Raubüberfälle sind häufig. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen ab und zu vor. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
  • Unternehmen Sie Spaziergänge und Reisen ausschliesslich tagsüber und möglichst in Gruppen. Frauen wird besonders davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.
  • Seien Sie auf der Hut, wenn Sie in abgelegenen Gebieten anhalten und aus dem Auto aussteigen.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Nur die Hauptverkehrsachsen sind asphaltiert. Der Strassenzustand ist sehr unterschiedlich. Streunendes Vieh und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein beachtliches Unfallrisiko (auch bei Reisen mit Überlandbussen). Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, die Königsfamilie zu beleidigen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind strafbar. Das Gesetz sieht langjährige, bis lebenslängliche Haftstrafen vor. Homosexualität wird von Bevölkerung nicht allgemein toleriert. Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, kommen vor.

Öffentliche Gebäude und militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Für Aufnahmen des traditionellen Reed Dance und am Incwala Day (First Fruit Day) muss beim Innenministerium eine Bewilligung beantragt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis zu 15 Jahren Gefängnis). Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Eswatini befindet sich in einem Transformationsprozess zwischen Tradition und Moderne. Besonders in abgelegenen Gebieten ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Besonders im Sommer (Oktober bis März) können heftige Regenfälle Bäche und Flüsse innert kürzester Zeit über die Ufer treten lassen. Als Folge kommt es zu Überschwemmungen und rapiden Verschlechterungen des Strassenzustandes.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Eswatini Meteorological Service

World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Die privaten Krankenhäuser verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch eine finanzielle Garantie, (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland (Südafrika oder Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999 oder 9999
Eswatini Revenue Authority: General import & export rules

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
 

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Fidschi

Zuletzt editiert: 7/12/2023 11:30:56 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage im Land ist vordergründig stabil. Es bestehen jedoch gewisse politische und ethnische Spannungen, die unvermittelt aufflammen können.

Meiden Sie Kundgebungen jeder Art, denn Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Einbrüche in Häuser sind verbreitet. Bei Raubüberfällen wird häufig Gewalt angewendet. Auch Vergewaltigungen kommen vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (mit Einreisestempel) auf sich.
  • Meiden Sie nachts einsame oder schlecht beleuchtete Gegenden und Strassen, sei es in den Städten oder auf dem Land.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

In Fidschi herrscht Linksverkehr. Die nicht asphaltierten Strassen sind durch die häufigen schweren Regenfälle oft beschädigt. Nachts besteht ausserhalb der Städte ein erhebliches Unfallrisiko wegen streunender Tiere.

Öffentlicher Verkehr: Benutzen Sie registrierte Minibusse und Taxis mit gelben Nummernschildern. Andere motorisierte Verkehrsmittel sind oft schlecht gewartet und nicht versichert.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind hart. Die Möglichkeiten der Schweizer Botschaft in Wellington, sich um inhaftierte Schweizer Staatsangehörige zu kümmern, sind sehr beschränkt.

Kulturelle Besonderheiten

Abseits der Touristenorte ist Fidschi eher konservativ. Respektieren Sie die traditionellen Werte der indigenen fidschianischen und der indisch-stämmigen Bevölkerungsgruppen und passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. An öffentlichen Stränden werden Frauen oben ohne nicht toleriert, ebenso wenig Nacktheit beider Geschlechter.

Naturbedingte Risiken

Fidschi liegt in einer Erdbebenzone. Erdbeben können abgesehen von Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami verursachen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Fidschi erreichen.
Die Zyklon-Saison dauert von November bis April. Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseleitung.
Fiji Meteorological Service

Fiji National Disaster Management Office (NDMO)

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden jedoch mit Vorteil im Ausland (Neuseeland, Australien oder Europa) behandelt. Es kommt vor, dass Krankenhäuser vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung) verlangen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911
Zollvorschriften: Fiji Revenue & Customs Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Wellington, Neuseeland

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Finnland

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:50 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Die finnischen Behörden weisen jedoch auf das Risiko von terroristischen Anschlägen hin. 
Finnish Security Intelligence Service

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
Ministry of the Interior: Police 
Police of Finland

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut. Auf dem Land besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht. Tragen Sie im Winter den klimatischen Bedingungen Rechnung (Schneestürme, Eisregen) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie lange Überlandfahrten antreten.
Finnish Meteorological Institute
Traffic Safety and Surveillance

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Norden des Landes erfordern die extremen Witterungsbedingungen im Winter bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Reiseführerin oder einem lokalen Reiseführer begleiten zu lassen.
Finnish Meteorological Institute, Warnings

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Finnische Zollvorschriften: Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Stockholm, Schweden
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Frankreich

Zuletzt editiert: 6/30/2023 4:25:21 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil.

In Paris und anderen Grossstädten sind Demonstrationen häufig. Bei Demonstrationen kann es sporadisch zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Vereinzelt kommt es auch zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Bei gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden. Auch Versorgungsengpässe von Treibstoff sind möglich.

Die französischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin. Wiederholt sind Attentate verübt worden, unter anderem:

  • Am 23. April 2021 wurde bei einem Messerangriff auf einem Polizeiposten in Rambouillet eine Polizeibeamtin getötet.
  • Am 29. Oktober 2020 wurden bei einem Messerangriff in Nizza drei Personen getötet. Gleichentags konnte die Polizei in Avignon einen Angriff auf Passantinnen und Passanten vereiteln.

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Gouvernement français: Menace terroriste

Secrétariat général de la défense et de la sécurité nationale (SGDSN)

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informationen über die Überseegebiete finden Sie beim
Ministère de l’Outre-Mer

Spezifische regionale Risiken

Korsika: Auf Korsika verursachen Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Zweitwohnungen immer wieder Sachschaden. Es kommt sporadisch zu Demonstrationen; sie können von Ausschreitungen, Strassenblockaden und Brandstiftungen begleitet sein. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Mayotte und La Réunion: Auf Mayotte und La Réunion kommt es zeitweise zu Demonstrationen und Streiks; sie können von Ausschreitungen, Strassenblockaden und Plünderungen begleitet sein. Bei länger andauernden Streiks können Versorgungsengpässe und Behinderungen des Reiseverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Die Kriminalitätsrate ist hoch. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).
Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Guadeloupe und Martinique: Auf Guadeloupe und Martinique kommt es zeitweise zu Demonstrationen und Streiks; sie können von Ausschreitungen und Strassenblockaden begleitet sein. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Französisch Guyana: Soziale Spannungen führen zeitweise zu Demonstrationen und Streiks; sie können von Ausschreitungen und Strassenblockaden begleitet sein. Bei länger andauernden Streiks können Versorgungsengpässe und Behinderungen des Reiseverkehrs nicht ausgeschlossen werden. Die Kriminalitätsrate ist hoch. Der Besitz und Einsatz von Waffen ist verbreitet. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet und in der Region Marseille, an der Côte d’Azur und in der Region Paris besonders hoch: Entreissdiebstahl, Diebstahl von Autos, Aufbruch von Autos. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Deponieren Sie Ihre Wertgegenstände im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer den Pass oder die Identitätskarte auf sich, um sich ausweisen zu können.
  • In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
  • Lassen Sie auf nächtlichen Zugfahrten besondere Vorsicht walten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Reisende im Schlafwagen betäubt und ausgeraubt worden sind.
  • Auf den Autobahnen und auf Autobahnraststätten wenden Kriminelle verschiedene Tricks an, um Autos auszurauben oder zu stehlen. Sie täuschen z.B. Pannen oder Hilfsbereitschaft vor (z.B. Anzeige eines Schadens am Fahrzeug). Steigen Sie in einem solchen Fall nicht aus, sondern fahren Sie weiter. Übernachten Sie nicht im Auto.

Ministère de l’intérieur: Ma sécurité
Sécurité des usagers des transports en commun

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind allgemein in gutem Zustand. Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig. Mehrere Städte haben Umweltzonen eingerichtet, in denen Motorfahrzeuge nur mit einem Zertifikat über die Luftqualität zugelassen sind. Die Zertifikate können im Internet bestellt werden.
Le Bison futé
(Informationen über den Strassenverkehr)
Certificats qualité de l’air

Les Sociétés d‘autoroutes

Öffentlicher Verkehr: Die grösseren Städte haben in der Regel ein gutes öffentliches Verkehrsnetz. Auf dem Land ist es hingegen weniger weit verzweigt als in der Schweiz.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. (0,2 Promille für Personen, die den Führerschein auf Probe besitzen).
Les dangers de la route

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Im Sommer besteht in Südfrankreich und auf Korsika Waldbrandgefahr. Schwere Regenfälle können auch in scheinbar harmlosen Flüssen Flutwellen auslösen, z.B. im Département Ardèche.
Risques naturels
Vigilance météo: Wetterwarnungen

In den Überseegebieten in der Karibik muss von Juni bis November mit Hurrikanen gerechnet werden. Ausserdem liegen die Karibik-Inseln in einem Erdbebengebiet und auf Guadeloupe und auf Martinique gibt es je einen aktiven Vulkan.
Auch die Inseln Mayotte und La Réunion im Indischen Ozean liegen in einem Erdbebengebiet, und auf La Réunion liegt ein aktiver Vulkan. Im Indischen Ozean dauert die Zyklonsaison von Dezember bis April.

Auf den Inseln Neukaledoniens und von Französisch Polynesien im Pazifik besteht das Risiko von tropischen Wirbelstürmen hauptsächlich von November bis April. Schwere Regenfälle verursachen regelmässig Erdrutsche und Überschwemmungen. In Neukaledonien besteht ausserdem während der niederschlagsarmen Zeit von August bis November das Risiko von Waldbränden.

Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen oder südamerikanischen Raum ausgelöst werden, können auch die Überseegebiete im Indischen Ozean und im Pazifik erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Météo France en Outre-mer
Risques naturels en Martinique

Risques naturels en Guadeloupe

Risques naturels à la Réunion

Guyane française: Risques naturels

Mayotte: Prévention des risques et sécurité

Nouvelle Calédonie: Sécurité civile

Polynésie française: Gouvernements > sécurité > alertes

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch nicht in allen französischen Überseegebieten gültig. Beachten Sie die Informationen von:
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Notruf Polizei: 17
Notruf Ambulanz (SAMU): 15
Notruf Feuerwehr: 18

Douane française (Die Überseegebiete haben eigene Zoll- und Einfuhrbestimmungen)
Service public

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Frankreich
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Gabun

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:51 PM

Aktuelles

Im August 2023 sind Präsidentschaftswahlen vorgesehen. Vor, während und nach den Wahlen muss im ganzen Land mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). 

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische, soziale und wirtschaftliche Lage ist angespannt. Politische Kundgebungen können jederzeit vorkommen. Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Gabun nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist hoch, namentlich in den Städten Libreville und Port-Gentil. Auch bewaffnete Überfälle und Sexualdelikte kommen vor. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich
  • Wenn möglich, deponieren Sie Ihre Dokumente an einem sicheren Ort; tragen Sie jedoch immer eine legalisierte Fotokopie Ihres Reisepasses (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel) auf sich, damit Sie sich anlässlich der häufigen Personenkontrollen ausweisen können
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu
  • verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge; an den Stränden sollten Sie sich auch tagsüber nicht alleine aufhalten.
  • Benutzen Sie wenn möglich nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel telefonisch bestellt haben (z.B. bei einer Kooperative).

Im Golf von Guinea ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Insbesondere ausserhalb der Hauptstadt Libreville sind nur wenige Strassen asphaltiert. Es ist deshalb ratsam, mit Geländefahrzeugen zu reisen.

Wegen der hohen Unfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen nicht europäischen, resp. internationalen Standards.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten zu fotografieren (Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und Geldbussen bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär (inhaftierte Personen müssen selbst für ihre Ernährung sorgen, mangelhafte hygienische Verhältnisse etc.).

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie sich den örtlichen Gepflogenheiten an.

Unterlassen Sie es, Regierung, Vertreterinnen und Vertreter der Regierung sowie Beamtinnen und Beamte öffentlich zu kritisieren oder zu beleidigen.

Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.

Naturbedingte Risiken

Von September bis Mai muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Erdbeben sind möglich.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt Libreville ist die medizinische Versorgung nicht überall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Krankheiten und Verletzungen wird die Rückkehr nach Europa empfohlen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kinshasa, Demokratische Republik Kongo

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Gambia

Zuletzt editiert: 6/6/2023 2:52:15 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist relativ ruhig. Truppen der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS unterstützen die Regierung bei der Wahrung der Sicherheit.

Es bestehen jedoch gewisse politische Spannungen. Am 20. Dezember 2022 konnte ein Putschversuch verhindert werden.
Es kann zu lokalen Demonstrationen kommen. Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Solche Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Das Risiko von terroristischen Akten kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Sicherheitslage und befolgen Sie vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und der Reiseleitung. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten, und meiden Sie Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Senegal (Casamance): In der senegalesischen Provinz Casamance und in den angrenzenden Gebieten in Gambia sind Rebellen aktiv. Von Reisen ins Grenzgebiet zur Casamance wird abgeraten.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor; auch an den Stränden. Gelegentlich wird auch Gewalt angewendet. Beachten Sie die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Lehnen Sie Angebote von selbsternannten "Reiseführerinnen" oder "Reiseführern" ab.

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Hauptstadt Banjul und der touristischen Orte sind oft nur die Hauptstrassen asphaltiert. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, durch unbeleuchtete Fahrzeuge, Fuhrwerke und streunendes Vieh.

Es kann zu einer Verknappung von Treibstoff kommen. Dies kann die zuverlässige Reiseplanung erschweren.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • der Besitz und das Benützen von Plastiktaschen
  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Flughäfen, Brücken etc.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart, bis hin zur Todesstrafe, geahndet.

Die Haftbedingungen sind äusserst prekär (überbelegte Zellen, etc.).

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Gambias bekennt sich grösstenteils zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Von Juni bis Oktober muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Die privaten Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie oder Vorschusszahlung. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Zahlungen mit Kredit- und Maestrokarten sind nur sehr beschränkt möglich.

Tragen Sie stets Ihre Ausweise auf sich, denn Strassenkontrollen (Checkpoints) sind häufig.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dakar, Senegal
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Georgien

Zuletzt editiert: 5/16/2023 1:58:48 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage kann in den meisten Landesteilen als stabil bezeichnet werden. Es bestehen jedoch gewisse politische Spannungen, u.a. im Zusammenhang mit den ungelösten Konflikten in den beiden separatistischen georgischen Regionen Abchasien und Südossetien.
In den städtischen Zentren kann es gelegentlich zu Demonstrationen und Protestaktionen kommen. Ausschreitungen, Strassenblockaden und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Georgien nicht ausgeschlossen werden.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Abchasien: Die separatistische georgische Region Abchasien untersteht nicht der Kontrolle des georgischen Staates. Obwohl Abchasien 2011 für minenfrei erklärt worden ist, besteht weiterhin das Risiko von Blindgängern, vor allem entlang der Administrativgrenze (Administrative Boundary Line ABL). Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage kann ein erneutes Aufflammen des Konfliktes zwischen Abchasien und Georgien nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des besonderen Status von Abchasien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Die Einreise von Russland nach Abchasien wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet und mit Gefängnis und hohen Bussen bestraft.
Von Reisen nach Abchasien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativgrenze (ABL) zwischen Abchasien und dem Rest Georgiens.

Südossetien: Die separatistische georgische Region Südossetien untersteht nicht der Kontrolle des georgischen Staates. Trotz vordergründiger Ruhe können bewaffnete Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund des besonderen Status von Südossetien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Die Einreise von Russland nach Südossetien wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet und mit Gefängnis und hohen Bussen bestraft.
Von Reisen nach Südossetien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativgrenze (ABL) zwischen Südossetien und dem Rest Georgiens.

Grenzgebiete zu Russland entlang der Tschetschenischen Republik und zu Aserbaidschan (insbesondere Red Bridge): Diese Grenzzonen sind teilweise vermint.  Halten Sie sich an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist vorhanden.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Auch Sexualdelikte sind gemeldet worden.

Es werden unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.
  • Campieren Sie nur auf dafür gekennzeichneten und bewachten Plätzen.

Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen, sind viele Strassen in schlechtem Zustand; abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, die häufige Missachtung von Vorschriften und Lichtsignalen sowie die mangelnde technische Wartung vieler Fahrzeuge (auch Mietautos) bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Outdoor-Aktivitäten ist sehr unterschiedlich: (Heli-)Skifahren, Abenteuertrekking, Bergsteigen etc. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr etc.).

Naturbedingte Risiken

Georgien liegt in einer Erdbebenzone. 

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Tiflis.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in den städtischen Zentren gewährleistet. In abgelegenen Gebieten kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinischen Betreuung gerechnet werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.  Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer für Tiflis und Umgebung: 112
Georgische Zollvorschriften: Customs Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tiflis

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Ghana

Zuletzt editiert: 6/1/2023 12:03:19 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Ghana kann als relativ stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn gewalttätige Ausschreitungen sind möglich.

Es gibt Hinweise, dass terroristische Gruppierungen aus der Sahelzone ihren Aktionsradius nach Ghana ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Ländliche Gebiete: In ländlichen Gebieten führen Spannungen im Zusammenhang mit traditionellen Stammesangelegenheiten gelegentlich zu Konflikten. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen, die in einzelnen Fällen Todesopfer und Verletzte gefordert haben. Bei Unruhen kann die Regierung in den betroffenen Orten Ausgangssperren verhängen. Lassen Sie insbesondere in den Regionen Upper West, Upper East, North East, Savannah, Northern, Bono und Bono East Vorsicht walten. Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und befolgen Sie deren Anweisungen (Ausgangssperren etc.).

Grenzgebiet zu Burkina Faso: In Burkina Faso sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv. Auch auf der ghanaischen Seite der Grenze zu Burkina Faso besteht ein zunehmendes Risiko von Attentaten und Entführungen. Es kommt zudem zu gelegentlichen Konflikten im Zusammenhang mit traditionellen Stammesangelegenheiten.
In den Regionen Upper West und Upper East wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zu Burkina Faso, das weiträumig zu meiden ist. 

Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor allem in den Städten, an den Stränden und am Flughafen von Akkra vor. Entreissdiebstähle werden oft durch Personen auf Motorrädern ausgeführt.

Ausserdem besteht das Risiko von Gewaltdelikten: insbesondere Sexualdelikte und bewaffnete Raubüberfälle. Manchmal verfolgen Kriminelle Autos, bis sich eine Gelegenheit ergibt, die Insassinnen und Insassen auszurauben oder sie errichten Strassensperren, um die Opfer zum Anhalten zu zwingen. Gelegentlich kommt es zu Überfällen und Autodiebstählen während des Ein- und Aussteigens.

Beachten Sie unter anderem die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere und unterlassen Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit, auch an Stränden.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (einschliesslich der Seiten mit dem Visum) auf sich, um sich bei einer allfälligen Polizeikontrolle ausweisen zu können.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Seien Sie achtsam beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto.
  • Teilen Sie Taxis nicht mit fremden Personen.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Lassen Sie beim Abheben von Geld an Geldautomaten grösste Vorsicht walten.
  • Benutzen Sie wenn möglich nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel bestellt haben und überprüfen Sie die Identität des Fahrers vor dem Einsteigen. Es kommt vor, dass sich Kriminelle als Fahrer ausgeben.  
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail oder Telefonanruf und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Im Golf von Guinea und auch in den Gewässern von Ghana, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Zentren der Grossstädte ist der Strassenzustand oft schlecht. Das Unfallrisiko ist gross, auch bei Reisen mit Überlandbussen. Der Strassenverkehr fordert jedes Jahr zahlreiche Verletze und Todesopfer aufgrund der unvorhersehbaren Fahrweise und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge.

Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein und die Angelegenheit nicht vor Ort lösen können, fahren Sie direkt zum nächsten Polizeiposten.

Unternehmen Sie nach Einbruch der Dunkelheit keine Überlandfahrten.

Die Sicherheitsstandards der öffentlichen Transportmittel und Taxis entsprechen nicht europäischen Normen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Amtssitz des Staatsoberhauptes, Verteidigungsministerium, Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Besonders auf dem Land ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Von April bis Juni und September bis Oktober muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Erdbeben kommen gelegentlich vor, vor allem im Süden des Landes.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Akkra.
National Disaster Management Organisation

Medizinische Versorgung

Selbst in der Hauptstadt Accra ist die medizinische Grundversorgung nur beschränkt gewährleistet.  Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112
Notruf-Nummer Polizei: 191
Notruf-Nummer Feuerwehr: 192
Notruf-Nummer Krankenwagen: 193

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Akkra

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Grenada

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:53 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Griechenland

Zuletzt editiert: 7/24/2023 11:05:26 AM

Aktuelles

Nebst der Insel Rhodos sind nun auch andere griechische Inseln von Waldbränden betroffen.

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Nützliche Telefonnummern für ausländische Staatsangehörige: +30 210 368 12 59 / +30 210 368 13 50.

Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
Informieren Sie sich vor Reisen in die betroffenen Regionen bei Ihrem Reiseveranstalter über die Durchführbarkeit der Reise.

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil, die wirtschaftliche Lage bleibt jedoch schwierig.

Wegen sozialen Spannungen können Demonstrationen und Streiks auftreten. Demonstrationen werden vor allem in den grossen Städten auf dem Festland durchgeführt. Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.
Vereinzelt kommt es auch zu Demonstrationen in Flüchtlingslagern oder deren Umgebung sowie zu Angriffen extremistischer Gruppierungen. Streiks werden in der Regel einige Tage zum Voraus angekündigt. Streiks und Demonstrationen können je nach Durchführungsort den Reiseverkehr erheblich beeinträchtigen.

Politisch motivierte Anschläge durch lokale extremistische Gruppierungen kommen vor. Sie richten sich meistens gegen staatliche Einrichtungen und Banken und verursachen Sachschäden. Vereinzelt werden aber auch Personen verletzt. Wiederholt sind Vandalismusakte gegen ausländische Botschaften verübt worden.

Auch das Risiko von Anschlägen durch internationale terroristische Organisationen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage und bleiben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.

Kriminalität

Fälle von Taschen- und Entreissdiebstähle sind sehr häufig. Besonders in Athen werden viele Diebstähle von Geldbeuteln und Ausweisen gemeldet, insbesondere in der Metro zwischen dem Flughafen von Athen und der Stadt. Es ist auch zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen.

Bewahren Sie Ihre Wertgegenstände wenn immer möglich an einem sicheren Ort auf (z.B. Hotelsafe). Tragen Sie jedoch eine Fotokopie des Passes oder der Identitätskarte auf sich, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität und die Informationen der griechischen Polizei.
Hellenic Police

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind allgemein in gutem Zustand, doch bildet das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden ein erhebliches Unfallrisiko. Vor allem auf kurvenreichen Bergstrassen ist höchste Vorsicht geboten.
Die Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Hellenic Police: Road Safety

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein weit verzweigtes Netz von Linienbussen. Eisenbahnlinien gibt es lediglich zwischen den grossen Städten. Zwischen den Inseln verkehren regelmässig Fähren.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0,2 Promille für Motorradfahrerinnen und -fahrer und für Personen, die den Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen).

Es ist verboten, militärische Anlagen, militärisches Personal und Polizisten zu fotografieren. 

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Griechenlands.

Naturbedingte Risiken

Griechenland liegt in einem Erdbebengebiet. Beachten Sie das Merkblatt für Touristinnen und Touristen der griechischen Organisation für Erdbebenschutzplanung OASP.
OASP

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommerhalbjahr herrscht vielerorts erhebliche Waldbrandgefahr. Oft breiten sich die Feuer wegen starker Winde rasch aus. Entfachen Sie während dieser Zeit im Freien keine Feuer und lassen Sie mit brennenden Zigaretten und Streichhölzern grösste Vorsicht walten.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.
General Secretariat for Civil Protection

Greek Meteorological Service

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Athen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet, auf den kleineren Inseln jedoch teilweise nur mit minimaler Ausstattung.
Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Dennoch müssen Arztbesuche oft direkt bezahlt werden. Bei längeren Aufenthalten in einem öffentlichen Spital wird empfohlen, dass die Angehörigen bei der Pflege von Patientinnen und Patienten mithelfen, oder dass medizinische Fachpersonen auf eigene Kosten angestellt werden (die Spitäler verfügen in der Regel über eine Liste). Bei Kleinkindern sollte ein Elternteil immer im Spital bleiben. Die privaten Spitäler verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst.
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Ambulanz: 166
Feuerwehr: 199
Polizei: 100
Touristenpolizei: 1571

Zollvorschriften: Greek Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Athen
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Grossbritannien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:54 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind.

Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die britischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin. Wiederholt sind Attentate verübt worden, unter anderem:

  • Am 14. November 2021 wurde bei einem versuchten Bombenanschlag in Liverpool eine Person verletzt.
  • Am 15. Oktober 2021 wurde bei einem Messerangriff in Southend-on-Sea ein Parlamentarier getötet.

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
Terrorism and national emergencies

Security Service MI5: Terrorism

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

In Nordirland bestehen gewisse soziale und politische Spannungen, die sich vor allem rund um Gedenktage zeigen. So ist es wiederholt in der Zeit rund um den 12. Juli zu Ausschreitungen gekommen. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Verletzte gefordert. Es gibt auch ein Risiko von Anschlägen durch Splittergruppen der Irish Republican Army (IRA). Anschläge richten sich vor allem gegen Sicherheitskräfte, wie zum Beispiel der Bombenanschlag auf ein Polizeiauto in Strabane im November 2022. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Im November 2021 gab es Brandstiftungen und Überfälle auf Linienbusse in Belfast.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren, und es wird eine erhöhte Zahl von Gewaltdelikten gemeldet. Bei Angriffen werden zunehmend Stichwaffen eingesetzt.

Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.

Beachten Sie die Informationen und Tipps der britischen Polizei.
British Transport Police: Don’t let them pocket it
Police.uk: national website

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand; es herrscht Linksverkehr.
Highway Code, Road Safety Advice etc.

Im Grossraum London muss teilweise mit Strassengebühren gerechnet werden, zum Beispiel in der Ultra Low Emission Zone oder in der Londoner Innenstadt (Congestion Charge).
Transport for London: Congestion Charging

Transport for London: Ultra Low Emission Zone (ULEZ)

Öffentlicher Verkehr: Grossbritannien verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen, doch ist das öffentliche Verkehrsnetz auf dem Land weniger weit verzweigt als in der Schweiz.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Der Verkauf von alkoholischen Getränken (auch Bier) und Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten. Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,8 Promille Blutalkoholgehalt. Überschreitungen werden hart bestraft.
The drink drive limit

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen geahndet.

Naturbedingte Risiken

In den britischen Überseegebieten in der Karibik muss von Juni bis November mit Hurrikanen gerechnet werden (Anguilla, Cayman Islands und andere). Der Vulkan Soufrière Hills auf Montserrat ist aktiv.
Erdbeben in der Karibik können neben Verwüstungen an Land auch Tsunami auslösen, die die ganze Region erreichen können.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und die Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Montserrat Volcano Observatory

Department of Disaster Management and Emergencies Turks and Caicos Islands

Department of Disaster Management British Virgin Islands

Disaster Management Anguilla

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. In den britischen Überseegebieten kann die medizinische Versorgung unterschiedlich sein.
Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch nicht in allen britischen Überseegebieten gültig. Beachten Sie die Informationen von:
Gemeinsame Einrichtung KVG
Gov.UK: Healthcare for visitors to the UK

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 999
Britische Zollvorschriften: Bringing goods into the UK

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in London

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Gov.UK: Visiting the UK as an EU, EEA or Swiss citizen

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guatemala

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:52:04 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenkenDie Gewaltkriminalität ist sehr hoch.

Latente soziale Spannungen können sich ohne grosse Vorwarnung in lokale, gewaltsame Zusammenstösse entladen. Oftmals sind Rohstoffförderungsprojekte der Grund dafür wie auch generell für eine erhöhte Konflikt- und Gewaltbereitschaft. Dabei können auch ausländische Staatsangehörige in Mitleidenschaft gezogen werden.

Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen. Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs sowie Versorgungsengpässe können die Folge sein. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.
Im Falle von Strassensperren und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Guatemala City hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Bei Unruhen und zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung, und planen Sie genügend Zeit und finanzielle Mittel ein. Schliessen Sie sich vorzugsweise einer geführten Gruppenreise an. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter und/oder der Tourismusbehörde INGUAT /ProAtur über die aktuelle Lage und die Durchführbarkeit der geplanten Reise.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Guatemala nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Mexiko: Das gesamte Grenzgebiet zu Mexiko wird als sehr gefährlich eingestuft, da sich dort der Drogen- und Menschenhandel konzentriert. Dieses Gebiet umfasst auch den Nationalpark Laguna del Tigre, die Sierra de Lacandon (Piedras Negras) und deren Umgebung. Die Grenzstadt Tecùn Umán gilt als Kriminellenhochburg.
Von Reisen ins gesamte Grenzgebiet zu Mexiko wird abgeraten.

Guatemala City: Raubüberfälle werden in der ganzen Stadt und ihrer Umgebung verübt, auch in den besser situierten Residenz- und Geschäftszonen. Meistens sind die Täter bewaffnet. Lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Departemente Huehuetenango, San Marcos, Alta Verapaz und Baja Verapaz: In diesen Departementen nehmen Drogenproduktion und -handel immer mehr zu. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Gruppierungen können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Strassensperren und Kontrollen sind häufig. Lassen Sie grösste Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson oder den lokalen Behörden über die aktuelle Lage.
Besondere Vorsicht ist in der Umgebung von Rohstoffförderprojekten geboten. Dort ist die Konfliktbereitschaft sehr hoch.
Dabei können auch ausländische Staatsangehörige in Mitleidenschaft gezogen werden.

Departement Petén: Das ganze Departement wird als gefährlich eingestuft. Die Sicherheitskräfte bekämpfen kriminelle Gruppierungen in einer grossangelegten Offensive. Im Nationalpark Tikal und in der Nähe von Flores (einschliesslich in der Umgebung des Sees) wurden mehrere gewalttätige Überfälle auf Touristen und Touristinnen (auch Vergewaltigungen) gemeldet. Besuchen Sie die Maya-Ruinen sowie die Naturschutzgebiete nur in Gruppen und in Begleitung einer offiziellen Führerin oder eines offiziellen Führers und reisen Sie nach Möglichkeit im Flugzeug hin und zurück. Im Nationalpark Tikal wird zum Schutze der Besucherinnen und Besucher eine Touristenpolizei eingesetzt. Zudem organisiert die Touristenpolizei geschützte Fahrten zwischen dem internationalen Flughafen von Flores und Tikal. Trotzdem ist jederzeit äusserste Vorsicht geboten.

Grenzgebiete zu Belize: Zwischen Guatemala und Belize bestehen langjährige Grenzstreitigkeiten. Der internationale Gerichtshof ist hinzugezogen worden. Seither hat sich der Grenzkonflikt etwas entspannt, ist aber noch nicht gelöst. Vereinzelte lokale Spannungen und Schiessereien kommen gelegentlich noch vor. Dabei können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Unternehmen Sie Reisen ins Grenzgebiet zu Belize oder grenzüberschreitende Ausflüge in Begleitung einer anerkannten lokalen Reiseführerin oder eines anerkannten lokalen Reiseführers.

Kriminalität

Guatemala hat eine sehr hohe Kriminalitätsrate. Taschendiebstähle, bewaffnete Raubüberfälle, Vergewaltigungen und andere Gewalttaten werden im ganzen Land und zu jeder Tageszeit verübt, teilweise mit Todesfolge. Personen auf Motorrädern überfallen sowohl Fussgängerinnen und Fussgänger als auch Insassen von Autos. Auch ausländische Staatsangehörige und ganze Reisegruppen bleiben nicht verschont.

Bei den sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Es wird generell davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen. Angesichts der hohen Zahl von Vergewaltigungen sind Frauen besonders gehalten, sich an diese Empfehlung zu halten.
  • Seien Sie nachts besonders vorsichtig und informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Sicherheitsbeauftragten des Hotels über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es in der Umgebung Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Schmuck, Uhren, teure Kameras), keinen Modeschmuck und nur wenig Geld auf sich.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist sehr hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Vor allem in Bars und Nachtklubs kommt es vor, dass Getränke mit Betäubungsmittel versetzt werden, um das Opfer auszurauben oder zu vergewaltigen.
  • Meiden Sie isolierte Quartiere und einsame Gegenden.
  • Auf vielen Hauptverbindungsstrassen operieren straff organisierte und extrem gewalttätige Banden. Überfälle auf Busse in und ausserhalb der Städte kommen häufig vor. Unternehmen Sie nachts und während der Stosszeiten keine Überlandfahrten, und benutzen Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Nehmen Sie ausschliesslich Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Radiotaxis (Taxi Amarillo). Für Flughafentransfers nutzen Sie mit Vorteil die hoteleigenen Transportangebote.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn missbräuchliche Manipulationen von Geldautomaten sind verbreitet.
  • Benutzen Sie vorzugsweise Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren. Beziehen Sie nur kleinere Beträge, da gerade ausländische Staatsangehörige oft beobachtet werden.
  • Unternehmen Sie Wanderungen, Exkursionen und Off-Road-Touren ausschliesslich in Gruppen und in Begleitung einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseführerin oder eines vertrauenswürdigen lokalen Reiseführers. Achten Sie darauf, dass diese Person bei der Tourismusbehörde INGUAT registriert ist.

Die Rechtsunsicherheit ist gross: Straftaten und Verbrechen bleiben meistens ungeahndet. Die Polizei leidet unter Korruption, Unerfahrenheit und Geldmangel. Es kommt vor, dass Überfälle durch Personen in Polizeiuniformen verübt werden. Das Justizsystem ist ineffizient und überlastet. Die Bevölkerung hat deshalb wiederholt Lynchjustiz angewendet.

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen sind die Strassen in schlechtem Zustand. Die unberechenbare Fahrweise und der oft schlechte Zustand der öffentlichen Busse (sogenannte "Chicken-Bus") führen häufig zu schweren Verkehrsunfällen.

Die Strassenverhältnisse sind für Velotouren ungeeignet. Wegen der hohen Unfall- und Überfallgefahr wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten, von Reisen mit dem Fahrrad wird generell abgeraten.

Ausflugsboote sind teilweise schlecht gewartet, und die Sicherheitsvorkehrungen sind mangelhaft.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Ausländische Fahrzeuglenkerinnen und - lenker, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen können, das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.
Auch bei finanziellen Streitigkeiten können ausländische Staatsangehörige auf Veranlassung der Gegenpartei an der Ausreise gehindert werden.

Die Schweizer Botschaft in Guatemala kann nicht auf die Verfahren Einfluss nehmen. Siehe Rubrik
Hilfe im Ausland

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden äusserst hart geahndet. Auch bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen drohen Gefängnisstrafen zwischen 5 und 20 Jahren (Herstellung) und 12 bis 20 Jahren (Handel bzw. Besitz).

Die Haftbedingungen sind sehr prekär: Minimale sanitäre Einrichtungen, Kriminalität, mangelhafte medizinische Versorgung, Schutzgeldzahlungen, überfüllte Zellen, schlechte Ernährung, Gewalt etc.

Kulturelle Besonderheiten

Begegnen Sie der Bevölkerung mit gebührendem Respekt und passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis; andernfalls muss mit aggressiven Reaktionen gerechnet werden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln

Naturbedingte Risiken

Guatemala liegt in einem Erdbebengebiet und zählt mehrere aktive Vulkane. Bei Exkursionen auf Vulkane ist grosse Vorsicht geboten und es ist unerlässlich, sich von einer kundigen Führerin oder einem kundigen Führer begleiten zu lassen.
Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Guatemala erreichen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Mai bis November muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Es kommt vor, dass Ortschaften mehrere Tage von der Umwelt abgeschnitten sind.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Instituto Nacional de Sismología, Vulcanología, Meteorología e Hidrología

Coordinadora Nacional para la Reduccion de Desastres

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Guatemala City.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur in Privatkliniken der Hauptstadt vollumfänglich gewährleistet, die sehr teuer sind. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld, Kreditkarte). Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass (bzw. einer durch die Schweizer Botschaft in Guatemala City oder durch ein guatemaltekisches Notariat beglaubigten Fotokopie davon) ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Tourismusbehörde INGUAT / ProAtur: Notruf für Reisende, Informationen über die lokale Sicherheitslage und durch die Touristenpolizei begleitete Reisen: 1500 oder Tel: +502 2421 2810
INGUAT: Tourist Assistance

Guatemaltekische Zollvorschriften: Superintendencia de Administración Tributaria (SAT)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in San José, Costa Rica

Schweizer Botschaft in Guatemala

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Guatemala in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Guatemala in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Botschaft von Guatemala in Frankreich, 7 Avenue Niel 5o nivel, 75017 Paris, Frankreich, Tel.: 0033 1 4227-7863.
Botschaft von Guatemala in Frankreich

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guinea

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:55 PM

Grundsätzliche Einschätzung

In Guinea bestehen soziale und politische Spannungen, die sich auch zu Sicherheitsrisiken aufbauen können. Seit dem Putsch vom September 2021 durch Teile der Armee ist eine Übergangsregierung im Amt.

Die Lage bleibt angespannt. Vor allem in Conakry kommt es zu Demonstrationen, Streiks und gewalttätigen Ausschreitungen. Aufgrund des Demonstrations- und Versammlungsverbots muss damit gerechnet werden, dass die Polizei diese gewaltsam auflöst.

Wiederholt haben Proteste Todesopfer und Verletzte gefordert. Brandstiftungen und Strassenblockaden sind ebenfalls gemeldet worden.

Eine rasche Verschlechterung der Sicherheitslage ist möglich.

Es gibt Hinweise, dass Terrorgruppen aus der Sahara-Region ihren Aktionsradius nach Guinea ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land. In einzelnen Grenzgebieten besteht zudem das Risiko von Entführungen (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken). Berücksichtigen Sie auch die folgenden Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.). Lassen Sie Vorsicht walten und meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Côte d'Ivoire, Liberia und Sierra Leone: In diesen Grenzregionen können lokale, politische und ethische Spannungen jederzeit aufflammen. Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten.

Grenzgebiet zu Mali: In Mali bestehen hohe Sicherheitsrisiken, die sich auch auf die Lage in der Grenzregion zu Guinea auswirken. Im Grenzgebiet zu Mali wird das Entführungsrisiko als hoch eingeschätzt. Von Reisen in das Grenzgebiet zu Mali wird abgeraten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch: Auto- und andere Diebstähle, Überfälle etc. Auch Gewaltverbrechen kommen vor. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniformen verübt werden. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Unternehmen Sie Reisen ins Landesinnere ausschliesslich tagsüber und in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Meiden Sie in den Städten wenig besuchte Quartiere. Gehen Sie wenn möglich nachts nicht aus.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Frauen wird besonders davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.

Verkehr und Infrastruktur

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern oder während Wahlen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Mit Ausnahme einiger Hauptverkehrsachsen sind die Strassen in schlechtem Zustand und einige sind nicht asphaltiert. Während der Regenzeit von Mai bis Oktober sind die Strassen in noch schlechterem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden und streunende Tiere auf der Strasse stellen ein zusätzliches, erhebliches Unfallrisiko dar. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Bei Unfällen mit Verletzten müssen Repressalien/Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Flughäfen, Brücken usw.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft; theoretisch kann sogar die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind äusserst schwierig: mangelhafte medizinische Versorgung usw.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen durch Polizei und Militär ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei in Conakry: 1717

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
 
Schweizer Botschaft in Abidjan, Côte d'Ivoire
 Helpline EDA


 Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guinea-Bissau

Zuletzt editiert: 6/6/2023 3:30:43 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist instabil. Das Land hat wiederholt blutige und unblutige Putsche und Putschversuche erlebt. Am 1. Februar 2022 ist ein Putschversuch verübt worden. Die Lage hat sich seither vordergründig beruhigt, bleibt aber sehr angespannt.

Bei Demonstrationen und Streiks muss mit Ausschreitungen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften gerechnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Guinea-Bissau nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei lokalen Kontaktpersonen über die Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Reisen ins Landesinnere erfordern eine sorgfältige Vorbereitung mit Kontaktpunkten für jede Etappe.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Das Grenzgebiet zur senegalesischen Region Casamance ist unsicher, bewaffnete Auseinandersetzungen sind jederzeit möglich. Die verminten Zonen sind nicht klar gekennzeichnet. Von Reisen ins Grenzgebiet zur senegalesischen Region Casamance wird abgeraten.

Auch in den anderen Landesteilen gibt es noch vereinzelt Minenfelder, die nicht überall abgesperrt oder klar markiert sind. Informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor, teils mit Gewaltanwendung. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und unternehmen Sie Überlandreisen in Begleitung einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführerin oder eines vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseführers.

Verkehr und Infrastruktur

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Das Unfallrisiko auf Guinea-Bissaus Strassen ist hoch. Während der Regenzeit (Juni bis Oktober) ist der Verkehr erheblich erschwert. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Im ganzen Land bestehen Engpässe bei der Strom- und Wasserversorgung.

Infrastruktur für Reisende (Unterkünfte, Restaurants usw.) ist rar und meistens sehr bescheiden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.)

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Die Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass oder Ihre Aufenthaltsbewilligung auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Dakar, Senegal
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Guyana

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:57 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land kann als relativ stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Guyana nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Kriminalität ist verbreitet und häufig von Gewalt begleitet, vor allem in Georgetown und den anderen Städten: (Auto-) Diebstähle, Einbrüche, Überfälle, sexuelle Delikte etc. Nicht selten werden gezielt ausländische Staatsangehörige Opfer von Diebstählen. Gelegentlich kommt es zu Schiessereien zwischen kriminellen Banden und der Polizei. Dabei besteht auch ein gewisses Risiko für unbeteiligte Personen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Reisedokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Erkundigen Sie sich an Ihrem Aufenthaltsort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel ob es Quartiere / Orte gibt, die gemieden werden sollten.
  • Verzichten Sie in Georgetown auf nächtliche Spaziergänge, und achten Sie darauf, dass Sie tagsüber nicht alleine zu Fuss unterwegs sind.
  • Winken Sie Taxis nicht auf der Strasse herbei, sondern nehmen Sie Hoteltaxis.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Drinks an. Es kommt vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer nachher zu berauben oder zu vergewaltigen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Unternehmen Sie Ausflüge ins Landesinnere mit einem anerkannten Reisebüro und lassen Sie sich bei Touren in den Dschungel von einer vertrauenswürdigen lokalen Reiseführerin oder einem vertrauenswürdigen lokalen Reiseführer begleiten.

In den guyanischen Gewässern kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen auf Fischerboote. Überfälle auf Handelsschiffe und Jachten können nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Guyana herrscht Linksverkehr. Die Strassen sind teilweise in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellt ein hohes Unfallrisiko dar. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.

Zwischen Suriname und Guyana sowie zwischen Guyana und Venezuela bestehen ungelöste Grenzstreitigkeiten. Benützen Sie zur Überquerung des Grenzflusses Corentyne/Corantijn nach Suriname ausschliesslich die offiziellen Fähren. Die Benützung von Wassertaxis ist verboten und kann zur Verhaftung, respektive Landesverweis führen. Erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel oder bei einem lokalen Reiseveranstalter über die Situation in den Grenzgebieten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Bei einem verschuldeten Verkehrsunfall mit Todesfolge sowie zahlreichen anderen Delikten drohen lebenslängliche Haftstrafen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen und hohen Bussen geahndet.

Bei Mord und Hochverrat kann die Todesstrafe verhängt werden. Angeklagte warten oft jahrelang auf ein Gerichtsverfahren.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche medizinische Versorgung und sanitäre Einrichtungen, Gewalt etc.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Von April bis August und Dezember bis Februar muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland (zum Beispiel USA oder Europa) behandelt werden. Private Krankenhäuser sind öffentlichen vorzuziehen. Private Kliniken und Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung in bar.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 911
Notruf Ambulanz: 913

Zollvorschriften von Guyana: Guyana Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Caracas, Venezuela

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Guyana in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Guyana in Brüssel. Sie informiert auch die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.: Boulevard Brand Whitlock 114, 1200 Bruxelles.
Guyanische Botschaft in Brüssel

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Haiti

Zuletzt editiert: 6/22/2023 8:24:02 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Haiti wird abgeraten.

Die Sicherheitslage ist sehr prekär und kann mit den vorhandenen staatlichen Strukturen nicht gewährleistet werden. Kriminelle Gruppierungen kontrollieren einen grossen Teil von Port-au-Prince und Umgebung und weiten ihren Einflussbereich immer mehr auch auf andere Landesteile aus.

Die Zahl von kriminellen Entführungen und anderen Gewaltverbrechen ist im ganzen Land und besonders in Port-au-Prince sehr hoch. Es kann nicht mit der Unterstützung durch die Polizei gerechnet werden. Die Gefahr besteht für einheimische und ausländische Staatsangehörige.

Es kommt regelmässig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sowie zwischen Banden und den Sicherheitskräften. Dabei kommen oft auch unbeteiligte Personen zu Schaden.

Es bestehen hohe politische, soziale und wirtschaftliche Spannungen. Demonstrationen und selbst geringfügige Spannungen können ohne Vorwarnung in Akte der Gewalt eskalieren. Es kann zu gewaltsamen Unruhen, Streiks, Strassenblockaden und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Sachbeschädigungen, Plünderungen und der Einsatz von Schusswaffen kommen auch vor.

Die Entwicklung der Lage ist ungewiss.

Die Schweiz hat praktisch keine Möglichkeit zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Santo Domingo, Dominikanische Republik

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Heiliger Stuhl

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:58 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Honduras

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:58 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.

Die politische und soziale Lage ist sehr gespannt. Bei Demonstrationen, Unruhen und Streiks muss mit Strassenblockaden, Plünderungen und Ausschreitungen gerechnet werden. Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs sowie Versorgungsengpässe von Treibstoff können die Folge sein. Politisch bedingte Gewalttaten sowie Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sind möglich, zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen.

Der Staat bekämpft die organisierte Kriminalität mit Militär und Polizei. Schiessereien zwischen Sicherheitskräften und Drogenbanden kommen vor. Auch bekämpfen sich verschiedene Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen gegenseitig. Immer wieder werden dabei unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen.

Im Falle von Streiks, Strassenblockaden und Unruhen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Vertretung in Tegucigalpa hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.

Bei Unruhen wie auch zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand landesweit oder über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Honduras nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und/oder über eine lokale Kontaktperson über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (zum Beispiel Ausgangssperren) und bleiben Sie mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Für ausländische Staatsangehörige sind politische Aktivitäten verboten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch, vor allem in den Städten. Gewaltanwendung ist häufig, insbesondere von gewalttätigen Jugendbanden (Maras). Diebstähle jeder Art, bewaffnete Raubüberfälle und Sexualverbrechen sind verbreitet. In den öffentlichen Bussen sind Taschendiebstähle häufig. Es sind auch schon Touristenbusse überfallen worden. Auch Entführungen zur Lösegelderpressung kommen vor.
Homo- und Transsexualität sind nicht allgemein toleriert. Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell oder transsexuell zu erkennen geben, kommen vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Lassen Sie sich auf Reisen und Wanderungen von einer Vertrauensperson, einer vertrauenswürdigen Reiseführerin oder einem vertrauenswürdigen Reiseführer begleiten.
  • Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie vorzugsweise Bancomaten im Innern von Bankgebäuden oder Einkaufszentren.
  • Deponieren Sie Ihren Reisepass im Hotelsafe und tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie auf sich.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel.
  • Verriegeln Sie die Autotüren und halten Sie die Fenster geschlossen.
  • Nehmen Sie wenn möglich Hoteltaxis oder Taxis, die Sie telefonisch reserviert haben (sogenannte Radiotaxis), da diese Fahrten registriert werden.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit die Strände sowie die Stadtzentren von Tegucigalpa, San Pedro Sula, Choluteca, Amapala, Trujillo, La Ceiba, Tela und Puerto Cortés.
  • Verzichten Sie auf Reisen während der Nacht.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Verkehr und Infrastruktur

Im November 2020 haben zwei Hurrikane im ganzen Land massive Schäden angerichtet und zahlreiche von Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Instandstellung der Infrastruktur wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Besonders betroffen sind die Gegenden um San Pedro Sula und der Atlantikküste. Informieren Sie sich vor Reisen in die betroffenen Regionen bei Ihrem Reiseveranstalter über die Durchführbarkeit der Reise.

Abgesehen von den Hauptverbindungsstrassen ist der Strassenzustand oft schlecht. Von nächtlichen Überlandfahrten wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr abgeraten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und darüber, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinische Evakuierung gibt. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Besonders während der Sommermonate muss mit Stromunterbrüchen von mehreren Stunden gerechnet werden. Längere Stromunterbrüche können die gesamte Infrastruktur behindern.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an politischen Aktivitäten verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis zu 20 Jahren) geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, schlechte Lüftung und keine Klimaanlage, minimale sanitäre Einrichtungen, Kriminalität und Schutzgeldzahlungen unter den inhaftierten Personen etc.

Naturbedingte Risiken

Von Mai bis November muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Honduras liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik oder im Pazifik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Konsularagentur in Tegucigalpa.

Medizinische Versorgung

Besonders ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld, Kreditkarte). Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks 

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in San José, Costa Rica

Schweizer Konsularagentur in Tegucigalpa
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Indien

Zuletzt editiert: 7/28/2023 11:09:18 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Zwischen religiösen beziehungsweise ethnischen Gemeinschaften bestehen Spannungen, die sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen und auch auf andere Ortschaften oder Bundesstaaten überspringen können. Das Potenzial von Eskalationen besteht vor allem zwischen hinduistischen und muslimischen Bevölkerungsgruppen. Es waren jedoch auch wiederholt Angriffe hinduistischer Fundamentalisten auf christliche Kirchen zu verzeichnen.

Aufgrund lokaler sozialer, wirtschaftlicher und politischer Spannungen kann es jederzeit zu Demonstrationen kommen und die Sicherheitslage kann sich in einzelnen Regionen rasch verändern.

Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen. Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Bei Unruhen können die Behörden kurzfristig Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen.

Im Falle von Blockaden von Strassen und Bahngeleisen sowie bei Streiks bleibt den Reisenden nichts Anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerischen Vertretungen in New Delhi, Mumbai und Bangalore haben bei Blockaden nur eng begrenzte und je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Im ganzen Land besteht die Gefahr von Terroranschlägen, insbesondere in den Grossstädten und an touristischen Orten. Zum Beispiel wurden im Dezember 2021 bei einem Attentat auf das Bezirksgericht Ludhiana (Punjab) zwei Personen getötet und mehrere verletzt. Vor allem in öffentlichen Transportmitteln (z.B. Züge, Bahnhöfe, Flughäfen), religiösen Stätten, auf Märkten, in Hotels und Restaurants ist erhöhte Vorsicht und risikobewusstes Verhalten angezeigt. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage an Ihren Reisezielen, befolgen Sie die Anweisungen der indischen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Pakistan
Teile der Grenze sind vermint. Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Pakistan wird weiterhin abgeraten. Eine Ausnahme bildet der einzige, für ausländische Staatsangehörige erlaubte Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan in Wagah zwischen Amritsar und Lahore. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt beim Grenzposten über die Öffnungszeiten.

Jammu und Kashmir
Am 5. August 2019 hat die indische Regierung den Sonderstatus aufgehoben, der Jammu und Kashmir Teilautonomie gewährte. Die indische Regierung schränkt die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit ein. Es besteht eine hohe Präsenz von Sicherheitskräften. Die Lage ist gespannt und die Entwicklung ungewiss.
Der Konflikt mit Pakistan um das umstrittene Grenzgebiet und mit verschiedenen Unabhängigkeitsbewegungen dauert an. Es kann zu bewaffneten Zwischenfällen entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) kommen.
Die politischen und ethnisch-religiösen Spannungen sind hoch. Phasen vordergründiger Ruhe können jederzeit von Unruhen oder Gewalttaten unterbrochen werden. Es besteht auch das Risiko von Attentaten: im August 2022 wurden mehrere Personen bei einem Granatenangriff in der Nähe eines öffentlichen Parks in Srinagar verletzt. Im März 2022 wurden bei einer Explosion auf einem Markt in Srinagar und einer weiteren vor dem Gerichtsgebäude des Bezirks Udhampur (Jammu) zwei Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt. im Oktober 2021 wurden sieben Personen erschossen, darunter zwei Lehrer an einer öffentlichen Schule in Srinagar, und mehrere Personen wurden bei einer Explosion in einer Strasse in Bandipore (Kaschmir) verletzt.
Die Streitkräfte verfügen über besondere Vollmachten:
Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten. Bei Unruhen setzen sie scharfe Munition ein, verhängen Ausgangssperren und unterbrechen die Mobiltelefon- und Internetverbindungen.
Von Reisen in den Bundesstaat Jammu und Kashmir, also auch ins Kashmirtal, wird abgeraten.

Ladakh
Unternehmen Sie Reisen nach Ladakh ausschliesslich per Flugzeug oder auf der direkten Hauptstrasse von Manali nach Leh. Verzichten Sie auf Reisen via Jammu und Kashmir (siehe oben) und meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Pakistan und China weiträumig; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.

Nordosten
Trotz Anzeichen einer gewissen Beruhigung der Lage kommt es in Teilen dieser Region noch zu lokal und zeitlich begrenzten Gefechten zwischen den indischen Sicherheitskräften und Rebellen verschiedener ethnischer Gruppen, am häufigsten in Manipur und Nagaland sowie in den Grenzgebieten zwischen den Bundesstaaten Assam und Mizoram. Diese können auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Zum Beispiel im Dezember 2021 wurden 14 Zivilpersonen bei einer vom Militär durchgeführten Operation im Bezirk Mon (Nagaland) getötet.
Besonders in abgelegenen Gebieten kommt es sporadisch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen ethnischen Bevölkerungsgruppen. Zusammenstösse zwischen ethnischen Gruppen im Bundesstaat Manipur fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte.  

Es sind wiederholt Anschläge verübt worden, zum Beispiel auf Märkte und Eisenbahn. Im Mai 2021 wurde bei einem Anschlag in einer Einkaufsstrasse in Digboi (Assam) eine Person getötet und mehrere weitere verletzt.
Bei Demonstrationen muss mit Gewalttaten gerechnet werden. Streiks sind häufig von Verkehrsblockaden begleitet, die Versorgungsengpässe verursachen und den Reiseverkehr behindern können. In Teilen des Nordostens verfügen die Streitkräfte über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten.
Von Reisen in den Bundesstaaten Manipur und Nagaland wird abgeraten.

In den übrigen Gebieten des Nordosten ist erhöhte Vorsicht geboten:
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Teile des Nordostens dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Siehe Kapitel besondere Hinweise.

Andhra Pradesh, Bihar, Chhattisgarh, Jharkhand, Madhya Pradesh, Maharashtra, Odisha, Uttar Pradesh, West Bengal
In abgelegenen Regionen dieser Bundesstaaten sind Maoisten-/Naxalitengruppen aktiv und kontrollieren zeitweise einzelne Gebiete. Diese Gruppierungen werden von der indischen Regierung als verbotene terroristische Organisationen eingestuft. Sie verüben immer wieder Sabotage-Akte auf die Infrastruktur, zum Beispiel der Eisenbahn. Vor allem in Chhattisgarh kommen Attentate und Überfälle auf Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner und Behörden vor; sie fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Im April 2023 sind bei einem Bombenanschlag in Arnapur 11 Personen ums Leben gekommen. Auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Zeitweise werden touristische Reisen in einzelne Gebiete verboten.
Informieren Sie sich vor und während einer Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die Gebiete, die nicht bereist werden dürfen. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Im ganzen Land werden sehr viele Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verübt. Opfer werden auch Ausländerinnen und Ausländer. Sexuelle Belästigungen kommen sehr häufig vor, besonders in öffentlichen Verkehrsmittel und grossen Menschenmengen.

Die Kleinkriminalität ist verbreitet. Gewaltsame Überfälle sowie Raubüberfälle auf Taxipassagiere können überall und jederzeit vorkommen. Auch Gewalttaten mit ethnisch-religiösem Hintergrund kommen vor, teils mit Todesfolge. Vereinzelt sind Entführungen zwecks Lösegelderpressung gemeldet worden. Es kann auch zu sogenannten Express-Entführungen kommen, bei denen das Opfer zu Bargeldbezügen und Einkäufen mit der Kreditkarte gezwungen wird.

In Goa sind bewaffnete Raubüberfälle, Betrügereien, Drogenkriminalität und Straftaten nach Zufallsbekanntschaften in Bars relativ häufig.

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ort und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Seien Sie in den Ballungszentren, an touristischen Orten sowie auf Märkten auf der Hut, denn dort werden oft Diebstähle verübt.
  • Besondere Vorsicht ist in öffentlichen Transportmitteln und Bahnhöfen geboten (Diebstähle, Sexualdelikte, Belästigungen).
  • Bestellen Sie Taxis beim Hotelempfang. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte auf unnötige Fahrten verzichtet werden. Lassen Sie die Flughafentransfers vorzugsweise durch Ihr Reisebüro organisieren oder benutzen Sie den hoteleigenen Transferdienst.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen Unbekannte Getränke oder Esswaren anbieten. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Seien Sie vorsichtig und zurückhaltend, wenn Sie um gemeinsame Fotoaufnahmen gebeten werden. Wiederholt sind Ausländerinnen und Ausländer unter diesem Vorwand belästigt oder tätlich angegriffen worden.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit. Viele Pensionen und kleine Hotels verfügen über keinen Sicherheitsdienst. Zu viel Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
  • Lassen Sie an abgelegenen Orten besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.
  • Unternehmen Sie Trekking-Touren ausschliesslich in grösseren Gruppen und lassen Sie sich von einer anerkannten, ortskundigen  Reiseführerin oder einem anerkannten, ortskundigen Reiseführer begleiten.
  • Frauen wird generell zu erhöhter Vorsicht geraten. Dies gilt auch, wenn sie in ausschliesslich weiblichen Gruppen reisen. Mit männlicher Begleitung werden sie weniger belästigt; Vorsicht bleibt aber dennoch geboten.
  • Es ist in jedem Fall von Vorteil, sich von einer anerkannten Reiseführerin oder einem anerkannten Reiseführer begleiten zu lassen.
  • Wiederholt sind Betrügereien durch zweifelhafte lokale Reiseagenturen gemeldet worden. Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch und lassen Sie sich nicht zu einem Vertragsabschluss drängen. Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführerinnen oder Reiseführern ab.
  • Reiseagenturen können sich freiwillig beim Ministry of Tourism registrieren lassen. Falls Sie trotzdem von einer Reiseagentur betrogen wurden, haben Sie die Möglichkeit, sich beim Ministry of Tourism zu beschweren.

Ministry of Tourism: Travel Trade

In den indischen Gewässern und im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Die meisten Strassen sind in schlechtem Zustand. Ein zusätzliches Risiko besteht das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, durch mangelhaft gewartete Fahrzeuge, Fuhrwerke und streunendes Vieh. Das Risiko besteht auch bei Reisen mit Überlandbussen. Bei Verkehrsunfällen bilden sich sehr schnell grosse Ansammlungen von Schaulustigen, die sich gegen die Personen im Fahrzeug wenden können.
Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird in jedem Fall abgeraten.

Öffentlicher Verkehr: Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt. Im Jahr 2021 starben auf den Zugstrecken in Indien über 16'000 Personen. Im Juni 2023 sind bei einem Zugunglück in Odisha 750 Personen ums Leben gekommen. Die Sicherheitsvorkehrungen von Touristenbooten, Schiffs- und Fährverbindungen sind oft mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

In abgelegenen Gebieten bestehen oft nur beschränkte Telefon- und Internetverbindungen.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Mobilfunkverbindungen vorübergehend unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten stark unterscheiden. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen oder wenden Sie sich an die indische Botschaft in Bern.

Die Gesetze über den Alkoholkonsum variieren von einem Bundesstaat zum anderen: Es bestehen unterschiedliche Altersgrenzen, in einigen Staaten ist Alkohol generell verboten (z.B. Gujarat) und in anderen darf Alkohol nur mit einer Bewilligung konsumiert werden (z.B. Maharashtra).

Satellitentelefone, GPS-Geräte mit Kommunikationsfunktion und funkferngesteuerte Drohnen dürfen nur mit einer Bewilligung der indischen Behörden benutzt werden; auch diese Bestimmungen sind nicht in allen Bundesstaaten gleich. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen geahndet.

Strafbar sind im ganzen Land unter anderem:

  • Rauchen im öffentlichen Raum
  • Der Import von e-Zigaretten und ähnlichen Produkten. Dies kann mit Haftstrafen und/oder hohen Bussen bestraft werden.
  • Die Beleidigung der indischen Flagge, sie zu missbrauchen oder zu beschädigen.
  • Respektlose Äusserungen und Handlungen gegenüber der indischen Verfassung.
  • Militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (keine Begnadigungsmöglichkeit).

Für schwere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. bei Mord oder Raub mit schwerer Körperverletzung oder bei Gruppenvergewaltigung.

Juristische Verfahren können sich über Jahre hinziehen. Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, schlechte hygienische Verhältnisse etc.).

Bergbesteigungen müssen durch die Zentralregierung bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die die Expeditionsleitung alle Vorschriften einhält, auch jene für die Versicherung einer allfälligen Bergrettung.
Indian Mountaineering Foundation

Kulturelle Besonderheiten

Sitten und Verhaltensregeln unterscheiden sich von Region zu Region und erfordern Taktgefühl und Anpassungsfähigkeit. Unter anderem ist die Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten sehr unterschiedlich. 

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Halten Sie sich mit religiösen Diskussionen und Äusserungen zurück. Es muss mit aggressiven Reaktionen gerechnet werden, wenn gewisse Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben können im ganzen Land auftreten. Als besonders gefährdet gilt die nördliche Landeshälfte. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Indien erreichen.

Während des Sommermonsuns (Juni bis September/Oktober) muss mit sehr starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlamm- und Geröll-Lawinen und Infrastrukturschäden verursachen. Besonders in der Nähe von Flüssen kann sich die Situation sehr rasch ändern.

Die Ostküste wird immer wieder von heftigen Wirbelstürmen (besonders Oktober bis Dezember) heimgesucht, die Überschwemmungen und Verwüstungen verursachen.

Der Reiseverkehr kann über längere Zeit beeinträchtigt werden. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden. Unternehmen Sie Trekking-Touren in Begleitung von lokalen, erfahrenen Reiseführerinnen und Reiseführern.

National Disaster Management Authority (Informationen über Naturkatastrophen und Verhaltensregeln)
Indian National Centre for Ocean Information Services > Tsunami Early Warnings

India Meteorological Department
World Meteorological Organization

Unterschätzen Sie im Himalaya die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Sollte das Land während Ihres Aufenthalts von einer Naturkatastrophe heimgesucht werden, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in New Delhi, Generalkonsulat in Mumbai oder Bengaluru).

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht überall gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch teilweise einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Regionen dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die indische Botschaft in Bern erteilt Auskunft, welche Gebiete betroffen sind, und wie die Bewilligung beantragt werden kann.
Bureau of Immigration: Restricted Protected Areas

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112

Notruf Polizei: 100 (Hindi und Englisch). Rufen Sie diese Nummer an, falls Sie auf einem Polizeiposten eine Anzeige erstatten müssen, auf dem kein Englisch gesprochen wird.

Bahnpolizei (Railway Protection Force), Sicherheitshelpline: 135
Indische Zollvorschriften: Central Board of Excise and Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen in Indien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Indonesien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:58 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage im Land ist grundsätzlich ruhig und stabil. Jedoch können separatistische Bewegungen und ethnisch-religiös motivierte Spannungen die Sicherheit in einzelnen Regionen gefährden. Bei Demonstrationen sind Ausschreitungen und gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften möglich.

Im Falle von Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen, Unruhen oder Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Jakarta hat bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von terroristischen Akten jederzeit im ganzen Land. Als Anschlagsziele gelten staatliche und religiöse Einrichtungen, sowie von ausländischen Staatsangehörigen frequentierte Orte wie Vergnügungsstätten, Einkaufszentren, Hotels und Restaurants. Beispielsweise wurden am 28. März 2021 bei einem Selbstmordattentat ausserhalb einer katholischen Kirche in Makassar mehrere Menschen getötet und zahlreiche Personen verletzt.

Die indonesischen Behörden haben die Sicherheitsmassnahmen bei strategischen Einrichtungen und besonders auch in den Flughäfen und Touristenorten verschärft. Bei der Aushebung von Terrorzellen durch die Sicherheitskräfte haben Schusswechsel wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Die muslimischen Massenorganisationen Indonesiens unterstützen die Regierung in ihrem Kampf gegen den Terrorismus. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art. Lassen Sie besonders während Feiertagen und Perioden von religiöser Bedeutung (z.B. Ramadan) erhöhte Vorsicht walten.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Aceh (Insel Sumatra): Ethnisch-religiös motivierte Spannungen können sich vereinzelt in gewaltsamen Konfrontationen entladen. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten. In Aceh wird islamisches Recht (Scharia) angewandt. Beispielsweise können aussereheliche Beziehungen und gleichgeschlechtliche Handlungen mit bis zu 100 Stockhieben bestraft werden.

Indonesischer Teil der Insel Papua: Die politischen Spannungen nehmen zu. Es kommt vermehrt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Unabhängigkeitsbewegung und der Zentralregierung; sie fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Auch Stammeskonflikte werden oft gewaltsam ausgetragen. Am stärksten betroffen ist die Region Papua, vereinzelt gibt es aber auch Vorkommnisse in West Papua. Am 7. Februar 2023 ist auf einem Flughafen in Paro Distrikt ein neuseeländischer Pilot entführt worden.
Es kommt regelmässig zu gewaltsamen Konfrontationen zwischen der Unabhängigkeitsbewegung und den Sicherheitskräften sowie zu Angriffen auf Bergbaufirmen und Flughäfen. Dabei kommen vermehrt auch unbeteiligte Personen zu Schaden. In den Städten kann es zu Demonstrationen, lokalen Unruhen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.
Zeitweise und je nach der aktuellen Sicherheitslage benötigen Reisende eine Sondergenehmigung des Polizeihauptquartiers in Jakarta oder Jayapura. Erkundigen Sie sich direkt bei diesen Stellen, ob Sie für Ihre Reise eine Genehmigung benötigen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden.

Zentral-Sulawesi: In der Region um Poso bestehen ethnisch-religiöse Spannungen. Vereinzelt sind gewalttätige Konfrontationen zu verzeichnen. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie besondere Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet und nimmt mitunter auch gewalttätige Züge an. Auch Sexualdelikte sind zu verzeichnen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Benutzen Sie nur Taxis von Taxiständen bei Hotels, Einkaufszentren und Flughäfen, oder die Sie telefonisch bestellt haben. Diese Empfehlung gilt besonders für alleine reisende Frauen.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken und sich angemessen zu kleiden.
  • Benützen Sie Geldautomaten (ATM) in Banken und Einkaufszentren ausschliesslich tagsüber.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Nehmen Sie von unbekannten Personen keine Getränke an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben oder sexuell zu missbrauchen.
  • Es sind Fälle gemeldet geworden, in denen illegaler, gepanschter Alkohol (meist Reis- oder Palmwein) bei ausländischen und indonesischen Staatsangehörigen schwere Gesundheitsschäden oder den Tod verursacht hat. Sie haben sich vorwiegend auf Java, Bali und Lombok ereignet. Halten Sie sich im Zweifelsfall an die grossen internationalen Hotels oder grösseren Geschäfte, die importierte Spirituosen verkaufen, oder fragen Sie Ihre Reiseleiterin, Ihren Reiseleiter oder eine lokale Vertrauensperson, wo legal hergestellte Getränke erworben werden können.
  • Hüten Sie sich vor Falschspielerinnen und Falschspielern, die versuchen, Reisende zu erpressen und um ihr Geld zu bringen. Da Glücksspiele verboten sind (auch in Privatwohnungen), machen sich auch die Geschädigten strafbar.
  • Auf Bali ist bei Time-Sharing-Verträgen grösste Vorsicht geboten. Mehrere interessierte Personen wurden um ihre Anzahlungen betrogen und konnten ihre Ferienwohnungen nie beziehen.

In den indonesischen Häfen und Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Die Gefahr besteht vor allem in den Strassen von Singapur, Malakka und von Makassar sowie in der Celebessee. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr: Immer wieder fordern Flug-, Bahn- und Schiffsunfälle zahlreiche Opfer. Grund dafür ist die veraltete und mangelhaft gewartete Infrastruktur. Die Sicherheitsausrüstungen der Fähren zwischen den Inseln sind oft unvollständig.
Bei Inlandreisen ist es ratsam, sich beim Reisebüro über den Sicherheitsstandard der gewählten Fluggesellschaft oder Schiffsverbindung zu erkundigen.

Strassenverkehr: In Indonesien herrscht Linksverkehr. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden sowie die teilweise vernachlässigte Strasseninfrastruktur stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar, besonders für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer. Es kommt oft vor, dass Fahrzeuge nachts unbeleuchtet unterwegs sind. Die Verkehrs- und Strassenverhältnisse sind für Velotouren ungeeignet.
Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten
.

Ferner ist es ratsam, Fahrzeuge/Motorräder bei einem bekannten/seriösen Unternehmen zu mieten. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Freizeit und Wassersportaktivitäten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Beschimpfungen und öffentlich geäusserte Kritik (auch in den sozialen Medien) gegen Einzelpersonen, Organisationen oder die Regierung sind strafbar und können mit Haftstrafen oder hohen Bussen geahndet werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Selbst die Todesstrafe ist möglich.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Kulturelle Besonderheiten

Die grosse Mehrheit der Bevölkerung ist muslimisch. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. In der Provinz Aceh (Insel Sumatra) wird die Scharia (islamisches Recht) angewendet.

Homo- und Transsexualität sind nicht in allen Landesteilen toleriert.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Indonesien hat zahlreiche aktive Vulkane und wird immer wieder von Erdbeben heimgesucht. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Indonesien erreichen.
Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Tsunamiwarnungen, Sperrzonen, Evakuationsbefehle.
Indonesia Tsunami Early Warning System

Disaster Preparedness BNPB

Im Sommer und Herbst können Waldbrände vorkommen.

Von November bis April muss im ganzen Land mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann beeinträchtigt werden.

Unternehmen Sie Ausflüge, Wanderungen, oder Bergtouren in den Dschungel und auf Vulkane nur mit ortskundigen Führerinnen oder Führern und guter Ausrüstung. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden (Absperrungen um Gefahrenzonen, Evakuationsbefehle etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.
Meteorological, Climatological, and Geophysical Agency BMKG

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, so melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Jakarta.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland (zum Beispiel Singapur oder Europa) behandelt werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Mehrmals wurde Schweizerinnen und Schweizern die Einreise verweigert, weil sie im Besitz eines provisorischen Passes waren. Benutzen Sie deshalb für Reisen nach Indonesien ausschliesslich einen ordentlichen Schweizer Pass.
Botschaft der Republik Indonesien

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Indonesian Customs and Excises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Jakarta

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Irak

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:50:59 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Irak wird abgeraten.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die teilautonome Region Kurdistan wird abgeraten (Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaymaniyah).
Siehe weiter unten.

Es gibt keine Schweizer Vertretung im Land. Die Schweiz hat unter Umständen nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen.

Die Lage bleibt unübersichtlich. Die Sicherheit ist nicht gewährleistet. Kleinere Fraktionen der Terrorgruppe «Islamischer Staat (IS)» halten sich vor allem in der Region um Mosul und in den Provinzen Anbar, Nineveh, Diyala, Kirkuk und Salahedin, wo sie von der irakischen Armee bekämpft werden, auf. Die (ehemaligen) Kampfzonen sind teilweise stark vermint.

Das Risiko von Entführungen durch terroristische und kriminelle Gruppierungen (teilweise mit Todesfolge) ist hoch und besteht für einheimische wie für ausländische Personen. Beispiele:

  • Im November 2022 wurde ein amerikanischer Staatsangehöriger bei einem Entführungsversuch in Bagdad getötet.
  • Im Juli 2020 wurde eine deutsche Staatsangehörige in Bagdad entführt.
  • Im Januar 2020 wurden drei französische und ein irakischer Mitarbeiter eines französischen Hilfswerks in Bagdad entführt.

Die Zahl der Attentate, Raketen- und Granatenangriffe ist hoch; sie fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte. Das Risiko besteht im ganzen Land. Attentate richten sich unter anderem gegen die lokalen Behörden, gegen die Sicherheitskräfte, gegen Kundgebungen, religiöse Stätten, Märkte und Restaurants und gegen Medienschaffende. Regelmässig werden Raketen- und Granatangriffe auf die internationale Zone und den Flughafen in Bagdad sowie auf Militärbasen verübt. Auch Anschläge gegen ausländische Einrichtungen sind möglich. Beispiele von Attentaten:

  • Am 29. Oktober 2022 wurden bei einem Attentat in der Nähe eines Fussballstadions in Bagdad zahlreiche Personen getötet oder verletzt.
  • Am 26. Oktober 2021 wurden bei einem Überfall des «IS» auf ein Dorf in der Provinz Diyala zahlreiche Personen getötet oder verletzt.
  • Am 19. Juli 2021 forderte ein Bombenanschlag auf einen Markt in Sadr City (Bagdad) zahlreiche Todesopfer und Verletzte.
  • Am 21. Januar 2021 wurden durch zwei Selbstmordattentate im Zentrum von Bagdad mindestens 32 Menschen getötet und über 100 Personen verletzt.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Gewaltsame Ausschreitungen und Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften haben seit 2019 Hunderte Todesopfer und Tausende Verletzte gefordert. Die Sicherheitskräfte verwenden scharfe Munition, um Demonstrationen aufzulösen.

Die irakische Gesetzgebung verbietet jeglichen Kontakt zu Israel. Widerhandlungen können mit langjähriger Haft oder mit dem Tod bestraft werden.

Teilautonome Region Kurdistan (Provinzen Dohuk, Erbil, Sulaymaniyah):
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die teilautonome Region Kurdistan wird abgeraten.

In den Grenzgebieten zur Türkei (Türkiye) und zum Iran werden immer wieder Stellungen der kurdischen Rebellen bombardiert und es finden Kampfhandlungen statt. Ausserdem besteht die Gefahr von Minen und Blindgängern.

Es finden regelmässig Angriffe mit Raketen und bewaffneten Drohnen statt. Sie richten sich am häufigsten gegen Militärbasen, Öl- und Gasfelder sowie gegen den militärischen Teil vom internationalen Flughafen in Erbil. Es werden jedoch auch Ziele in der Stadt Erbil und anderen Orten angegriffen. Zum Beispiel wurden am 20. Juli 2022 bei einem Angriff auf eine touristische Sehenswürdigkeit in der Provinz Dohuk mehrere Menschen getötet oder verletzt.

Es besteht das Risiko von Attentaten. Im 2022 wurden diverse kleinere politisch motivierte Attentate in und um Sulaymaniyah ausgeübt.

Wenn Sie aus dringenden Gründen nach Kurdistan reisen müssen, beachten Sie folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien oder bei einer ortsansässigen Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Reisen Sie auf dem Luftweg hin und zurück.
  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und befolgen sie deren Ratschläge.
  • Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn es besteht das Risiko von Ausschreitungen.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Meiden Sie die Grenzgebiete zu den Provinzen Anbar, Nineveh und Salahedin.
  • Meiden Sie die Grenzgebiete zu Iran, zur Türkei (Türkiye) und zu Syrien weiträumig.

Nützliche Adressen

United Nations Iraq

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Amman, Jordanien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Iran

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:00 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in den Iran wird abgeraten.

Falls Sie aus zwingenden Gründen dennoch in den Iran reisen müssen, beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen und Empfehlungen:

Die Zahl der Verhaftungen von ausländischen Reisenden hat stark zugenommen. In vielen Fällen haben die iranischen Behörden die ausländischen Botschaften weder über die Verhaftung informiert noch haben sie Auskunft erteilt über die Anklage und den Aufenthaltsort der inhaftierten Personen. Dieses Risiko besteht auch für Schweizer Staatsangehörige.

Seit Mitte September 2022 kommt es in zahlreichen Städten des Landes zu Protesten gegen die Regierung. Bei Ausschreitungen und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstrierenden sind zahlreiche Personen getötet oder verletzt worden. Teilweise wird scharfe Munition eingesetzt.

Die Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen. Dies gilt auch für Dienste wie WhatsApp, Instagram und VPNs.

Die schwierige Wirtschaftslage und latenten Spannungen führen periodisch zu Kundgebungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Preiserhöhungen, mit politischen Forderungen oder mit (religiösen) Lokalfeiertagen und Gedenktagen. Dabei muss mit schweren Ausschreitungen und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstrierenden gerechnet werden sowie mit Strassenblockaden.

Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land. Beispiele: Im Oktober 2022 sind mehrere Personen bei einem Attentat auf den Shah Cheragh-Schrein in Shiraz getötet oder verletzt worden. Im April 2022 sind Attentate auf Kleriker in Moscheen in Mashhad (Provinz Khorasan) und in Gonbad Kavus (Provinz Golestan) verübt worden. In den Grenzprovinzen im Osten und Westen werden die Sicherheitskräfte immer wieder Ziel von bewaffneten Überfällen und Anschlägen. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage im Iran auswirken.

Die iranischen Gesetze weichen wesentlich von den schweizerischen Rechtsnormen ab. Insbesondere bei Verdacht auf Spionage oder Einmischung in politische Angelegenheiten werden mutmassliche Vergehen konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Siehe Kapitel besondere rechtliche Bestimmungen.

Falls Sie aus zwingenden Gründen dennoch in den Iran reisen müssen, informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und einer lokalen Kontaktperson über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art. Seien Sie generell wachsam und zurückhaltend. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Irak: Im iranisch-irakischen Grenzgebiet sind zahlreiche Minenfelder vorhanden (in der Regel Sperrzonen). Die unsichere Lage und die Konflikte in Irak verursachen Spannungen im Grenzgebiet. Gelegentlich kommt es zu Schusswechseln zwischen aufständischen Gruppierungen, kriminellen Banden und den Sicherheitskräften. Vor allem in ländlichen Gebieten kann das Risiko von Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen ins iranisch-irakische Grenzgebiet wird abgeraten.

Grenzgebiet zur Türkei (Türkiye): Gelegentlich kommt es im Grenzgebiet zur Türkei zu Schusswechseln zwischen militanten Gruppierungen und den iranischen Sicherheitskräften. Auch für unbeteiligte Personen besteht das Risiko, unversehens in einen Schusswechsel zu geraten. Informieren Sie sich vor dringenden Reisen ins iranisch-türkische Grenzgebiet bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Dreiländereck Iran - Armenien - Aserbaidschan: Gelegentlich wirken sich die Spannungen aus dem Grenzkonflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan auf die Sicherheitslage im iranischen Grenzgebiet aus. Informieren Sie sich vor dringenden Reisen ins Dreiländereck Iran - Armenien - Aserbaidschan bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Grenzzone Afghanistan, östliches Kerman und Sistan-Baluchestan: Diese Landesteile stehen teilweise unter dem Einfluss von Drogenhändlerorganisationen sowie von extremistischen Gruppierungen. Sie verüben immer wieder Anschläge und setzen teilweise Landminen auf Überlandstrassen ein. Es kann jederzeit zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften kommen. Das Risiko von Entführungen kann auch für ausländische Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden. Es wird abgeraten von Reisen in die Grenzzone zu Afghanistan, die Gebiete östlich der Stadt Kerman bis zur pakistanischen Grenze und in die Provinz Sistan-Baluchestan.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist relativ selten. Kleinkriminalität ist jedoch vorhanden, z.B. Taschen- und Entreissdiebstähle, Einbrüche. Auch Sexualdelikte sind gemeldet worden. Es kommt vor, dass Kriminelle sich als Polizeipersonal in Zivilkleidung ausgeben. Seien Sie wachsam und beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich sowie des separaten Visumblatts.
  • Nehmen Sie vorzugsweise Hoteltaxis oder solche, die Sie über eine Taxizentrale gebucht haben.
  • Wechseln Sie kein Geld auf der Strasse. Einerseits besteht das Risiko, betrogen zu werden, andererseits ist es illegal. Geld kann am Flughafen, in Banken und in Hotels gewechselt werden.

Verkehr und Infrastruktur

Das unberechenbare Verhalten im Strassenverkehr und die mangelhafte Wartung eines grossen Teils der Fahrzeuge (Beleuchtung, Bremsen, Reifen) stellen ein hohes Unfallrisiko dar. Lastwagen sind vor allem nachts und oft unbeleuchtet unterwegs. Für Reisen mit einem Personenauto ist es empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Die Verkehrs- und Strassenverhältnisse sind für Velotouren ungeeignet. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste ausschliesslich in organisierten Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und in Begleitung einer lokalen Führerin oder eines lokalen Führers. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge ohne Vorankündigung geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Grenzschliessungen können mehrere Monate dauern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Es kommt vor, dass Telefon- und Internetverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken.
  • Übernachtungen in privaten Unterkünften, die übers Internet gebucht werden (z.B. Couchsurfing)
  • aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei ausserehelichen Schwangerschaften und Geburten können sich zivil- und strafrechtliche Folgen ergeben.
  • Verstösse gegen die öffentliche Moral, z.B. Missachtung der Kleidervorschriften.
  • Abfällige Bemerkungen über den Islam, den Klerus und religiöse Symbole (auch in den sozialen Medien).
  • Aussagen und Handlungen, die als Einmischung in politische Angelegenheiten interpretiert werden können, zum Beispiel die Teilnahme an Demonstrationen oder Kontakte zu politischen Organisationen.
  • missionarische Tätigkeiten. Sie werden unter Umständen als Aufwiegelung gegen die staatliche Sicherheit oder andere Tatbestände mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft.
  • Grenzübertritte ohne Visum auf dem See- oder Landweg. Sie werden als illegale Grenzübertritte und/oder Spionage gewertet und mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Grenze absichtlich oder versehentlich überquert worden ist.

Gewisse Handlungen sind entweder explizit verboten oder können als Spionage gewertet und mit langjährigen Haftstrafen geahndet werden, zum Beispiel:

  • Fotografieren (auch mit Drohnen) von Sicherheitskräften, Einrichtungen und Fahrzeugen des Militärs und der Polizei, Demonstrationen sowie öffentlichen Gebäuden (Flug- und Seehäfen, Brücken, Botschaften, Kernkraftwerke usw.) Es ist nicht immer klar, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis, fragen Sie die Reiseleitung oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • Mitnehmen von Sand, Steinen, Pflanzen etc.
  • Wildes Campieren. Befolgen Sie die Empfehlungen Ihrer Reiseleiterin oder Ihres Reiseleiters oder fragen Sie die lokale Bevölkerung. Dies gilt auch in abgelegenen Gebieten.

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der iranischen Behörden:
Customs Administration > Traveler Information

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen werden. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Verhandlung Iran nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und gewisse andere Straftaten kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind sehr schwierig: mangelhafte hygienische Verhältnisse, sprachliche Barrieren etc.

Die iranischen Behörden lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz bei Haftfällen nicht immer zu.

Iran anerkennt das Doppelbürgerrecht nicht, was für schweizerisch-iranische Doppelbürger/-innen folgende Auswirkungen hat:

  • Die iranischen Behörden betrachten iranisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als iranische Staatsangehörige.
  • Schweizerisch-Iranische Doppelbürger/-innen sind gehalten, mit iranischem Reisedokument ein- und auszureisen. Ausserdem sollten sie Eheschliessungen und die Geburt von Kindern unbedingt in ihre iranische Shenasnameh (Geburtsurkunde) eintragen lassen. Bei Missachtung dieser iranischen Bestimmungen muss mit erheblichen Problemen beim Grenzübertritt (Land- oder Luftweg) gerechnet werden.
  • Die Schweiz hat nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung von Schweizerisch-Iranischen Doppelbürger/-innen, die Schwierigkeiten mit den iranischen Behörden haben.

Kulturelle Besonderheiten

Iran ist ein konservativ-muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Frauen sind einem strikten Verhaltenskodex unterworfen, dessen Nichtbefolgung zu Schwierigkeiten mit der Polizei führen kann, bis hin zur Verhaftung. Fotografieren Sie Menschen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Iraner/in sind die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder - unabhängig von deren Staatsangehörigkeit - zu verhindern.

Naturbedingte Risiken

Iran liegt in einem Erdbebengebiet.

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen, in denen die Witterungsverhältnisse rasch ändern können. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Führerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Führer. Unterschätzen Sie im Hochgebirge die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Im Frühling und im Sommer können starke Regenfälle Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Das Risiko besteht im ganzen Land. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Iran Meteorological Organisation

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Teheran.

Medizinische Versorgung

In Teheran ist die medizinische Versorgung normalerweise von guter Qualität. Es kann jedoch im ganzen Land zu Versorgungsengpässe mit spezifischen Medikamenten und anderen medizinischen Gütern kommen. Ausserhalb von Teheran ist die medizinische Versorgung generell nur beschränkt gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie oder einen Kostenvorschuss in bar.

Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Es gibt zahlreiche militärische Sperrgebiete im Land sowie in den iranischen Gewässern des Persischen Golfs und der Strasse von Hormuz. Sie sind teilweise nicht gekennzeichnet. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung. Wer absichtlich oder unabsichtlich in ein Sperrgebiet eindringt, muss mit einer Verhaftung und Anklage wegen Spionage rechnen.

Kreditkarten und Reisechecks werden im Iran nicht angenommen. Geldüberweisungen sind nicht möglich. Bringen Sie deshalb eine ausreichende Bargeldreserve mit, vorzugsweise US-Dollars in Noten, die nach 1999 gedruckt worden sind, Euro oder Schweizer Franken.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der iranischen Botschaft in Bern über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge, über die Ein- und Ausfuhrlimiten für Bargeld sowie über die nicht zugänglichen Gebiete.
Iranische Botschaft

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Teheran

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Irland

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:00 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist stabil.

Die irischen Behörden publizieren ihre Einschätzung des Risikos von Terroranschlägen unter
Department of Justice and Equality

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschendiebstähle sind vor allem in Dublin häufig. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil variieren. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die besondere Vorsicht erfordern. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Tipps und Informationen der irischen Behörden:
Ireland’s National Police Service: Crime Prevention

Irish Tourist Assistance Service: Safety Tips

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand; es herrscht Linksverkehr. Einige Strassen sind gebührenpflichtig:
Transport Infrastructure Ireland

Citizens Information: Roads and Safety
Road Safety Authority

Öffentlicher Verkehr: Irland verfügt über ein gutes öffentliches Verkehrsnetz, das jedoch auf dem Land weniger weit verzweigt ist als in der Schweiz.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Kauf und Verkauf von alkoholischen Getränken (auch Bier) an Personen unter 18 Jahren sind nicht erlaubt. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten. Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Eine Grenze von 0,2 Promille gilt für Berufsfahrerinnen und -fahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als zwei Jahren besitzen. Beachten Sie, dass für unterschiedliche Fahrzeugkategorien andere Promillegrenzen gelten:
Alcohol and the Law

Drink Driving Offences in Ireland

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.
Drug Offences

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 999 und 112
Irish Tourist Assistance Service
unterstützt Reisende, die in Irland Opfer eines Verbrechens werden.
Customs Regulations for Travellers to Ireland

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Konsularcenter in London
 
Schweizer Botschaft in Dublin

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Island

Zuletzt editiert: 7/20/2023 11:06:09 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. Reisende müssen sich jedoch der verschiedenen naturbedingten Risiken bewusst sein.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Island nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In der Hauptstadt kann diese je nach Stadtteil und Tageszeit stark variieren. Der Einsatz von Stichwaffen kann nicht ausgeschlossen werden.

Verkehr und Infrastruktur

Die Nebenstrassen sind oft nicht geteert. Für Fahrten in die Berge sind Geländefahrzeuge von Vorteil. Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht und tragen Sie den klimatischen Bedingungen Rechnung. Beachten Sie die Wettervorhersagen, denn die Witterungsverhältnisse können sehr rasch ändern.
Road conditions and weather

Safetravel: Driving in Iceland

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gutes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz (Busse, Flugzeuge, Fähren).
Public Transport

In abgelegenen Gebieten bestehen oft nur beschränkte Telefon- und Internetverbindungen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, nach dem Konsum von Alkohol ein Fahrzeug zu lenken.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Die extremen Witterungsbedingungen erfordern bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Je nach Wetterlage kann der Reiseverkehr vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Empfehlungen und Warnungen der lokalen Behörden und Bevölkerung. Es ist empfehlenswert, sich von einer lokalen Führerin oder einem lokalen Führer begleiten zu lassen.
Safetravel: Official source for safe adventure

Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich.
Icelandic Met Office

Civil Protection and Emergency Management in Iceland

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG
Seeking medical assistance

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Revenue and Customs: Travelling to Iceland
Public Services

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Stockholm, Schweden
Schweizer Botschaft in Oslo, Norwegen

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Israel

Zuletzt editiert: 5/12/2023 12:54:18 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Israel sind mit Risiken verbunden, und es wird im ganzen Land zu erhöhter Vorsicht geraten. Informieren Sie sich in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Die politische Lage ist angespannt; es kommt häufig zu Demonstrationen und Protesten, die in der Regel friedlich verlaufen. Meiden Sie Menschenansammlungen jeder Art, da Ausschreitungen möglich sind.

Die Spannungen zwischen Israel und dem Gazastreifen können plötzlich zunehmen und zu Raketenbeschüssen führen, die vor allem auf israelische Gebiete in der Nähe des Gazastreifens zielen. Jedoch werden vereinzelt auch Raketen mit einer Reichweite von mehr als 100 km eingesetzt. Zum Beispiel nahmen im Mai 2023, im August 2022 sowie im Mai 2021 Raketen die Regionen von Jerusalem und Tel Aviv sowie Süd-Israel ins Visier. Raketenbeschüsse auf andere Landesteile können nicht ausgeschlossen werden.

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse, Entwicklungen und Konflikte in Nachbarländern können sich auf die Sicherheitslage in Israel auswirken.

In den Städten kommt es zeitweise zu Demonstrationen und Ausschreitungen. Bei Protestkundgebungen kann es zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und der Polizei kommen. Vor allem bei Protesten in den Grenzgebieten und an Gedenktagen sind gewaltsame Konfrontationen möglich.

Im ganzen Land besteht die Gefahr von Gewaltakten wie Anschläge und Einzelangriffe mit Fahrzeugen oder Waffen. Wiederholt sind Personen bei Messerattacken durch politisch-religiös motivierte Einzeltäter verletzt oder getötet worden. Besonders häufig sind Angehörige der Sicherheitskräfte Ziel von Angriffen. In verschiedenen Städten wurden Attentate auf Passantinnen und Passanten verübt; mehrere Personen wurden getötet oder verletzt, beispielsweise am 7. April 2023 und am 9. März 2023 in Tel Aviv.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Als besonders gefährdet gelten öffentliche Verkehrsmittel, Strassencafés, Einkaufszentren, viel besuchte Plätze und generell grosse Menschenansammlungen.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Lageentwicklung im Land sowie in der ganzen Nahost-Region.
  • Halten Sie sich strikt an die Anweisungen der lokalen Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen.
  • Seien Sie aufmerksam, beobachten Sie Ihre Umgebung genau und meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Besetztes Palästinensisches Gebiet:
Beachten Sie die vollständigen Reisehinweise fürs
Besetzte Palästinensische Gebiet
(Gazastreifen und Westjordanland inkl. Ostjerusalem).

Israelische Gebiete in der Nähe des Gazastreifens:
Trotz eines Waffenstillstandsabkommens sind die Spannungen in diesen Gebieten hoch. Zeitweise finden dort militärische Operationen statt. Es kommt regelmässig vor, dass Dörfer und Städte in der Nähe des Gazastreifens mit Raketen und Mörsern beschossen werden. Im gefährdeten Gebiet liegen u.a. Sderot, Ashqelon, Netivot, Qiryad Gat und Ofakim. Die Spannungen nehmen periodisch zu und führen zu einer Zunahme von Raketenbeschüssen auf israelische Gebiete in der Nähe des Gazastreifens, wie beispielsweise im August 2022 und im Mai 2021. Aufgrund der angespannten Lage wird von Reisen abgeraten, die näher als 40 km an den Gazastreifen heranführen. Informieren Sie sich über das Verhalten im Falle eines Alarms unter:
Home Front Command: Proper conduct under missile or rocket fire

Israelische Gebiete entlang des Westjordanlands:
In unmittelbarer Nähe der Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland kommt es immer wieder zu Demonstrationen. Lassen Sie besondere Vorsicht walten.

Jerusalem:
Wegen der angespannten Situation ist in Jerusalem besondere Vorsicht geboten. Es wird empfohlen, sich in Jerusalem von einer ortskundigen Person begleiten zu lassen.
Lassen Sie in Ostjerusalem grosse Vorsicht walten, besonders in den Quartieren der Grossagglomeration um Jerusalem mit den israelischen Kolonien (zum Beispiel Ramot) sowie im Zentrum und in der Umgebung der Altstadt (zum Beispiel in den Quartieren Silwan, Sheikh Jarrah, Shu’fat etc.). Es besteht das Risiko von Gewaltakten. Es kommt immer wieder zu Demonstrationen mit gewaltsamen Ausschreitungen und Konfrontationen mit den Sicherheitskräften. Attentate von palästinensischen Einzelpersonen gegen israelische Personen haben zugenommen ebenso wie die Spannungen. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie an jüdischen und islamischen Feiertagen auf den Besuch von religiösen Stätten, z.B. Tempelberg/Haram el Sharif und Umgebung.
Lassen Sie Wachsamkeit walten, wenn Sie die Jerusalem Light Rail benutzen und verzichten Sie auf Fahrten auf dem Streckenabschnitt Shu’fat - Ammunition Hill. Die Linie führt durch Gebiete, in denen latente Spannungen bestehen und wo es wiederholt gewaltsame Ausschreitungen und Angriffe auf Trams gegeben hat. Ostjerusalem (einschliesslich Altstadt) befindet sich auf Besetztem Palästinensischem Gebiet. Beachten Sie auch die
Reisehinweise für das Besetzte Palästinensische Gebiet

Grenzgebiet zu Libanon:
Seit August 2006 gilt ein Waffenstillstand. Trotzdem sind die Spannungen im israelisch-libanesischen Grenzgebiet weiterhin sehr hoch. Grenzzwischenfälle und Raketenangriffe aus dem Südlibanon sind jederzeit möglich. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Libanon wird abgeraten.

Grenzgebiet zum Sinai (Ägypten):
Wegen der unsicheren Lage wird von Reisen in die Grenzregion zu Ägypten entlang der Landstrasse Nr. 10 abgeraten.

Golanhöhen:
Zeitweise kommt es zu militärischen Operationen und zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den israelischen Streitkräften und verschiedenen Akteuren des syrischen Konflikts. Vereinzelt erreichen Raketen aus dem Südlibanon oder aus Syrien die Golanhöhen. Von Reisen ins Grenzgebiet zur Pufferzone (Sperrzone) zwischen Israel und Syrien wird abgeraten. Beachten Sie auch den folgenden Abschnitt.

Minenfelder:
Es gibt noch Minenfelder in den Grenzregionen und auf den durch Israel besetzten Golanhöhen. Sie sind von Absperrungen umgeben und durch Schilder gekennzeichnet. Halten Sie sich deshalb im Golan sowie entlang der Grenze zu Jordanien, Ägypten und Libanon strikt an die markierten Wege.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist gering. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschendiebstähle.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand. Einige wenige Strassen sind gebührenpflichtig.

Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen (bis 20 Jahre) geahndet.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an, vor allem in und um Jerusalem. Die Verletzung religiöser Empfindungen kann strafrechtliche Folgen haben. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Vor allem im Sommer und Herbst besteht Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Im Süden Israels (im Negev) sind vor allem im Winter plötzliche und heftige Regenfälle möglich. Sie führen zu unerwarteten Strassenüberschwemmungen und lassen in den Wadis der Wüstentäler reissende Sturzbäche entstehen.

Erdbeben können vorkommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Tel Aviv.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Die meisten Krankenhäuser verlangen in der Regel Vorschusszahlungen von Personen, die nicht in Israel wohnhaft sind.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks

Besondere Hinweise

Es sind nur wenige Grenzübergänge zu Ägypten und Jordanien geöffnet. Die Betriebszeiten können kurzfristig ändern. Die Botschaften der betroffenen Länder und die Grenzposten geben Auskunft über die Öffnungszeiten.
Airports and Border Terminals in Israel

Die israelischen Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau und können im Zweifelsfall die Einreise verweigern. Schweizer Staatsangehörige, welche auch eine libanesische, syrische, irakische oder iranische Staatsangehörigkeit haben, unterstehen einer Visapflicht. Auch für Personen palästinensischer Herkunft gelten spezielle Bedingungen.
Schweizer Staatsangehörige arabischer oder iranischer Abstammung müssen mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen.
Erkundigen Sie sich bei der israelischen Botschaft in Bern über die genauen Einreisebestimmungen, besonders wenn Sie planen, auch das Besetzte Palästinensische Gebiet zu besuchen.

Am 20. Oktober 2022 hat die israelische Regierung eine neue Regelung für ausländische Staatsangehörige für die Einreise und den Aufenthalt ins Westjordanland erlassen.
Israelische Botschaft

Coordination of Government Activities in the Territories:
procedure for entry and residence of foreigners in the Judea and Samaria area

Sie sind verpflichtet, sich in Israel jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon). An Checkpoints ist immer der Originalpass vorzuweisen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 100
Notruf Sanität (Magen David Adom): 101
Israel Defence Forces: 1207 (Informationen über die aktuelle Sicherheitslage)
Home Front Command: Emergency Preparations and Emergencies
(ausschliesslich in Israel zugänglich)
Home Front Command: Proper Conduct under Missile or Rocket fire

Israelische Zollvorschriften: Customs Guide for Tourists

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tel Aviv
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Italien

Zuletzt editiert: 5/11/2023 10:06:32 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind. Dies trifft auf Menschenansammlungen jeder Art zu, wie zum Beispiel sportliche, kulturelle, politische oder religiöse Veranstaltungen. Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die italienischen Behörden haben wiederholt auf das Risiko von Terroranschlägen hingewiesen.
Ministero dell'Interno (temi, sicurezza)

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor allem in den Touristenorten und in den Bahnhöfen der grösseren Städte vor. Hüten Sie sich vor Trickdieben, die Touristinnen und Touristen an Bancomaten ablenken oder auf Strassen und Parkplätzen auf angebliche Reifenpannen aufmerksam machen. Vorsicht ist ebenfalls bei absichtlich verursachten kleineren Unfällen oder Schäden geboten, wie z.B. Abbrechen der Seiten-Rückspiegel des Autos. Rufen Sie bei Verdacht die Polizei/Carabinieri.

Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Tipps und Informationen der Polizei:
Italian National Police: Police Guides and Tips
(Englisch, Italienisch)

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind allgemein in gutem Zustand. Informationen über das Autobahnnetz und die Autobahngebühren finden Sie bei
Autostrade per l’Italia (Italienisch, Englisch)
 Italian National Police: Travelling by car
 (Italienisch, Englisch)

Gewisse Städte haben Fahrverbote respektive Fahreinschränkungen eingeführt (sogenannte ZTL = Zona a Traffico Limitato), um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Die Bestimmungen dazu werden von jeder Gemeinde festgelegt. Das nicht Respektieren dieser lokal geltenden Regeln kann durch Videokameras aufgezeichnet werden und resultiert normalerweise in einer oder mehreren Bussen, je nach Anzahl registrierten Fahrten. Es ist daher empfehlenswert, sich vor Ankunft über die Regeln der entsprechenden Stadt zu informieren.

Öffentlicher Verkehr: Italien verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt, und von 0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen und/oder unter 21 Jahre alt sind.

Auch wenn gefälschte Markenartikel offen auf den Strassen und am Strand angeboten werden, ist deren Verkauf und Erwerb verboten und es drohen hohe Geldbussen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.

Naturbedingte Risiken

Italien liegt in einem Erdbebengebiet und hat mehrere aktive Vulkane.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer besteht Waldbrandgefahr. Feuer können sich sehr schnell ausbreiten, vor allem bei starken Winden.

Beachten Sie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Sperrgebiete, Evakuationsbefehle.
Istituto Nazionale di Geofisica e Vulcanologia
(Italienisch)
Civil Protection Department (Englisch und Italienisch)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Rom oder das Generalkonsulat in Mailand.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notrufnummer: 112
Italienische Zollvorschriften: Agenzia della dogana e dei monopoli (Italienisch und Englisch)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
 Schweizer Vertretungen in Italien
 
 Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
 Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Jamaika

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:03 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land hat eine sehr hohe Kriminalitätsrate - vor allem in der Hauptstadt Kingston und in Montego Bay. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und kriminellen Banden können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Demonstrationen mit Ausschreitungen sind möglich, vor allem in Kingston und Spanish Town.

Bei Unruhen wie auch zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl vorzunehmen, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur über die aktuelle Lage. Lassen Sie generell grosse Vorsicht walten, und meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Jamaika nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist sehr hoch. Es kommt immer wieder zu Diebstählen, Überfällen, Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen. In den wichtigsten Touristenorten steht den Reisenden eine Touristenpolizei (Tourist Police) bei.
Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Stadtquartiere, besonders in Kingston, und informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und ob es noch andere Quartiere gibt, die Sie meiden sollten.
  • In den Stadtzentren ist besondere Vorsicht geboten.
  • Von nächtlichen Spaziergängen wird generell abgeraten.
  • Spezielle Vorsicht ist geboten, wenn Sie in privaten Unterkünften, kleinen Hotels oder Gasthäusern logieren.
  • Benutzen Sie ausschliesslich offizielle Taxis, die Sie an der Bezeichnung JUTA (Jamaican United Travel Association) oder den rot-weissen Nummernschildern erkennen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Kameras etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Vorsicht mit Geldautomaten - diese werden teilweise für Missbräuche manipuliert. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Bankgebäuden.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch! Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Frauen wird empfohlen nicht alleine zu reisen.
  • Es kommt vor, dass Kriminelle versuchen, ahnungslose Touristinnen und Touristen als Drogenkuriere zu missbrauchen. Schenken Sie Ihrem Gepäck grösste Aufmerksamkeit, transportieren Sie ausschliesslichen Ihre persönlichen Dinge, kümmern Sie sich nicht um Gepäckstücke anderer Personen und kaufen Sie bei Bedarf neue Koffer und Taschen ausschliesslich in Fachgeschäften.

Verkehr und Infrastruktur

In Jamaika herrscht Linksverkehr. Im Landesinnern sind die Strassen oft schmal, kurvenreich und in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmender und streunende Tiere bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten. Die öffentlichen Busse sind schlecht unterhalten, und es besteht ein erhöhtes Risiko von Diebstählen.
Bei Unfällen ist es ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Die Bevölkerung reagiert häufig feindselig auf Personen, die sich als homosexuell zu erkennen geben.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, werden mit hohen Bussen und/oder mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche medizinische Versorgung und sanitäre Einrichtungen, Gewalt etc.

Naturbedingte Risiken

Jamaika liegt in einer Erdbebenzone. Vulkanausbrüche auf anderen Inseln in der Karibik und Erdbeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)
National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Von Juni bis November muss mit heftigen Wirbelstürmen (Hurrikanen) gerechnet werden. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
National Hurricane Center and Central Pacific Hurricane Center

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Office of Disaster Preparedness and Emergency Management of Jamaica

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

In Kingston, Mandeville und Montego Bay ist die medizinische Versorgung beschränkt, ausserhalb dieser drei Städte ist sie nicht gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (USA oder Europa) behandelt. Krankenhäuser verlangen vor planbaren Behandlungen und Operationen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 119
Notruf Ambulanz und Feuer: 110
Hurrikanwarnungen: 116

Zollvorschriften: Jamaica Customs Agency
Sicherheitsempfehlungen der jamaikanischen Behörden: Jamaica Information Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Havanna, Kuba

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Japan

Zuletzt editiert: 5/16/2023 10:31:04 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziopolitische Lage ist stabil.

Es ist jedoch zu bedenken, dass sich die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel vereinzelt auch auf Japan auswirken können. Beispielsweise hatte der Überflug einer nordkoreanischen Rakete am 4. Oktober 2022 im Norden Japans kurzzeitig einen Alarm ausgelöst.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Japan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordosten des Landes: In der Präfektur Fukushima ereignete sich 2011 nach einem starken Erbeben und dem darauffolgenden Tsunami ein Kernreaktorunfall. Die japanischen Behörden bezeichnen folgende Gebiete als Evakuations-/Sperrzonen:

  • Teilgebiete der Gemeinden Futaba, Namie, Okuma, Katsurao, Iitate, Tomioka, und Minami-Soma.

Beachten Sie die Informationen und Anweisungen der japanischen Behörden. Die International Atomic Energy Agency IAEA informiert ebenfalls über den Unfall und seine Folgen.
Ministry of Economy, Trade and Industry
(Karte: Evacuation Areas)
Nuclear Regulation Authority, Ministry of the Environment

IAEA

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist gering. Beachten Sie dennoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstähle.
In gewissen Nachtklubs von Tokio, speziell in den Stadtvierteln Roppongi und Shinjuku, kommt es immer häufiger vor, dass Getränke mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben oder anzugreifen.

Verkehr und Infrastruktur

Japan verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien. Wer die japanische Sprache nicht beherrscht, benutzt für Überlandreisen mit Vorteil die öffentlichen Verkehrsmittel.

Es herrscht Linksverkehr. Beachten Sie die Informationen der
Japanese Automobile Federation (JAF)

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind hart: strenge Disziplin, kulturelle Isolation, stark reglementierter Kontakt zur Aussenwelt (auch Briefverkehr). Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. Mord, Brandstiftung, Raub oder Vergewaltigung mit Todesfolge.

Das Mitführen gewisser Schwerter, Scheren und Messer (zum Beispiel auch Taschenmesser) unterliegt in Japan strengen Vorschriften und ist zum Teil strafbar.

Erkundigen Sie sich bei Bedarf vor der Abreise bei der japanischen Botschaft in Bern über die genauen Vorschriften.

Kulturelle Besonderheiten

Das tägliche Leben ist von traditionellen Umgangsformen geprägt. Informieren Sie sich in Reiseführern oder bei Ihrem Reisebüro und passen Sie Ihr Verhalten den Gepflogenheiten des Landes an.

Naturbedingte Risiken

Mit Erdbeben und Vulkanausbrüchen muss jederzeit gerechnet werden. Erdbeben und Vulkanausbrüche können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami verursachen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Japan erreichen.
Informieren Sie sich in den Hotels über das Erdbebendispositiv (Ausgänge, Sammelpunkte etc.). Das Merkblatt Earthquake Preparedness der Schweizer Botschaft in Tokio enthält weitere Angaben zu diesem Thema.
Earthquake Preparedness

Von Juni bis November muss mit Taifunen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Japan Meteorological Agency: warnings and advisories

Japan Meteorological Agency: Tsunami warnings and advisories

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Falls die Telefonleitungen blockiert sind, bitten Sie die japanischen Behörden des jeweiligen Sammelpunkts, die Schweizer Botschaft in Tokio über Ihre Anwesenheit zu informieren.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen teilweise vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Nachweis einer Krankenversicherung, Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

In Japan sind nicht alle europäischen Medikamente erhältlich. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Weitere Informationen über gesundheitliche Aspekte:
Reiselinks
Japanese Ministry of Health, Labour and Welfare

Guide for when you are feeling ill

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 110 (Japanisch)
Notruf Ambulanz und Feuerwehr: 119 (Japanisch)
Zollbehörde: Japan Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tokio
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Jemen

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:04 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Jemen und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten, einschliesslich der Insel Sokotra.

Die Schweiz hat praktisch keine Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen.

Das Land ist instabil und von bewaffneten Konflikten geprägt. Es bestehen erhebliche Sicherheitsrisiken. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss.

In verschiedenen Landesteilen bekämpfen sich Regierungstruppen (unterstützt durch eine ausländische Koalition) und verschiedene aufständische Gruppierungen. Es finden regelmässig Luftangriffe auf verschiedene Ziele statt. Auch Sana’a und Aden sind immer wieder von bewaffneten Auseinandersetzungen und Angriffen mit Raketen und Drohnen betroffen. Im Land und in den Küstengewässern werden auch Minen eingesetzt. Dieser Konflikt fordert tausende von zivilen Opfern.

Zeitweise werden Blockaden über sämtliche Land-, Flug- und Schiffsverbindungen verhängt, von denen auch die Insel Sokotra betroffen ist.

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von Entführungen mit terroristischen, politischen oder kriminellen Hintergründen. Bei den Entführungsopfern hat es sich bisher um einheimische Personen sowie ausländische Staatsangehörige gehandelt, die in Jemen reisten, studierten oder arbeiteten. Beispiele von Entführungen:

  • im März 2022 zwei ausländische Mitarbeitende eines Hilfswerks im Hadramaut
  • im Februar 2022 fünf Mitarbeitende der UNO im Gouvernorat Abyan

Im ganzen Land besteht ein hohes Risiko von terroristischen Akten gegen in- und ausländische Personen und Einrichtungen, einschliesslich gegen humanitäre Organisationen. Regelmässig fordern Anschläge Todesopfer und Verletzte.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Bei Demonstrationen kann es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

Im Indischen Ozean und auch in den jemenitischen Gewässern ist Piraterie verbreitet, besonders im Golf von Aden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Riad, Saudi Arabien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Jordanien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:04 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Den komplexen Verhältnissen in der Region, z.B. in Syrien, Irak, Ägypten, im Gazastreifen und im Westjordanland, muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können sich auf Jordanien auswirken.

Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen und Streiks geäussert. Die meisten Proteste verlaufen friedlich. Lokal begrenzte Unruhen, Gewaltausbrüche (teils mit Todesfolge) und Strassenblockaden können jedoch ohne grosse Vorwarnung vorkommen. Bei Demonstrationen vom 16. Dezember 2022 wurde ein Polizist erschossen.

Trotz erhöhter Sicherheitsvorkehrungen besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Akten.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter. Individualreisenden wird empfohlen, sich vor Überlandreisen bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage zu erkundigen. Seien Sie generell wachsam und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, vor allem auch nach dem Freitagsgebet.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zum Irak und zu Syrien: Die unsichere Lage in den Nachbarländern verursacht Spannungen im Grenzgebiet. Teile davon sind militärisches Sperrgebiet. Es kommt regelmässig zu bewaffneten Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und Drogenbanden oder anderen kriminellen Gruppierungen. Von Reisen ins Grenzgebiet zum Irak und zu Syrien wird abgeraten.

Jordantal: Im Jordantal (Amtsbezirke Balqa und Irbid) sowie im Amtsbezirk Mafrak im syrischen Grenzgebiet gibt es noch vereinzelte Minenfelder. Respektieren Sie unbedingt die Absperrungen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Diebstähle kommen vor, besonders in der Altstadt von Amman. Raubüberfälle sind eher selten. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen.

Sexuelle Belästigungen kommen vor. Allein reisenden Frauen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Benutzen Sie ausschliesslich offizielle oder bestellte Taxis.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenverkehr fordert jedes Jahr zahlreiche Todesopfer. Achten Sie auf das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden und auf streunende Tiere. Nachts stellen ungenügend beleuchtete Fahrzeuge ein zusätzliches Risiko dar.

Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials für den Wassersport ist sehr unterschiedlich. Es ist ratsam, Firmen mit einer Lizenz der jordanischen Behörden und einem Zertifikat der Tauchorganisationen PADI zu berücksichtigen.

Der Zugang zum Internet ist nicht immer und überall im Land gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!)
  • Majestätsbeleidigung, z.B. Beschädigungen von Fotos des Königs.
  • Fotografieren von militärischen Installationen und Regierungsgebäuden.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • gleichgeschlechtliche Handlungen, aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen.

Ausländische Staatsangehörige, die in ein Gerichtsverfahren verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung Jordanien nicht verlassen. Die Verfahren können sich über mehrere Monate hinziehen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit.

Für schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden (z.B. Mord, Anschläge).

Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Jordanien ist ein muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle von Liebesbeziehungen und/oder Heirat zwischen Ausländer/in und Jordanier/in sind unbedingt die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Die Witterungsverhältnisse können sich rasch ändern. Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Jordan Meteorological Department

Jordanien befindet sich in einer Erdbebenzone.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Amman.

Medizinische Versorgung

Generell ist die medizinische Versorgung in Amman sehr gut. Ausserhalb von Amman ist diese mancherorts nur beschränkt gewährleistet. In der Regel verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen einen Kostenvorschuss.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Amman
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kambodscha

Zuletzt editiert: 5/25/2023 3:40:57 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Es bestehen latente politische Spannungen, die periodisch zunehmen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen.

Die Sicherheitslage kann sich in Kambodscha sehr schnell ändern. Wiederholt haben soziale und politische Spannungen zu Demonstrationen, Streiks und Strassenblockaden geführt, die von gewaltsamen Auseinandersetzungen begleitet waren.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Kambodscha nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Situation. Meiden Sie Demonstrationen, politische Veranstaltungen und generell grössere Menschenansammlungen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Kambodscha ist eines der am stärksten verminten Länder der Welt (Hinterlassenschaften aus dem Bürgerkrieg 1970-1975). Am meisten betroffen sind die Provinzen entlang der thailändischen Grenze (auch die Provinz Siem Reap). In den östlichen Grenzgebieten gibt es noch unexplodierte Bomben aus dem Vietnamkrieg. Beschränken Sie sich deshalb auf die üblichen Touristenziele und halten Sie sich dabei an häufig benutzte Strassen. Folgen Sie auch bei individuellen Besichtigungen der Tempelanlagen von Angkor Wat den vorgeschlagenen Rundwegen.

Grenzgebiet zu Thailand: In den Gebieten rund um die Tempel Preah Vilhear (in der gleichnamigen kambodschanischen Provinz), Ta Kwai und Ta Muen (in der thailändischen Provinz Surin) bestehen langjährige Grenzstreitigkeiten zwischen Kambodscha und Thailand. Der internationale Gerichtshof hat im November 2013 bestätigt, dass der Tempel Preah Vihear zu Kambodscha gehört. Trotzdem sind vereinzelte Schusswechsel nach wie vor nicht auszuschliessen. Die Gebiete um die Tempel Preah Vihear, Ta Kwai und Ta Muen sind auf der thailändischen Seite militärisch abgeriegelt. Lassen Sie bei Reisen in die gesamte Grenzzone erhöhte Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.

Kriminalität

Die Kriminalität ist relativ hoch. Ausländische Reisende werden immer wieder Opfer von Diebstählen, besonders in Phnom Penh, Sihanoukville, Siem Reap und in anderen von Touristen stark frequentierten Gegenden. Es kommt vereinzelt auch zu bewaffneten Raubüberfällen sowie Sexual- und anderen Gewaltdelikten.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Erkundigen Sie sich bei der Reiseleitung, im Hotel oder bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auch in den Städten auf Spaziergänge sowie Fahrten mit Motorrad- und Fahrradtaxis. Benutzen Sie auch tagsüber vorzugsweise Auto-Taxis oder „Tuk-Tuks“ (Motorradrikschas), die mit einem Diebstahlschutz (Netz, Gitter) ausgestattet sind. Entreissdiebstähle sind weit verbreitet.
  • Nehmen Sie keine Einladungen von Unbekannten an. Immer wieder werden Reisende Opfer von Falschspielerbanden, die Touristinnen und Touristen unter falschen Vorwänden zu sich nach Hause einladen, um sie dort zu Geldspielen zu nötigen. Da Glücksspiele ausserhalb der wenigen staatlich bewilligten Kasinos verboten sind, machen sich die Geschädigten sogar noch strafbar.
  • Frauen wird empfohlen, sich konservativ zu kleiden, um Belästigungen zu vermeiden.

Verkehr und Infrastruktur

Das Unfallrisiko auf den Strassen ist sehr hoch. Mangelhaft gewartete Fahrzeuge und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden stellen auf allen Strassen ein hohes Risiko dar. Baustellen sind oftmals nicht, oder nur ungenügend gesichert. Es kommt immer wieder zu tödlichen Verkehrsunfällen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Boote sind oft schlecht gewartet und die Sicherheitsvorkehrungen sind mangelhaft. Benutzen Sie deshalb vorzugsweise moderne Boote von seriösen Anbieterfirmen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Beleidigungen der königlichen Familie sind strafbar. Anstössiges oder unsittliches Verhalten in der Öffentlichkeit wird strafrechtlich verfolgt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen in Kambodscha anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen bis zum Gerichtstermin gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.
Personen, die in einem Strafprozess verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die Haftbedingungen sind prekär: unzulängliche hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung etc.

Kulturelle Besonderheiten

Kambodscha ist ein vorwiegend buddhistisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Während der Regenzeit (Mai/Juni bis Oktober/November) können vor allem in der Nähe von Flüssen und Seen wie dem Mekong und dem Tonle Sap Überschwemmungen vorkommen. Es muss dann mit Infrastrukturschäden und Behinderungen gerechnet werden. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Mekong River Commission

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Kambodscha erreichen.

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Eine medizinische Grundversorgung ist nur in Phnom Penh und Siem Reap gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlung eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). In gewissen Krankenhäusern kann nur mit Bargeld bezahlt werden. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Thailand, Singapur oder Europa). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. 
Reiselinks 

Nützliche Adressen

Notruf Polizei (Phnom Penh): +855 (0)12 999 999 / 117
Notruf Sanität (Phnom Penh): 119

Tourist Police:
Phnom Penh: +855 (0)12 945 148
Sihanoukville: +855 (0)16 255 543
Siem Reap: +855 (0)12 402 424 / +855 (0)17 600 700

Notfallnummer für Touristinnen und Touristen (landesweit): +855 (0)12 600 010

Kambodschanische Zollvorschriften: General Departement of Costums and Excise (GDCE)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Bangkok, Thailand

Schweizer Konsularagentur in Phnom Penh

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kamerun

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:52:05 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in verschiedene Landesteile wird abgeraten. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.

Die Sicherheitslage bleibt in der gesamten Sahelzone kritisch, einschliesslich in der Subregion des Tschadsees. Die multinationale Einsatztruppe (FMM) führt militärische Operationen in der Region Extrême-Nord durch. Im Grenzgebiet zu Nigeria sind Kämpfer der terroristischen Gruppierung Boko Haram weiterhin aktiv.

Im ganzen Land besteht das Risiko von Anschlägen durch terroristische Gruppierungen. In den Regionen Nord und Extrême-Nord haben wiederholte Anschläge Todesopfer und Verletzte gefordert. In Yaoundé, Douala und Bamenda kommen vermehrt kleinere Explosionen vor. Sie richten sich in erster Linie gegen staatliche Einrichtungen und Märkte und verursachen Personen- und/oder Sachschäden. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders an öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden, Polizeistationen, Militäreinrichtungen, religiösen Stätten, an Veranstaltungen und an sämtlichen von ausländischen Personen häufig frequentierten Orten wie Einkaufszentren, Restaurants etc.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Die angespannte Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf die östlichen Regionen Kameruns aus. Zahlreiche Flüchtende befinden sich auf kamerunischem Territorium.

Aufgrund der allgemein sehr schwierigen Lebensbedingungen der Bevölkerung muss mit Strassenprotesten gerechnet werden. Ausschreitungen und gewalttätige Zusammenstösse kommen vor. Zum Beispiel sind im September 2020 bei politischen Protesten in Douala mehrere Personen durch Schüsse verletzt worden.

Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Im Falle von Strassensperren und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal nach alternativen Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Yaoundé hat bei Blockaden nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen. Versuchen Sie nicht Strassenblockaden zu passieren, da dies zu gewaltsamen Reaktionen führen kann.

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reisevorbereitung, und planen Sie genügend Zeit und finanzielle Mittel ein. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage in Ihrem Zielgebiet und die Durchführbarkeit der geplanten Reise. Befolgen Sie die Anweisungen der kamerunischen Behörden und meiden Sie Regionen, in denen Spannungen auftreten sowie generell Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Bakassi-Halbinsel: Die Bakassi-Halbinsel ist 2008 nach langjährigen Grenzstreitigkeiten von Nigeria an Kamerun abgetreten worden. Die öffentliche Ordnung ist noch nicht gewährleistet, zum Beispiel ist die Kriminalitätsrate sehr hoch und es besteht das Risiko von Entführungen. Im November 2022 sind drei Mitarbeitende einer Erdölfirma entführt worden. Von Reisen auf die Bakassi-Halbinsel wird abgeraten.

Norden des Landes, Grenzgebiete zu Tschad und Nigeria: Das Risiko von Überfällen und Entführungen durch terroristische Gruppierungen und Banditen ist in dieser Region sehr hoch. Das Risiko besteht auch für Reisende und Mitarbeitende von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen. Zum Beispiel sind im März 2022 bei einem Überfall auf ein Dorf in der Region Extrême-Nord zwölf lokale Personen entführt worden. Im Februar 2022 sind in Fotokol (Extrême-Nord) fünf Personen Mitarbeitende von Médecins Sans Frontières entführt worden, darunter drei ausländische Personen.
In der Region Extrême-Nord fordern ethnisch motivierte, gewaltsame Zusammenstösse zwischen verschiedenen Volksgruppen immer wieder Todesopfer und Verletzte. Von Reisen in die Regionen Adamaoua, Nord und Extrême-Nord und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.
Meiden Sie die Grenzgebiete zu Tschad und Nigeria grossräumig.

Osten des Landes, Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik: Die prekäre Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf das Grenzgebiet zu Kamerun aus. Zahlreiche Flüchtende aus der Zentralafrikanischen Republik befinden sich auf kamerunischem Territorium. Bewaffnete und gewalttätige Gruppierungen dringen häufig auf kamerunisches Gebiet ein. Es besteht ein hohes Risiko von Überfällen durch gewalttätige Strassenräuber sowie die Gefahr von Entführungen zwecks Lösegelderpressung. Von Reisen in das Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik wird abgeraten.

Regionen Nord-Ouest und Sud-Ouest: In diesen zwei englischsprachigen Regionen bestehen Spannungen zwischen separatistischen Gruppierungen und der Zentralregierung. Das Risiko von Attentaten und Entführungen durch bewaffnete Gruppierungen ist hoch. Immer wieder kommt es zu politisch bedingten Unruhen, vor allem in Bamenda. Gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften sowie bewaffnete Überfälle auf Sicherheitskräfte haben wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert. Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen hat es wiederholt Tote und Verletzte gegeben. Schiessereien zwischen den Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Es kommen immer wieder kleinere Explosionen vor. Sie verursachen Personen- und/oder Sachschäden. Zeitweise werden auf den Zufahrtsstrassen zu den grösseren Städten Strassensperren und Checkpoints errichtet. An den von den Sicherheitskräften kontrollierten Checkpoints kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Beispiele von Sicherheitsvorfällen:

  • Am 25. September 2022 wurden in Kumbo fünf Mitarbeitende aus einem Krankenhaus entführt.
  • Am 6. September 2022 beschossen Separatisten in Ekona einen Bus. Mehrere Personen wurden getötet oder verletzt.
  • Am 30. April 2022 wurden in Bamenda eine Senatorin und ihr Fahrer entführt.
  • Am 22. August 2021 ist ein kanadischer IKRK-Mitarbeiter bei einem Überfall in Bamenda verletzt worden, einen Tag später ist er an seinen Verletzungen verstorben;
  • Am 15. Juni 2021 sind in Mundemba in der Region Sud-Ouest sechs Beamte entführt worden;
  • Am 14. Februar 2021 wurden bei zwei Angriffen im Sud-Ouest mehrere Personen getötet und verletzt.
  • Am 7. Januar 2021 wurden sieben Studierende von der Universität Bamenda entführt.

Von Reisen in die Regionen Nord-Ouest und Sud-Ouest wird abgeraten.

Kriminalität

Das Ausmass der Gewaltkriminalität ist vor allem in den zwei grössten Städten Douala und Yaoundé Besorgnis erregend: Entreissdiebstähle, Einbrüche, Diebstähle von Autos, insbesondere Allradfahrzeugen, unter Androhung/Anwendung von Gewalt sowie Vergewaltigungen. Raubüberfälle sind auch in Restaurants und Hotels verübt worden. Strassenbanditen sind im ganzen Land aktiv, auch in den Vororten grösserer Städte. Im Oktober 2020 wurde in Kribi (Provinz Süd) ein französischer Staatsangehöriger überfallen und entführt.

Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und eine Fotokopie Ihres Passes im Hotelsafe.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Taxifahrten, selbst für kurze Distanzen. Nehmen Sie notfalls ein Hoteltaxi.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten ausschliesslich tagsüber.
  • Führen Sie ein Mobiltelefon mit einem lokalen Chip mit sich und speichern Sie Telefon-Nummern, die Sie im Notfall erreichen möchten, ab.
  • Geschäftsleuten wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.
  • Seien Sie sich bewusst, dass Korruption verbreitet ist und auch die Polizei involviert sein kann. Versuchen Sie, Ihre Interessen überlegt und höflich zu wahren.

Im Golf von Guinea und in den kamerunischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein beträchtliches Unfallrisiko. Der Strassenzustand ist ausserdem schlecht. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Es besteht eine Zugverbindung zwischen Douala und Yaoundé sowie Ngaoundere, deren Infrastruktur jedoch schlecht gewartet ist. Unfälle sind relativ häufig.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • die Beleidigung des Präsidenten und seiner Familie
  • das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Ministerien, Brücken usw.)
  • das Tragen von militärähnlicher Bekleidung.
  • gleichgeschlechtliche Beziehungen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Strafverfahren können sich über Jahre hinziehen.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung setzt sich aus über 200 verschiedenen Ethnien zusammen. Viele Regionen haben einen grossen muslimischen Bevölkerungsanteil. Passen Sie Kleidung und Verhalten den unterschiedlichen lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Zustimmung. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Der Mount Cameroon ist ein aktiver Vulkan. In seiner Umgebung sind leichtere Erdbeben jederzeit möglich. Aus den Kraterseen Lac Nyos und Monoum können giftige Gase austreten.

Von September bis November muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Yaoundé.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Vorschuss (Bargeld in Landeswährung). Das zur Behandlung notwendige Material und Medikamente müssen von den Patientinnen und Patienten selbst (respektive den Angehörigen) besorgt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Tragen Sie immer Ihren Pass und den Impfausweis auf sich, damit Sie sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 117
Zollvorschriften: Douanes camerounaises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Yaoundé

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kanada

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:05 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil. In den grossen Städten kann es jedoch sporadisch zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten.

Die kanadische Regierung weist auf das Risiko von terroristischen Akten hin.
Public Safety Canada

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. In einzelnen Stadtteilen ist es wiederholt zu Schusswechseln zwischen verschiedenen kriminellen Banden gekommen.
Erkundigen Sie sich in den Grossstädten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die – vor allem abends und nachts – besondere Vorsicht erfordern.
Es kommt vermehrt vor, dass Schusswaffen eingesetzt werden z.B. bei Überfällen, Bandenkriegen oder Amokläufen. Das Risiko unversehens in eine Schiesserei zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise schlecht, vor allem nach strengen Wintern. Unterschätzen Sie bei der Routenplanung aber die immensen Distanzen nicht. Tragen Sie im Winter den klimatischen Bedingungen Rechnung (Schneestürme, Eisregen) und beachten Sie die Wettervorhersagen und Warnungen der lokalen Behörden, bevor Sie lange Überlandfahrten antreten.

Die Verkehrsvorschriften können sich in den einzelnen Provinzen und Territorien unterscheiden.
Government of Canada: Driving in Canada

Government of Québec: Road Safety

Öffentlicher Verkehr: Kanada verfügt über zahlreiche Flug-, Bahn- und Busverbindungen im Fernverkehr und ein gutes öffentliches Verkehrsnetz in den Grossstädten.

Die Unfallrate mit Schneemobilen ist hoch. Alkoholkonsum und überhöhte Geschwindigkeit sind die Ursache der meisten schweren Unfälle. Unerfahrenen Lenkerinnen und Lenkern wird empfohlen, sich an die Schneemobilpisten zu halten und grösste Vorsicht walten zu lassen. In Bezug auf Alkohol am Steuer gelten dieselben Gesetze wie für die anderen Motorfahrzeuge.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetze und Rechtsprechungen können sich in den einzelnen Provinzen und Territorien unterscheiden.

Alkoholkonsum ist für Personen unter 19 Jahren in den meisten Provinzen und Territorien verboten. Das Trinken von Alkohol auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Anlagen ist in Kanada verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur zu Hause oder in lizenzierten Lokalen konsumiert werden.

Die körperliche Bestrafung von Kindern (z.B. Ohrfeigen) kann von Amtes wegen vor Gericht gebracht werden, was meist mit einer Untersuchungshaft von zwei bis drei Tagen verbunden ist. Dasselbe gilt für jede Art von körperlicher Aggression. In öffentlichen Badeanstalten und -orten sind Badeanzüge (auch für Kleinkinder) obligatorisch.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden je nach Provinz schon bei geringen Mengen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet (bis lebenslänglich).
Government of Canada: Substance use

Naturbedingte Risiken

In Kanada gibt es verschiedene Zonen mit sehr unterschiedlichen und teils extremen klimatischen Bedingungen. Überschwemmungen können im ganzen Land vorkommen, insbesondere im Frühling während der Schneeschmelze und nach heftigen Regenfällen. Im Winter können heftige Schneestürme (Blizzards) auftreten. Sporadisch kommen Tornados und an der Ostküste Hurrikane vor.

Im Sommer besteht die Gefahr von Waldbränden. Sie können neben verheerenden Schäden Atembeschwerden durch die Rauchentwicklung verursachen.

Die Westküste liegt in einem Erdbebengebiet. Erdbeben können nebst Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Die Gefahr von Flutwellen besteht vor allem an der Westküste.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Kanada erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weather, climate and hazards

Canadian Wildland Fire Information System (CWFIS)

Earthquakes Canada

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Natural Hazards of Canada (Public Safety Canada)

Hazards and Emergencies – Get prepared

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das nächstgelegene schweizerische Generalkonsulat.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet, aber wesentlich teurer als in der Schweiz. In den meisten Städten bieten die sogenannten Walk-in Clinics Konsultationen ohne Voranmeldung an. Die Kosten müssen sofort am Behandlungsort beglichen werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen kanadischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einzig die kanadischen Behörden können zuverlässige und verbindliche Informationen über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Kanada erteilen. Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang rechtzeitig bei der kanadischen Migrationsbehörde oder bei der kanadischen Botschaft in Paris, besonders wenn Sie ein Studium, ein Praktikum oder eine bezahlte oder unbezahlte Arbeit aufnehmen möchten. Die kanadischen Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau. Im Zweifelsfall können sie die Einreise verweigern.
Citizenship and Immigration Canada

Ambassade du Canada

Für Ferien- und Geschäftsreisen von weniger als 90 Tagen müssen schweizerische Staatsangehörige im Besitz einer elektronischen Einreisebewilligung durch das ETA/AVE System sein, bevor sie ihre Flugreise nach Kanada antreten. Für weitere Auskünfte:
Government of Canada
: ETA/AVE: Electronic travel authorization

Um zu verhindern, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, sind die Einfuhrbestimmungen und -kontrollen für Tiere und Pflanzen sowie tierische und pflanzliche Produkte sehr streng. Wer solche Güter auf der Zolldeklaration nicht aufführt, muss mit Bussen rechnen. In Extremfällen werden gar Gerichtsverfahren eingeleitet. Informieren Sie sich vor der Abreise bei der kanadischen Botschaft in Bern über die genauen Vorschriften oder konsultieren Sie die Internetseite der kanadischen «Food Inspection Agency».
Food Inspection Agency

Nützliche Adressen

Notrufnummer: 911 (in abgelegenen Gebieten: 0911)

Kanadische Zollvorschriften: Canada Border Services Agency

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Kanada
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kasachstan

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:06 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Anfang Januar 2022 kam es in Almaty und anderen Regionen des Landes zu gewaltsamen Demonstrationen mit Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Es gab Brandstiftungen und Plünderungen. Zahlreiche Personen sind getötet oder verletzt worden.
Seither hat sich die politische und soziale Lage beruhigt. Lokal begrenzte Demonstrationen können aber vorkommen, vor allem im Süden des Landes sowie im Westen, wo sich die Erdölfelder befinden.

Die kasachischen Behörden weisen auf das Risiko terroristischer Akte hin. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Taschen- und andere Diebstähle und Überfälle kommen vor, teilweise unter Anwendung von Gewalt. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) und nur wenig Geld auf sich.
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
  • Benutzen Sie ausschliesslich offizielle oder bestellte Taxis.
  • Korruption und organisiertes Verbrechen sind verbreitet. Geschäftsreisenden wird empfohlen, ihre Kontakte durch eine Firma oder eine lokale Agentur organisieren zu lassen und bei der Wahl neuer Geschäftspartnerschaften besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Strassen ist besonders im Winter sehr schlecht. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Fahrzeuglenkerinnen und -lenker sowie überhöhte Geschwindigkeit bilden ein zusätzliches Risiko. Auf den grossen Verbindungsstrassen, z.B. von Almaty nach Astana, ereignen sich zahlreiche schwere Verkehrsunfälle. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

In einzelnen Gebieten sind internationale und mobile Telefon- und Funkverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt werden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei der Botschaft von Kasachstan in Bern.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • militärische Einrichtungen und gewisse öffentliche Bauten (Grenzübergänge, Flughäfen, Bahnhöfe usw.) zu fotografieren.
  • Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik des Präsidenten oder der Regierung (auch in den sozialen Medien).
  • Alkohol am Steuer (0 Promille!). Zuwiderhandlungen können die vorübergehende Konfiskation des Fahrzeugs sowie die sofortige Festnahme der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers zur Folge haben.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen zwischen sieben und fünfzehn Jahren geahndet.

Die Haftbedingungen sind äusserst schwierig, und Tuberkulose ist unter den inhaftierten Personen verbreitet.

Naturbedingte Risiken

Almaty liegt in einem Erdbebengebiet.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Astana.

In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Unternehmen Sie Wanderungen, Berg- und Skitouren nur mit einer ortskundigen, qualifizierten Führerin oder einem ortskundigen, qualifizierten Führer. Es ist überlebenswichtig, ein Navigationsgerät und ein Satellitentelefon mit sich zu tragen, um in einem Notfall die Rettungskräfte alarmieren zu können. Unterschätzen Sie im Hochgebirge des Tienschan die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Der Boden des ausgetrockneten Aralsees ist stark durch Salze und Chemikalien belastet, die durch den Wind in die Umgebung getragen werden.

In der Nähe der Stadt Semei im Osten des Landes (vormals Semipalatinsk genannt) wurden zwischen 1949 und 1989 zahlreiche Atomversuche durchgeführt. Das Testgelände und seine Umgebung gelten als radioaktiv verstrahlt.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Vor der Behandlung verlangen Krankenhäuser von ausländischen Patientinnen und Patienten, sofern sie sich nicht in Lebensgefahr befinden, eine finanzielle Garantie in Form einer Vorschusszahlung in bar (oder evtl. via Banküberweisung) in der Lokalwährung. In Spitälern grösserer Städte ist die Bezahlung auch mit Kreditkarte möglich. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen, speziell für Aufenthalte ausserhalb von Astana und Almaty.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Regionen sind für ausländische Staatsangehörige nicht oder nur mit einer Bewilligung der Immigrationspolizei zugänglich.

Die Ein- und Durchreise mit dem eigenen Auto, Motorrad oder Fahrrad kann mit Spesen und langwierigen Formalitäten verbunden sein, vor allem an kleineren Grenzposten.

Personen, die sich länger als 30 Tage am Stück in Kasachstan aufhalten, müssen beim Amt für Visa und Registrierung OVIR angemeldet werden. Die Nicht-Beachtung dieser Registrierungspflicht wird je nach Anzahl der überzähligen Tage mit Verwarnung, Geldbussen oder Ausschaffung geahndet.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft Kasachstans in Bern über die nicht zugänglichen oder bewilligungspflichtigen Gebiete, die Zollformalitäten für Fahrzeuge sowie die Visa- und Meldevorschriften.
Botschaft von Kasachstan

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihren Pass auf sich.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Astana
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Katar

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:06 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage kann als stabil bezeichnet werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass sich in Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region die Lage unerwartet verändern kann.

Ausländische Streitkräfte unterhalten Militärbasen in Katar.

Das Risiko von Anschlägen kann nicht ausgeschlossen werden, zumal verschiedene terroristische Organisationen den Golfstaaten regelmässig mit Anschlägen drohen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage im Land und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und schenken Sie unbekannten Geschäftspartnerinnen oder ‑partnern kein blindes Vertrauen.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und die häufige Missachtung von Verkehrsregeln bilden ein erhebliches Unfallrisiko auf Katars Strassen.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden in Katar Gesetzesverstösse strenger geahndet als in der Schweiz, und für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen. Verboten ist zum Beispiel die Einfuhr von Kautabak, E-Zigaretten sowie gewissen anderen Tabakprodukten und Rauchwaren. Verstösse können mit Haftstrafen und hohen Bussen geahndet werden.
Beachten Sie die Informationen der katarischen Zollbehörden und wenden Sie sich bei Fragen an die katarische Botschaft in Bern.
General Authority of Customs

Katarische Botschaft

Ebenfalls strafbar sind unter anderem:

  • Einfuhr, Besitz und Handel mit alkoholischen Getränken sowie Alkohol am Steuer (0 Promille) und Trunkenheit in der Öffentlichkeit. Alkoholkonsum ist nur in einigen grossen Hotels erlaubt.
  • die Beleidigung der politischen Führung, staatlicher Symbole und Institutionen.
  • die Beleidigung der religiösen Führung.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei ausserehelichen Schwangerschaften und Geburten können sich zivil- und strafrechtliche Folgen ergeben.
  • das Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 30 Jahre) geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Bei Verstössen gegen die Verkehrsregeln drohen hohe Bussen oder gar Haftstrafen.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen, solange die Schuldfrage nicht geklärt ist. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Katar ist ein konservatives arabisch/muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Katar anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nur beschränkt. Benutzen Sie deshalb für Reisen nach Katar einen ordentlichen Schweizer Pass oder erkundigen Sie sich bei der Botschaft von Katar in Bern oder dem Generalkonsulat in Genf über die genauen Bestimmungen.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 999
General Authority of Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Doha
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kenia

Zuletzt editiert: 7/18/2023 1:44:14 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Im ganzen Land bestehen grosse politische und soziale Spannungen. Sie können jederzeit zu Demonstrationen, Strassenblockaden und Gewaltausbrüchen führen. Das Risiko, dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt ist gross. Bei den Demonstrationen, die sich am 12. Juli 2023 ereignet haben, waren verschiedene Todesopfer zu beklagen.

Sporadische Streiks und Unruhen können Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs verursachen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Akten. Zum Beispiel sind am 11. Januar 2023 bei einem Bombenanschlag auf ein Fahrzeug in Bura East (Tana River County) mehrere Personen getötet oder verletzt worden. Am 11. März 2022 sind bei einem Anschlag auf eine Baustelle bei Majengo (Lamu County) mehrere Personen getötet worden.

Lassen Sie Vorsicht walten, besonders auf öffentlichen Plätzen wie Märkten, Busbahnhöfen, Kirchen, in der Umgebung von diplomatischen Vertretungen und Regierungsgebäuden, an Veranstaltungen und an von ausländischen Staatsangehörigen besuchten Orten wie modernen Einkaufszentren.

Im Grenzgebiet zu Somalia besteht ein hohes Entführungsrisiko. Es kann aber auch in anderen Landesteilen nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und/oder über Ihren Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Lassen Sie sich bei Überlandreisen von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der kenianischen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und der lokalen Reiseleitung.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nairobi CBD (Central Business District)
Es muss mit Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen gerechnet werden, bei denen die Sicherheitskräfte auch scharfe Munition einsetzen können. Lassen Sie grösste Vorsicht walten, meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Mombasa County:
In Mombasa kann es jederzeit zu Unruhen kommen. In der Altstadt von Mombasa wurden ausländische Personen wiederholt Opfer von Übergriffen.
Lassen Sie sich von einer ortskundigen Person begleiten. Lassen Sie ausserdem besondere Vorsicht walten,
vor allem in der Altstadt von Mombasa, in den Badeorten sowie bei Transfers vom/zum Flughafen und Bahnhof. Informieren Sie sich vor Ort bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten. Halten Sie sich von Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Ländliche Gebiete:
Hauptsächlich in abgelegenen Gebieten führen Auseinandersetzungen um Weiderechte und traditionellen Stammesangelegenheiten sporadisch zu lokalen, gewaltsamen Konflikten zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen. Demonstrationen und Protestaktionen können vereinzelt von Gewalt begleitet sein. Zum Beispiel haben im Juni 2022 in Masimba (Kajido County) gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften Todesopfer und Verletzte gefordert.
Auch Angriffe durch Banditen kommen regelmässig vor. Sie haben wiederholt Todesopfer gefordert. Zum Beispiel wurden im Februar 2022 im Elgeyo-Marakwet County bei einem Überfall auf Schulbusse eine Person getötet und mehrere Personen verletzt. Im September 2022 und Januar 2023 sind mehrere Personen nach Angriffen auf Dörfer in Turkana County und Marsabit County getötet oder verletzt worden. Im Juni 2023 gab es bei Kampfhandlungen zwischen Banditen und Sicherheitskräften bis zu 30 Todesopfer. Vor allem im Laikipia County kommen Einfälle von Hirten in Farmen und in private Arten- und Naturschutzgebiete (conservancies) vor. Dabei sind gewaltsame Auseinandersetzungen sowie Sachbeschädigungen möglich.
Bei Unruhen können die Behörden Ausgangssperren verhängen.
Lassen Sie sich bei Reisen in ländliche Gebiete von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden
(z.B. Ausgangssperren).

Grenzregionen zu Somalia:
Der bewaffnete Konflikt in Somalia wirkt sich auf die Sicherheitslage in den angrenzenden Counties aus. Es besteht die Gefahr von Überfällen und ein hohes Risiko von Entführungen durch Terroristen. Seit Anfang 2023 kommt es in den Gebieten entlang der Grenze Somalias vermehrt zu terroristischen Angriffen. Beispiele:

  • In der Vergangenheit sind mehrere Personen entführt und nach Somalia verschleppt worden.
  • Am 17. Januar 2023 sind bei einem Anschlag im Garissa County eine Person getötet und mehrere weitere verletzt worden.
  • Am 30. Dezember 2022 sind bei einer Explosion im Lamu County mehrere Personen getötet oder verletzt worden.
  • Am 28. Dezember 2022 versuchten Terroristen, mehrere Personen, darunter zwei italienische Staatsangehörige, im Lamu County zu entführen. Zwei Personen kamen dabei ums Leben. Die Entführer gaben sich als Angehörige der kenianischen Armee aus.
  • Am 21. Dezember 2022 sind bei einem Angriff auf ein Fahrzeug der Sicherheitskräfte in Bura (Garissa County) mehrere Personen getötet oder verletzt worden.
  • Am 11. Dezember 2022 sind mehrere Personen getötet und verletzt worden, als ihr Fahrzeug in Mandera County in einen Hinterhalt geriet.
  • Am 9. Juni 2021 geriet ein Fahrzeug des Kenya Wildlife Service im Mandera County in einen Hinterhalt; mehrere Personen wurden getötet oder verletzt.
  • Am 7. Juni 2021 bei einem Überfall auf zwei Passagierbusse im Mandera County eine Person getötet und mehrere verletzt.
  • Wiederholt sind Personen getötet oder verletzt worden, wenn ihr Fahrzeug auf einen Sprengsatz fuhr.

Von Reisen in die Counties an der Grenze zu Somalia wird abgeraten: Lamu einschließlich der Inseln, Garissa, Wajir und Mandera. Es wird auch abgeraten von Aufenthalten an der Küste des Tana River County. 

Kriminalität

Das Hauptrisiko, insbesondere für Alleinreisende, liegt in der weit verbreiteten Gewaltkriminalität. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Auf Überlandstrecken im ganzen Land besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Strassenräuber. Sexualdelikte werden ebenfalls gemeldet. Entführungen zur Lösegelderpressung kommen vor. Sie können sich auch gegen ausländische Staatsangehörige richten. In den Städten sind Diebstähle von Autos unter Androhung/Anwendung von Gewalt und Raubüberfälle häufig, vor allem nachts. Einbrüche und Überfälle in Ferienhäuser, besonders entlang der Küste, haben zugenommen. Es sind wiederholt ausländische Staatsangehörige ermordet worden, darunter auch Schweizer Staatsangehörige.

Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere und unterlassen Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie auf Besuche der Armenviertel.
  • Benützen Sie nur Taxis mit Firmennamen oder Hoteltaxis.
  • Meiden Sie einsame Strände.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Verzichten Sie nachts auf Überlandfahrten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Im indischen Ozean und auch in den kenianischen Gewässern ist es in der Vergangenheit zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Der schlechte Strassenzustand, mangelhaft gewartete Fahrzeuge, die Missachtung der Verkehrsregeln usw. führen immer wieder zu schweren Unfällen. Das Risiko besteht bei Reisen mit Personenwagen und mit Überlandbussen sowie Taxis gleichermassen. Die Sicherheitsstandards der Sammeltaxis (Matatus) sind sehr schlecht. Nächtliche Überlandfahrten sind auch aus diesen Gründen zu vermeiden.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Fährverbindungen sind mitunter mangelhaft.

Es kommt vor, dass die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend nicht gewährleistet sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Der Besitz und die Benützung von Plastiktaschen
  • Gleichgeschlechtliche Handlungen
  • Fotografieren von militärische Installationen, Flughäfen und öffentliche Bauten (Brücken, Regierungsgebäude, Botschaften usw.) ohne Erlaubnis der Behörden
  • Beleidigung des Staatspräsidenten sowie das Zerstören von Banknoten

Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze zum Schutz von Tieren und Pflanzen können mit langjährigen Haftstrafen und/oder hohen Geldbussen bestraft werden. Darunter fällt auch der Besitz von tierischen und pflanzlichen Produkten geschützter Arten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Gefängnisstrafen bis zu lebenslänglich bestraft.

Die Haftbedingungen sind äusserst schlecht.

Kulturelle Besonderheiten

Es bestehen zahlreiche Stammestraditionen. In den Küstengebieten bekennt sich die Mehrheit der Bevölkerung zum Islam. Respektieren Sie die lokalen Sitten und die religiösen Empfindungen der Bevölkerung. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Kenia liegt in einer Erdbebenzone. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Kenia erreichen.

Von November bis Mai muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Vereinzelt können heftige Wirbelstürme auftreten. Regen und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Kenya Meteorological Department

Lassen Sie sich bei Wanderungen und Trekking-Touren von einer erfahrenen, lokalen Reiseleiterin oder einem erfahrenen, lokalen Reiseleiter begleiten, in den Nationalparks von einer Parkwächterin oder einem Parkwächter.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Nairobi.

Medizinische Versorgung

Mit Ausnahme der bekannten Touristendestinationen sowie von Nairobi und Mombasa ist die medizinische Versorgung beschränkt. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorauszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können. In der Regel genügt eine Passkopie, es kommt jedoch vor, dass das Polizeipersonal auf die Vorweisung des Originals besteht.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 999

Kenianische Zollvorschriften: Passenger Terminals Frequently Asked Questions

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kenia

Helpline EDA

 Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kirgisistan

Zuletzt editiert: 7/27/2023 4:27:58 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Es bestehen soziale und politische Spannungen. Bei Demonstrationen besteht die Gefahr von gewalttätigen Ausschreitungen sowie von Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften.

Auch Terroranschläge können nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Süden des Landes
Es bestehen latente ethnische Spannungen in den Städten Osch und Jalalabad und den umliegenden Gebieten. Einzelereignisse können kurzfristige lokale Eskalationen auslösen, besonders wenn die Spannungen im Zusammenhang mit Wahlen zunehmen.
Zwischen Kirgisistan und Tadschikistan bestehen Differenzen über den genauen Grenzverlauf. Im Grenzgebiet der Region (Oblast) Batken kommt es deshalb sporadisch zu Demonstrationen, zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen der tadschikischen und kirgisischen Bevölkerung, sowie zu Schusswechseln zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften. Solche Ereignisse verursachen immer wieder Todesopfer und Verletzte. Die Grenzübergänge zwischen Kirgisistan und Tadschikistan sind zeitweise geschlossen.
Im September 2022 kam es in den Grenzgebieten zu Tadschikistan zu Kampfhandlungen; zahlreiche Personen wurden getötet oder verletzt. Trotz des Waffenstillstands vom 16. September 2022 kam es zu weiteren Kampfhandlungen zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften. Die Lage bleibt in den Grenzgebieten angespannt. Eine geografische Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden.

Es wird abgeraten von Reisen in die Region Batken und in den Bezirk Chon Alay in der Region Osh.
Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Gebiete im Süden des Landes bei Ihrem Reiseveranstalter oder den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Lage. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist relativ hoch. Auf den Basaren und an anderen stark belebten Orten sowie nach Einbruch der Dunkelheit steigt die Gefahr von Taschendiebstählen und Raubüberfällen, die sich auch gezielt gegen ausländische Staatsangehörige richten. Es kommt vor, dass Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt werden. Vereinzelt sind Sexualdelikte gemeldet worden, besonders aus abgelegenen Gebieten.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie nur Taxis, die als solche bezeichnet sind, und teilen Sie diese nicht mit Fremden.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuss unterwegs.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Strassen und Fahrzeuge sind generell in schlechtem Zustand. Bei anhaltenden Regen- oder Schneefällen muss mit unpassierbaren Strassenabschnitten gerechnet werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bildet ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auch aus diesen Gründen auf nächtliche Überlandfahrten. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von der Benutzung von Minibussen ''marchuka'' wird abgeraten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Wartung der Flugzeuge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Ausserhalb der grossen Städte sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet. Zudem kann es nicht ausgeschlossen werden, dass Telefon- und Internetverbindungen im ganzen Land zeitweise unterbrochen werden.

Während der Wintermonate muss mit Unterbrüchen der Wasser- und Energieversorgung gerechnet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, Flugplätze und militärische Einrichtungen zu fotografieren. Aufnahmen in den Grenzgebieten sind nur mit Bewilligung der kirgisischen Behörden erlaubt.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Gefängnisstrafen von 5 bis 20 Jahren bestraft.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen, solange die Schuldfrage nicht geklärt ist.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, Kriminalität etc.

Kulturelle Besonderheiten

Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders im konservativeren Süden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Kirgisistan liegt in einem Erdbebengebiet.

Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden, die Infrastrukturschäden verursachen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Bischkek.

In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern; die Distanzen zwischen den einzelnen Ortschaften sind oft sehr gross. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Wanderwege sind nicht ausgeschildert. Unternehmen Sie Wanderungen und Bergtouren nur mit ortskundigen, qualifizierten Reiseleiterinnen oder Reiseleitern. Stellen Sie sicher, dass diese mit einem Navigationsgerät und Satellitentelefon ausgerüstet sind, um in einem Notfall die Rettungskräfte alarmieren zu können. Unterschätzen Sie im Hochgebirge die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Infrastruktur konzentriert sich auf die Hauptstadt; die Möglichkeiten für Rettungseinsätze sind sehr beschränkt. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Kirgisistan in Genf über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge.
Botschaft von Kirgisistan

Tragen Sie den Pass oder eine Passkopie immer mit sich (inkl. der Seite mit dem allfälligen Visumeintrag und dem Einreisestempel), um sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notfallnummer: 112
Die Notrufnummern werden ausschliesslich in kirgisischer und russischer Sprache bedient.

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Bischkek

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Kyrgyzstan e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kiribati

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:08 PM

Keine Reisehinweise vorhanden

Für diese Destination veröffentlicht das EDA keine spezifischen Reisehinweise. Bitte beachten Sie aber trotzdem die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen (Rubriken Tipps vor und während der Reise, Terrorismus und Entführungen etc.). Informieren Sie sich zusätzlich in Reiseführern und in den Medien und lassen Sie sich allenfalls von einem Reisebüro beraten.

Kolumbien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:52:05 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Kriminalitätsrate und die Gewaltbereitschaft sind hoch. Das Land sieht sich mit organisierter und anderen Formen der Kriminalität konfrontiert.

Die soziale und politische Lage ist angespannt. Spontane Streiks, Demonstrationen und Unruhen sind jederzeit möglich. Sie können von Brandstiftungen, Plünderungen und Strassenblockaden begleitet sein. Das Gewaltpotenzial ist hoch. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Strassenblockaden und Streiks können Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr verursachen und vermögen mitunter ganze Regionen lahmzulegen. Bei längerer Dauer kann es auch zu Versorgungsengpässen kommen.
Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Bogotá hat nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.
Policia Nacional de Colombia: estado de las vías

In einigen ländlichen Regionen und Grenzgebieten sind weiterhin Guerillakämpfer der Ejército de Liberación Nacional (ELN) aktiv, ebenso wie Splittergruppen der Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia (FARC) und weitere bewaffnete illegale Gruppierungen. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.
Die Behörden können kurzfristig den Ausnahmezustand und Ausgangssperren verhängen.

Politisch motivierte Anschläge sowie andere Übergriffe auf die Zivilbevölkerung kommen im ganzen Land vor. Anschläge richten sich vor allem gegen Sicherheitskräfte, doch auch unbeteiligte Zivilisten werden immer wieder Opfer von Gewalttaten. Beispiele:

  • Im März 2022 forderte eine Bombenexplosion bei einer Polizeistation in Bogota zwei Todesopfer und zahlreiche Verletzte.
  • Mitte Dezember 2021 wurden bei zwei Bombenanschlägen am Flughafen Camilo Daza in Cucuta im Departement Norte de Santander drei Personen getötet.
  • Im Februar 2020 forderte ein Bombenanschlag im Departement Cauca mehrere Todesopfer und Verletzte.
  • Die ELN verübte über 100 Gewaltakte und schränkte die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung in verschiedenen Gebieten massiv ein.

Politisch motivierte Entführungen und Entführungen mit Lösegeldforderungen kommen vermehrt vor. Die Entführungsopfer sind primär ortsansässige Personen, doch sind auch ausländische Staatsangehörige entführt worden. Zum Beispiel:

  • Im Februar 2021 wurden zwei Reisende im Departement Cauca entführt.
  • Anfang Dezember 2020 wurde ein spanischer Tourist im Departement Cauca entführt.
  • Im März 2020 wurden ein schweizerischer und ein brasilianischer Tourist im Departement Cauca entführt.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Schenken Sie Ihrer persönlichen Sicherheit die gebührende Aufmerksamkeit, und halten Sie sich vorzugsweise an folgenden Orten auf:

  • grössere Städte, Hauptorte der Departemente und deren Umgebung.
  • generell Destinationen mit einer entwickelten, touristischen Infrastruktur, die von anerkannten Reiseveranstaltern angeboten werden.

Berücksichtigen Sie diese Faktoren bei der Reiseplanung. Schliessen Sie sich vorzugsweise einer geführten Gruppenreise an. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage in Ihrem Zielgebiet. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordwesten und Grenzgebiete zu Venezuela und Ecuador: Es besteht eine erhöhte Gefahr, Opfer eines Anschlages, eines Gewaltverbrechens oder einer Entführung zu werden. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, ist hoch. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung. Von Reisen in das gesamte Gebiet der folgenden Departemente wird deshalb abgeraten: Chocó, Nariño, Putumayo, Guainía, Vichada, Arauca, Norte de Santander und Cesar. Eine Ausnahme bilden die Departementshauptstädte Pasto, Mocoa und Valledupar unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug erfolgt.
In den Departementen La Guajira und Boyacà wird von Reisen in die Grenzregionen zu Venezuela abgeraten.

Departement Cauca: Es besteht ein hohes Entführungsrisiko. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Drogen- und anderen kriminellen Banden sowie Anschläge und Gewaltakte von Guerilla- und anderen bewaffneten Gruppierungen sind häufig. Auch unbeteiligte Personen sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Seit Anfang 2020 kommt es zu zahlreichen Gewaltakten gegenüber der Zivilbevölkerung. Bei den häufigen Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen Gruppierungen werden regelmässig unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen.
Von Reisen ins Departement Cauca wird abgeraten.
Eine Ausnahme bildet die Departementshauptstadt Popayan unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug erfolgt. Ebenfalls eine Ausnahme bildet die Insel Gorgona unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug (Flughafen Guapi) und Boot gemacht wird.

Departement Valle del Cauca: Trotz der Stationierung von zusätzlichen Sicherheitskräften sind gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Drogen- und anderen kriminellen Banden sowie Anschläge von Guerilla- und andere bewaffnete Gruppierungen häufig. Auch unbeteiligte Personen sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Die Gewaltverbrechen und die sozialen Spannungen sind in Buenaventura besonders hoch, nehmen jedoch auch im Südosten des Departements stetig zu.
Von Reisen ins Departement Valle del Cauca wird abgeraten. 
Eine Ausnahme bildet die Departementshauptstadt Cali unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug erfolgt.

Departemente Atlántico, Bolívar, Magdalena und Sucre: In diesen Departementen sind Drogen- und andere kriminelle Banden aktiv. Es besteht ein hohes Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen kriminellen Gruppen und Sicherheitskräften zu geraten. Auch bekämpfen sich verschiedene Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen gegenseitig.
Seit Anfang Mai 2022 kommt es in verschiedenen Gebieten dieser Departemente zu zahlreichen Gewaltakten gegenüber der Zivilbevölkerung und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Von Reisen in die Departemente Atlántico, Bolívar, Magdalena und Sucre wird abgeraten. Eine Ausnahme bilden die Departementshauptstädte Barranquilla (Atlántico), Cartagena (Bolívar), Santa Maria (Magdalena) und Sincelejo (Sucre) unter der Bedingung, dass die Reise per Flugzeug erfolgt.

Ländliche Gebiete: In einigen ländlichen Gebieten sind Guerillas, andere illegale bewaffnete Gruppierungen und Kriminelle aktiv, wie z.B. in den Departementen Antioquia, Caquetà, Casanare und Risaralda. Gelegentlich kommt es zu bewaffneten Zusammenstössen. Die Gruppierungen agieren sehr mobil, so dass sich die Gefahrenzonen laufend ändern. Zudem stellen Blindgänger und Minen eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Die gefährdeten Gebiete sind nur selten markiert. Generell gilt: In abgelegenen, wenig erschlossenen Gebieten sind diese Risiken höher (einschliesslich das Entführungsrisiko).
Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei Ihrem Reiseführer oder bei den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitslage und beachten Sie deren Anweisungen.

Dirección Descontamina Colombia

Lassen Sie bei Reisen in die übrigen, oben nicht erwähnten Gebiete grösste Vorsicht walten. Schliessen Sie sich vorzugsweise einer geführten Gruppenreise an, besonders um abgelegene touristische Sehenswürdigkeiten zu besuchen wie zum Beispiel die Ciudad perdida in der Sierra Nevada (im Norden des Landes) und San Agustín (Huila). Vergewissern Sie sich, dass die Sicherheitslage kurzfristig abgeklärt worden ist, denn sie ändert sich oft.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gewaltbereitschaft sind hoch und nehmen weiter zu. Diebstähle und Raubüberfälle mit Waffengewalt sind im ganzen Land häufig.

Bei den sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Express-Entführungen gibt es im ganzen Land zu jeder Uhrzeit und auch in den besser gestellten Quartieren.

Es kommt vor, dass Betrügereien durch Personen in Polizeiuniformen verübt werden.

Beachten Sie unter anderem die nachstehenden und Vorsichtsmassnahmen:

  • In bestimmten Stadtteilen von Bogotá, Cali und Medellin ist wegen der sehr hohen Kriminalitätsrate besondere Vorsicht geboten.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die lokalen Gegebenheiten und welche Quartiere als sicher gelten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit; zu grosse Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
  • Verzichten Sie auf Besuche der armen Stadtquartiere.
  • Meiden Sie nachts schlecht beleuchtete und wenig begangene Strassen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, grosse Fotoapparate etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Nehmen Sie von Unbekannten keine Getränke, Esswaren oder Zigaretten an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer nachher zu berauben.
  • Fahren Sie nur mit Taxis, die Sie telefonisch reserviert haben.
  • Benutzen Sie Geldautomaten nur tagsüber und im Innern von Banken.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Kriminelle schrecken auch vor Morden nicht zurück.

Es besteht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Straftaten und Verbrechen bleiben oft ungeahndet. Aufgrund des fehlenden Vertrauens ins Rechtssystem hat die Bevölkerung deshalb wiederholt Lynchjustiz angewendet.

Verkehr und Infrastruktur

Reisen Sie vorzugsweise mit dem Flugzeug. Andernfalls benutzen Sie ausschliesslich die Hauptstrassen, die überwacht und in gutem Zustand sind. Wegen des hohen Unfall- und Überfallrisikos wird von nächtlichen Überlandfahrten abgeraten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. während Wahlen.

Die Grenzübergänge zwischen Kolumbien und Panama dürfen ausschliesslich zu Fuss überquert werden. Grenzübertritte mit Fahrzeugen jeglicher Art auf dem Landweg sind verboten.

Erkundigen Sie sich bei dem Grenzposten über die aktuell gültigen Bestimmungen und Öffnungszeiten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden streng geahndet. Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Naturbedingte Risiken

Es besteht ein latentes Erdbeben-Risiko. Die meisten Vulkane des Landes liegen in der Cordillera Central.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Kolumbien erreichen.

Von Juni bis Dezember muss an der Karibik-Küste mit Hurrikanen gerechnet werden. Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle).
Servicio geológico colombiano

Unidad Nacional para la Gestión del Riesgo de Desastres

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Falls die Verbindungen ins Ausland unterbrochen sind, wenden Sie sich an die Schweizerische Botschaft in Bogotá.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. In jedem Fall verlangen medizinische Fachpersonen und Krankenhäuser eine Vorschusszahlung.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer Allgemein: 123
Policia Nacional de Colombia

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Bogotá
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Komoren

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:08 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Seit der Unabhängigkeit im Jahre 1975 haben mehrere Staatsstreiche stattgefunden. Spannungen bestehen weiterhin. Bei Demonstrationen sind Ausschreitungen, Strassenblockaden und gewaltsame Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften möglich.

Im Falle von Unruhen und Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Antananarivo (Madagaskar) hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in den Komoren nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist eher selten. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstahl.

Polizeikontrollen sind relativ häufig.

Frauen wird empfohlen, ausserhalb der Touristenorte nicht alleine zu reisen.

Geschäftsleuten wird zu Vorsicht geraten. Für Lieferungen sind möglichst Vorauszahlungen oder klare Sicherheiten zu verlangen.

Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, vereinzelt auch in den komorischen Gewässern. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist wenig entwickelt und der Strassenzustand schlecht.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Die Infrastruktur ist mangelhaft.

Die Kommunikation ist über Mobiltelefonverbindungen gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.)
  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • regierungskritische Äusserungen

Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Für schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Auf den Komoren ist der Islam Staatsreligion. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Vulkanausbrüche, insbesondere des Vulkans Karthala auf Grand Comore, und Erdbeben sind jederzeit möglich. Gelegentlich erreichen tropische Wirbelstürme die Inseln während der Regenzeit von November bis April. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
World Meteorological Organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der auf Grand Comore gelegenen Hauptstadt Moroni ist die medizinische Grundversorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 117

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung (Antananarivo/Madagaskar) oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Antananarivo, Madagaskar

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung der Komoren in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft der Komoren in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ambassade des Comores à Paris

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kongo (Brazzaville)

Zuletzt editiert: 6/9/2023 4:48:54 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die Sicherheitslage in der Republik Kongo ist weitgehend stabil.

Aufgrund sozialer, wirtschaftlicher und politischer Spannungen kann es jedoch zu Streiks, Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Informieren Sie sich deshalb vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Republik Kongo nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist hoch, insbesondere in Brazzaville und Pointe-Noire. Auch bewaffnete Überfälle und Einbrüche kommen vor. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuss unterwegs.
  • Unternehmen Sie unvermeidliche Überlandfahrten nur in Begleitung eines vertrauenswürdigen lokalen Begleiters und vorzugsweise in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.

Im Golf von Guinea und in den kongolesischen Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist schlecht und das Unfallrisiko hoch. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Während der Regenzeit (Oktober bis April) werden manche Strassen unpassierbar. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet.

Zwischen Brazzaville und Pointe-Noire besteht eine Eisenbahnverbindung. Wegen der mangelhaften Wartung der Strecke und des Rollmaterials ist das Unfallrisiko relativ hoch. Ausserdem besteht vor allem nachts eine erhöhte Gefahr von Überfällen.

Bei innerkongolesischen Flügen kommt es immer wieder zu gefährlichen Zwischenfällen, da die Flugzeuge teilweise alt und schlecht gewartet sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist unter anderem verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen von mindestens einem Jahr bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Städten gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung der kongolesischen Armee bereist werden. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Kongo (Brazzaville) in Genf.

Tragen Sie stets eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kinshasa

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kongo (Kinshasa)

Zuletzt editiert: 6/9/2023 4:48:49 PM

Aktuelles

Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzialwahlen 2023

Die Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzialwahlen sind für den 20. Dezember 2023 vorgesehen.

Vor, während und nach den Wahlen muss im ganzen Land mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie aus dringenden Gründen in die Demokratische Republik Kongo reisen müssen, lassen Sie erhöhte Vorsicht walten. Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.).

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Die Sicherheitslage ist im ganzen Land angespannt und besonders im Osten des Landes instabil. Demonstrationen und selbst geringfügige Ereignisse können unerwartet in Akte der Gewalt eskalieren; es kann zu gewaltsamen Zusammenstössen unter anderem zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und zu Plünderungen kommen. Bei Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Flüge vorübergehend eingestellt und die einzige Strasse zum internationalen Flughafen N’Djili (Kinshasa) blockiert werden.

In mehreren Provinzen sind bewaffnete Gruppierungen aktiv und es kommt immer wieder zu Kämpfen zwischen den Gruppierungen und der kongolesischen Armee. In der Demokratischen Republik Kongo ist eine friedenserhaltende Mission der UNO (MONUSCO) im Einsatz.

Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

In den meisten Landesteilen besteht die Gefahr von Landminen und Blindgängern.

Es besteht im ganzen Land das Risiko von terroristischen Attentaten. In den Konfliktregionen besteht ein erhöhtes Risiko von Attentaten und Entführungen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die gelegentlich in lokale, gewaltsame Konflikte ausarten.
Beispiele:

  • Im Dezember 2022 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Ituri 9 Personen getötet.
  • Im Dezember 2022 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Kwilu 14 Personen getötet.
  • Im August 2022 wurden bei Zusammenstössen in der Provinz Mai-Ndombe mindestens 18 getötet und mehrere weitere wurden verletzt.

Lässt sich ein Aufenthalt aus dringenden Gründen nicht vermeiden, beachten Sie die folgenden Empfehlungen und Informationen:
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und durch Ihre Kontaktperson über die aktuelle Sicherheitslage. Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden (z.B. Ausgangssperren).
 Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich.

Im Falle von Verkehrseinschränkungen oder lokalen Unruhen bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Kinshasa hat in solchen Fällen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen oder aus dem Land.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Nordosten und Osten des Landes

Im Nordosten und Osten des Landes (inklusive dem Virunga Nationalpark) kommt es regelmässig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellen und der kongolesischen Armee sowie auch zwischen bewaffneten Milizen. Angriffe fordern regelmässig eine Vielzahl von Opfern. Diese Angriffe richten sich gegen Sicherheitskräfte, UN-Friedenssoldaten, Hilfsorganisationen und die Zivilbevölkerung.

Es kommt auch zu Entführungen. Beispiele:

  • März 2023: 25 Kinder in der Provinz Bas-Uele.
  • Dezember 2022: 50 Personen in der Provinz Nord-Kivu
  • Oktober 2022: 6 Personen in der Provinz Nord-Kivu
  • August 2022: 6 chinesische Staatsangehörige in der Provinz Ituri
  • Januar 2022: drei Mitarbeitende eines Hilfswerks, darunter eine ausländische Person, bei Goma (Provinz Nord-Kivu)

Das Risiko von Terroranschlägen ist besonders hoch. Beispiele:

  • Am 25. Januar 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf einen Markt in Nord-Kivu 18 Personen verletzt.
  • Am 15. Januar 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf eine Kirche in Nord-Kivu 17 Personen getötet.
  • Am 3. Oktober 2022 wurden bei einem Bombenanschlag auf ein Kino in der Provinz Nord-Kivu 10 Personen verletzt.

Ende Juli 2022 kam es in Goma und anderen Städten in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Mission der UNO (MONUSCO) sowie zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden, den kongolesischen Sicherheitskräften und MONUSCO Personal. Dabei wurden mehrere Personen aller drei Lager getötet oder verletzt. Es gab auch mehrere Fälle von Brandstiftungen und Plünderungen von Gebäuden der MONUSCO. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Zur Bekämpfung der instabilen Sicherheitslage wurde in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu das Kriegsrecht verhängt. Das Kriegsrecht berechtigt die Behörden unter anderem dazu, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl durchzuführen und die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit einzuschränken.

Von Reisen in die Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele, Ituri, Nord- und Süd-Kivu und Maniema wird abgeraten.

Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik

Die prekäre Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf die Sicherheit im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo aus. Bewaffnete und gewalttätige Gruppierungen dringen häufig ein. Es besteht ein hohes Risiko von Überfällen durch gewalttätige Strassenräuber. Es besteht auch die Gefahr von Entführungen. Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik, das weiträumig zu meiden ist.

Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu

Hohe Spannungen zwischen zwei verfeindeten Bevölkerungsgruppen verursachen gewalttätige Konflikte in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu. Die Regionen im Westen sind davon besonders betroffen. Es kommt immer wieder zu ethnisch motivierten Angriffen auf Dörfer; sie fordern zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Solche Ereignisse können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Von Reisen in die Regionen Kwamouth (Provinz Mai-Ndombe) und Bagata (Provinz Kwilu) wird abgeraten.

Lassen Sie bei Reisen in die übrigen, oben nicht erwähnten Gebiete grösste Vorsicht walten. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Raubüberfälle und Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen vor, teils mit Todesfolge. An stark belebten Orten operieren oft jugendliche Strassenbanden, mitunter in Zusammenarbeit mit der Polizei. Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen auch in Kinshasa vor. Bei so genannten Express-Entführungen werden die Opfer ausgeraubt und zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie Ihren Aufenthalt von einer lokalen Vertrauensperson organisieren und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Unternehmen Sie unumgängliche Überlandfahrten in Gruppen von mehreren Fahrzeugen und ausschliesslich tagsüber.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu Fuss unterwegs.
  • Geschäftsleute sind wiederholt Opfer von Betrügereien geworden. Es wird empfohlen, neue Geschäftsbeziehungen vorsichtig anzugehen und möglichst durch eine erfahrene, vertrauenswürdige Firma oder Agentur vermitteln zu lassen.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind in schlechtem Zustand und zum grossen Teil nur mit Geländefahrzeugen befahrbar. Das Unfallrisiko ist hoch. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Sicherheit der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Das Bahnnetz ist veraltet und schlecht unterhalten. Gleiches gilt für die meisten Schiffe und Fähren; zudem werden diese oft überladen. Das Unfallrisiko ist hoch.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. bei Unruhen oder um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Telefonverbindungen vorübergehend nicht gewährleistet ist.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

In Kinshasa darf generell nur mit einer offiziellen Bewilligung fotografiert werden.

Autofahrerinnen und Autofahrer werden bestraft, wenn sie bei einer Begegnung mit dem Fahrzeugkonvoi des Präsidenten nicht unverzüglich die Strasse freigeben und anhalten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Im Gebiet des afrikanischen Rifttals im Osten des Landes muss mit Erdbeben gerechnet werden. Dort befinden sich auch die beiden aktiven Vulkane Nyiragongo und Nyamuragira. Bei Erdbeben und Vulkanausbrüche muss mit Infrastrukturschäden und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs gerechnet werden.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen oder bei der Schweizerischen Botschaft in Kinshasa und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Absperrungen, Evakuationsbefehle, etc.).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist selbst in Kinshasa nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Für Reisen in strategisch wichtige Gebiete ist eine Bewilligung erforderlich. Die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Bern erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kinshasa

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Korea (Nord)

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:10 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Trotz der Vereinbarung eines Waffenstillstandes im Jahr 1953 dauern die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel an. Bestimmte Ereignisse wie Raketentests und Militärmanöver können die Sicherheitslage kurzfristig beeinflussen.

Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage können Versorgungsengpässe von medizinischen Gütern und Gütern des täglichen Bedarfs nicht ausgeschlossen werden.

In Nordkorea sind ausschliesslich geführte und durch das staatliche Reisebüro organisierte Reisen möglich. Reisende werden stets durch eine offizielle Reiseführerin oder einen offiziellen Reiseführer begleitet und können sich nicht unabhängig von diesem bewegen.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung auf der ganzen koreanischen Halbinsel. Befolgen Sie strikt die Anweisungen der Reiseleiterin oder des Reiseleiters und vermeiden Sie politische Diskussionen.

Verkehr und Infrastruktur

Ausländische Staatsangehörige dürfen nur selbst ein Auto lenken, wenn Sie in Nordkorea Wohnsitz haben. Strassen und Fahrzeuge sind mangelhaft gewartet.

Das Internet ist praktisch nicht zugänglich.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei der Botschaft von Nordkorea in Bern.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Allgemein werden in Nordkorea Gesetzesverstösse wesentlich strenger geahndet als in der Schweiz und können mit langjährigen Haftstrafen oder Arbeitslager bestraft werden. Darunter fallen z.B. Diebstähle sowie unbedachte Handlungen oder Äusserungen, die als Kritik an der Regierung oder am Führer interpretiert werden können. Verzichten Sie auf politische Äusserungen und Diskussionen jeder Art.

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Nordkorea wendet für verschiedene Delikte die Todesstrafe an.

Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Kulturelle Besonderheiten

Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Im Sommer kommt es immer wieder zu Überschwemmungen. Im August und September sind ausserdem Taifune möglich, die neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen können.

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Nordkorea erreichen.

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr beschränkt. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland behandelt werden. Die Erteilung einer Landeerlaubnis für internationale Rettungsdienste ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Bargeld Vorschusszahlung). Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Gewisse Gebiete sind für ausländische Reisende nicht zugänglich.

Es existieren keine Bankomaten („ATM“) und Kreditkarten können nicht benützt werden. Barzahlungen müssen in EUR, USD oder in RMB (CNY) erfolgen.

Nützliche Adressen

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Beijing, China

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Korea (Süd)

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:11 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die innenpolitische Lage ist stabil.

Trotz der Vereinbarung eines Waffenstillstandes im Jahr 1953 dauern die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel an. Bestimmte Ereignisse wie Raketentests und Militärmanöver können die Sicherheitslage kurzfristig beeinflussen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung auf der Halbinsel. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn vereinzelte Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Südkorea nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Entlang der Grenze zu Nordkorea bildet ein je zwei Kilometer breiter Streifen eine demilitarisierte Zone (Demilitarized Zone), die nicht betreten werden darf. Eine Ausnahme bildet der Grenzort Panmunjom, der auf Voranmeldung in geführten Gruppenausflügen besucht werden kann.
Daran schliesst sich südlich der "Northern District to the Civilian Control Line" an, ein fünf bis 20 Kilometer breiter Gürtel, zu dem der Zugang bewilligungspflichtig ist. Halten Sie sich dort strikt an die bewilligten Routen und an die Anweisungen der Behörden, denn in diesem Gebiet befinden sich zahlreiche Minenfelder.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Besondere Aufmerksamkeit ist den Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern zu schenken, da diese auch die Gehsteige benutzen. Der Sprache unkundige Ausländerinnen und Ausländer benutzen für Überlandreisen mit Vorteil die öffentlichen Verkehrsmittel.
Korea Transportation

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, Flughäfen, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Fahrzeuglenkerinnen oder - lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können bis zur Abklärung der Schuldfrage vorübergehend festgenommen werden.
Im Zweifelsfall dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten können ausländische Staatsangehörige auf Veranlassung der Gegenpartei an der Ausreise gehindert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis lebenslängliche Gefängnisstrafen).

Für schwere Gewaltdelikte kann die Todesstrafe verhängt werden (z.B. bei Mord). Die Haftbedingungen sind hart: strenge Disziplin, kulturelle Isolation etc.

Kulturelle Besonderheiten

Es werden noch oft traditionelle Umgangsformen angetroffen. Machen Sie sich vor Reiseantritt mit diesen vertraut und passen Sie Ihr Verhalten den Gepflogenheiten des Landes an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Leichtere Erdbeben und Waldbrände kommen gelegentlich vor.

Im Spätsommer treten Taifune auf, die Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen können.

Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Südkorea erreichen.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Ministry of Interior and Safety

Korean Meteorological Administration

World Meteorological Organization

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Seoul.

Medizinische Versorgung

Die Gesundheitsversorgung ist gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten.

Auf dem koreanischen Markt sind nicht alle europäischen Medikamente erhältlich. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 119
Medizinische Notfälle: 1339

Südkoreanische Zollvorschriften: Korea Customs Service
Ministry of the Interior and Safety: Emergency Procedure

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in der Republik Korea

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kosovo

Zuletzt editiert: 6/2/2023 3:33:56 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Parlament Kosovos hat am 17. Februar 2008 die Unabhängigkeit erklärt. Die von der Europäischen Union geführte Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX (European Union Rule of Law Mission) unterstützt seit 2008 die lokalen Behörden in den Bereichen Polizei, Justiz und Zoll.

Die Sicherheit wird in erster Linie durch die kosovarische Polizei gewährleistet. Die EULEX und die internationalen Truppenverbände der KFOR (Kosovo Force) stehen bei Bedarf unterstützend zur Seite. Nach wie vor haben die kosovarischen Behörden aber nur wenig Kontrolle über den fast ausschliesslich von kosovo-serbischen Personen bewohnten Norden des Landes.

Ethnisch motivierte Spannungen können sich ohne oder nur mit kurzer Vorwarnung in Form von Unruhen oder von einzelnen, gezielten Gewaltakten entladen. 

Es ist sporadisch mit Demonstrationen und teils gewaltsamen Aktionen zu rechnen. Dies betrifft vor allem das Stadtzentrum von Pristina, kann aber auch in anderen Teilen des Landes vorkommen.

Es besteht das Risiko von Terroranschlägen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien oder bei lokalen Kontaktpersonen über die Entwicklung der Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen, Massenveranstaltungen und Demonstrationen jeder Art, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Kosovo-serbische Siedlungsgebiete: Lassen Sie grösste Vorsicht walten. Die Lage im Norden Kosovos ist sehr angespannt. Ethnisch motivierte Zwischenfälle haben seit November 2022 wieder zugenommen, besonders in der zwischen der kosovo-serbischen und der kosovo-albanischen Bevölkerungsgruppen geteilten Stadt Mitrovicë (Mitrovica) und in den Gemeinden Leposaviq (Leposavic), Zubin Potoku (Zubin Potok) und Zvecan. Die Spannungen zwischen den kosovo-serbischen und kosovo-albanischen Bevölkerungsgruppen können unvermittelt aufflammen und in gewaltsame Unruhen ausarten. Zum Beispiel kam es am 29. Mai 2023 zu heftigen Auseinandersetzungen in Zvecan. Dabei wurden zahlreiche Personen, darunter auch KFOR-Soldaten, verletzt. Fälle von Brandstiftungen wurden ebenfalls gemeldet. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Zudem kann es nach wie vor zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit kommen. Kurzfristige Schliessungen der beiden Grenzübergänge nach Serbien Brnjak und Jarinje sind möglich.
In den anderen Kosovo-serbischen Siedlungsgebieten ist die Lage weitgehend stabil, doch können auch dort ethnisch motivierte Zwischenfälle vorkommen.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage. Lassen Sie sich im Norden Kosovos von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten und vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist. 
Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie sich nicht auf politische Diskussionen ein.

Minen: Obwohl die meisten bekannten Minenfelder und Einschlaggebiete von Streubomben geräumt wurden, gibt es in Kosovo nach wie vor ein ernst zu nehmendes Minenproblem. Da das Verlegen von Minen nicht immer dokumentiert worden war, besteht keine Gewissheit, dass alle Minen entdeckt und geräumt wurden. Zudem werden von Zeit zu Zeit auch neue Minenfelder gefunden. Personen ohne zuverlässige Kenntnisse der Situation sollten sich deshalb konsequent an Strassen und Wege halten, die klar als häufig benutzt zu erkennen sind. Informieren Sie sich zusätzlich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen die Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Im hauptsächlich von kosovo-serbischen Personen bewohnten Norden Kosovos funktioniert das Mobilfunknetz nur limitiert, und die SIM-Karten der kosovarischen Mobilfunk-Anbieter funktionieren nur sehr eingeschränkt. In den übrigen Landesteilen besteht kein Roaming für SIM-Karten aus Serbien.

Die Energie- und Wasserversorgung ist in ländlichen Gebieten noch mangelhaft.

Die Strassen sind oft in schlechtem Zustand. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Justizwesen ist noch im Aufbau begriffen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Die Haftbedingungen sind schwierig.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Strafbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Geldstrafe und einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb von Kosovo.

Naturbedingte Risiken

In den letzten Jahren waren wiederholt kleinere Erdbeben zu verzeichnen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Pristina und den grösseren Ortschaften gewährleistet, doch ist der Standard der Krankenhäuser oft sehr bescheiden. Das zur Behandlung notwendige Material und die Medikamente müssen üblicherweise von den Patienten oder den Angehörigen oft selbst besorgt werden. Die Behandlungskosten müssen in der Regel vor Austritt aus dem Krankenhaus bar bezahlt werden. Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Offizielles Zahlungsmittel ist der Euro.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft von Kosovo in Bern über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge (Nachweis resp. Abschluss von einer Fahrzeugversicherung etc.).
Botschaft des Kosovo in Bern

Nützliche Adressen

Zollbestimmungen für Kosovo: Kosovo Customs

Allgemeine Notrufnummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pristina
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz


Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kroatien

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:12 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Situation ist stabil.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Kroatien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Landminen: Das unmittelbare Küstengebiet sowie Istrien gelten als sicher. Im Landesinneren sind hingegen in den ehemaligen Kampfzonen des Krieges von 1991 - 95 noch einige Minenfelder vorhanden, die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Das kroatische Zentrum für Minenräumung gibt Auskunft über die betroffenen Gebiete. Halten Sie sich in den gefährdeten Gebieten strikt an die markierten Strassen und Wege.
Croatian Mine Action Center (CROMAC)

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen.

Verkehr und Infrastruktur

Der Zustand der Hauptstrassen ist in der Regel gut, Nebenstrassen können von schlechterer Qualität sein. Informationen über die Autobahngebühren finden Sie bei 
Hrvatske autoceste d.o.o.

Öffentlicher Verkehr: Der öffentliche Fernverkehr wird in erster Linie durch Busse und durch Binnenflüge gewährleistet. Zugsverbindungen gibt es von Zagreb nach Rijeka, Split und Osijek sowie nach Koprivnica und Varaždin.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0 Promille für Berufsfahrerinnen und –fahrer sowie für Personen unter 25 Jahren).

Bei Unfällen mit Personenschaden darf das Fahrzeug bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, ausser es besteht eine akute Gefährdung des Verkehrs. Wenn Fahrzeuge mit ausländischen Nummernschildern in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, muss die Polizei in jedem Fall beigezogen werden. Ohne Polizeibericht kann das beschädigte Fahrzeug nicht ausgeführt werden.

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu acht Jahren und einer Geldbusse geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Kroatiens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Naturbedingte Risiken

In Kroatien kommen gelegentlich Erdbeben vor.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Im Sommer besteht Waldbrandgefahr. 

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Zagreb.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Krankenhäusern der grösseren Städte gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass auf sich.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an das Konsularcenter in Wien oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Zagreb

Regionales Konsularcenter Wien, Österreich
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kuba

Zuletzt editiert: 7/20/2023 11:58:33 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziale und politische Lage ist angespannt.

Bei Demonstrationen kann es zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen; Mitte Juli 2021 sind ein Todesopfer und zahlreiche Verletzte gemeldet worden. Ende September 2022 kam es nach einer mehrtägigen Stromunterbrechung erneut zu grösseren Demonstrationen. Streiks und Demonstrationen können zu Strassenblockaden führen; Verspätungen im Reiseverkehr können die Folge sein.

Die Wirtschaftskrise verursacht Engpässe bei der Versorgung mit Treibstoff und Elektrizität. Stromausfälle von mehreren Stunden, manchmal auch über mehrere Tage, sind nicht auszuschliessen. Auch Hotelanlagen können davon betroffen sein. Zudem bestehen weiterhin Engpässe von Gütern des täglichen Bedarfs, Medikamente und medizinisches Material.

Die Telefon- und Internetverbindungen können zeitweise unterbrochen sein. Besonders die Internetverbindung kann über längere Zeit nicht verfügbar sein.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Kuba nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Meiden Sie Massenveranstaltungen und Kundgebungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu. Insbesondere Taschen- und Entreissdiebstähle sowie bewaffnete Raubüberfälle werden vermehrt gemeldet. Auch Überfälle auf Busse sind zu verzeichnen. Diebstähle aus Autos werden immer häufiger, auch aus Taxis, oft unter Komplizenschaft von Fahrern. Einbruchdiebstähle in Privatunterkünften (casas particulares) kommen ebenfalls vor.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente im Hotelsafe (Pass, Flugticket, etc.); tragen Sie jedoch eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Achten Sie bei den Casas particulares darauf, dass es sich um offiziell anerkannte Unterkünfte handelt; sie sind durch ein blaues Dreieck an der Türe gekennzeichnet.
  • Benutzen Sie ausschliesslich gekennzeichnete, offizielle Taxis.
  • Nehmen Sie wegen der Überfall- und Diebstahlgefahr keine Anhalterinnen oder Anhalter mit.

Verkehr und Infrastruktur

Strassen und Fahrzeuge sind schlecht unterhalten und bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet und es kommt häufig zu Engpässen.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.)
  • unhöfliches Verhalten gegenüber Polizeipersonal sowie abfällige Bemerkungen über das Land oder seinen Präsidenten. Dies kann ein Strafverfahren wegen Beamtenbeleidigung resp. Ehrverletzung zur Folge haben.
  • für ausländische Staatsangehörige die Teilnahme an politischen Aktivitäten
  • Alkohol am Steuer (0 Promille!)

Ausländische Fahrzeuglenkerinnen und ‑lenker, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen können, das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit bis zu 30 Jahren Gefängnis bestraft. Sehr hohe Strafen werden auch bei Sexualdelikten, verhängt.

Je nach Art und Schwere des Vergehens kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel bei Mord, Drogenhandel oder Pädophilie.

Die Haftbedingungen sind nicht mit der Schweiz vergleichbar: Infolge der Wirtschaftskrise sind die medizinische Versorgung und die Ernährung in den Gefängnissen mangelhaft.

Naturbedingte Risiken

Von Juni bis November muss mit Hurrikanen gerechnet werden. Im Extremfall können sie Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Instituto de Meteorología de la Republica de Cuba

World meteorological organization (WMO)

Erdbeben können vorkommen, besonders im östlichen Teil der Insel. Erdbeben und Vulkanausbrüche in der Karibik können neben Verwüstungen auf dem Land auch Flutwellen auslösen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Havanna.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa, Kanada) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Versicherung
Sie müssen bei der Einreise nachweisen können, dass Ihre Kranken- oder Reiseversicherung für allfällige medizinische Kosten in Kuba aufkommt, z.B. durch Versicherungspolice, Versicherungskarte einer Krankenkasse oder Reiseversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob sie in Kuba anerkannt ist. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss bei der staatlichen kubanischen Assistance-Gesellschaft Asistur eine Versicherung abschliessen. Diese Regelung betrifft alle Personen mit Wohnsitz ausserhalb von Kuba. Weitere Informationen erteilen die kubanische Botschaft in Bern und Asistur.
Botschaft von Kuba in Bern (spanisch)

Asistur (spanisch, englisch)

Aufenthalt
Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen gelten besondere Vorschriften. Die kubanische Botschaft in Bern erteilt Auskunft über die Einreisebestimmungen.

Zahlungsmittel
Die Landeswährung CUP (Peso Cubano) kann nur innerhalb des Landes bezogen werden. Für die Ein- und Ausfuhr von CUP bestehen Beschränkungen. Auskunft erteilt die kubanische Botschaft in Bern.
Achtung: Zahlungen oder Bargeldbezüge mit Schweizer Bankkarten (Maestro, Postfinance), Reiseschecks sowie gewissen Kreditkarten sind nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Bank oder ihrem Kreditkarteninstitut. Es ist von Vorteil, genügend Bargeld in Euro für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes mitzunehmen. 
Gemäss kubanischem Gesetz ist das Wechseln von Fremdwährung nur in staatlich anerkannten «Cadeca»-Wechselstuben oder kubanische Banken erlaubt.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 106

Zollvorschriften: Aduana General de la República Cuba (Spanisch, Englisch)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Havanna

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Kuwait

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:13 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist grundsätzlich stabil. Es bestehen jedoch gewisse politische Spannungen. Bei politischen Demonstrationen kann es zu Zusammenstössen zwischen den Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen.

In Anbetracht der komplexen Verhältnisse in der Region kann sich die Lage plötzlich ändern.

Terroraktionen können nicht ausgeschlossen werden, zumal verschiedene terroristische Organisationen den Golfstaaten regelmässig mit Anschlägen drohen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage im Land. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art -  umso mehr, als die Teilnahme für ausländische Staatsangehörige strafbar ist.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Noch besteht sowohl in Wüsten- wie auch Küstenregionen die Gefahr von Landminen und nicht explodierten Bomben. Halten Sie sich deshalb strikte an die asphaltierten Strassen.

Meiden Sie die Grenzgebiete zum Irak, die zum militärischen Sperrgebiet erklärt worden sind.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität, und schenken Sie unbekannten Geschäftspartnerinnen oder Geschäftspartnern kein blindes Vertrauen.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit sowie die häufige Missachtung der Verkehrsregeln und Sicherheitsabstände verursachen viele Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang.

Bei Verkehrsunfällen sollte die Position der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem

  • die Beleidigung der politischen und religiösen Führung (auch in den sozialen Medien)
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen
  • Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken
  • aussereheliche und homosexuelle Beziehungen. Bei ausserehelichen Schwangerschaften und Geburten ergeben sich zivil- als auch strafrechtliche Folgen. Opfer von Sexualdelikten laufen Gefahr, wegen einer ausserehelichen Beziehung angeklagt zu werden.
  • Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • die Teilnahme von ausländischen Staatsangehörigen an Demonstrationen

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 30 Jahre) geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Kulturelle Besonderheiten

Kuwait ist ein konservatives arabisch/muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln.

Leichtere Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen).
State of Kuwait: Meteorological Department  
General Department of Civil Defence 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist zufriedenstellend. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden. Vor allem die privaten Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Kuwait anerkennt den provisorischen Schweizer Pass nicht.

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Doha, Katar

Schweizer Botschaft in Kuwait

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Kuwait e-Visa

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Laos

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:13 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Laos nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam. 
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

In weiten Landesteilen stellen Blindgänger und Minen aus dem Vietnamkrieg eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Die gefährdeten Gebiete sind nur selten markiert. Halten Sie sich deshalb an die Strassen und häufig benutzten Wege, und informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.

Norden des Landes: In der Provinz Xaisomboun ist es in der Vergangenheit zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppierungen und den Sicherheitskräften gekommen. Bei Explosionen von Sprengsätzen sind Personen getötet oder verletzt worden.
Erkundigen Sie sich vor Reisen in die Provinz Xaisomboun bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie sich von einer ortskundigen Reiseführerin oder einem ortskundigen lokalen Reiseführer begleiten. Die Provinz Xaisomboun darf nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die Botschaft von Laos in Genf erteilt nähere Auskünfte.

In vergangenen Jahren kam es zu Schiessereien und Überfällen in ländlichen Gebieten, zum Beispiel entlang der Nationalstrasse Nr. 13, zwischen Vang Vieng und Luang Prabang. Vereinzelte Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie erhöhte Vorsicht walten.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität nimmt weiter zu, insbesondere in den Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng. Ausländische Staatsangehörige werden vermehrt Opfer von Diebstählen, Einbrüchen und Überfällen, vereinzelt mit Todesfolge. Auch Sexualdelikte sind vereinzelt zu verzeichnen. Besonders in Vientiane kommt es zu Entreissdiebstählen durch Personen auf Motorrädern; auf den Landstrassen kommen gelegentlich Raubüberfälle vor. Es sind Straftaten bekannt, an denen Polizeipersonal beteiligt war.

Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Reisen Sie ausschliesslich tagsüber.
  • Unternehmen Sie Reisen in die Ebene der Tonkrüge (in der Nähe von Phonsavan) nur in Begleitung ortskundiger Reiseführerinnen oder ortskundiger Reiseführer und beschränken Sie sich strikt auf die üblichen, touristischen Ziele. Abseits der markierten Routen besteht Minengefahr.
  • Hüten Sie sich vor Falschspielern, die versuchen, Touristinnen und Touristen zu erpressen und um ihr Geld zu bringen.

Verkehr und Infrastruktur

Abgesehen von der Nationalstrasse Nr. 13 und der Autobahn zwischen Vientiane und Luang Prabang ist der Strassenzustand schlecht. Das Unfallrisiko ist hoch: unvorhersehbare Fahrweise, überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung der Verkehrsregeln usw. In Vientiane sind Motorradfahrerinnen und -fahrer besonders oft in Unfälle involviert. Nach Einbruch der Dunkelheit erhöht sich das Unfallrisiko zusätzlich. Von nächtlichen Überlandreisen wird abgeraten.

Engpässe bei der Treibstoffversorgung kommen vereinzelt vor.

Die öffentlichen Verkehrsmittel (Busse, Schiffe und Flugzeuge) sind teilweise veraltet und schlecht gewartet. Schnellboote waren wiederholt in schwere Unfälle verwickelt.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Aussereheliche sexuelle Handlungen zwischen laotischen und ausländischen Staatsangehörigen werden strafrechtlich verfolgt.

Ausländische Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen unter Umständen bis zum Abschluss der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Es ist empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.
Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen sowie bei Besitz von Chemikalien, die der Drogenherstellung dienen, hart geahndet: bis lebenslängliche Haft oder Todesstrafe.
Für Kapitalverbrechen (z.B. Vergewaltigung oder Raubüberfall mit Todesfolge) kann ebenfalls die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Kulturelle Besonderheiten

Respektieren Sie die religiösen Empfindungen und die lokalen Gepflogenheiten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und passen Sie Verhalten und Kleidung an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Laos liegt in einem Erdbebengebiet.

Während der Regenzeit (Mai bis November) muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen, vor allem entlang des Mekongs. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden, da beispielsweise Strassen wegen Erdrutschen und Überschwemmungen unpassierbar werden.
Mekong River Commission

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter, beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in Vientiane nur beschränkt, ausserhalb der Stadt nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie für Behandlungen, die nicht als Notfall gelten. Notfälle werden in der Regel ohne Vorbehalte behandelt. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (Thailand oder Europa) behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Die Polizei führt häufig Sicherheitskontrollen (Checkpoints) durch; stellen Sie deshalb sicher, dass Sie sich jederzeit ausweisen können. Andernfalls müssen Sie mit einer vorübergehenden Festnahme und/oder einer Geldstrafe rechnen.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 1191
Notruf Sanität: 020 5996 6111 & 020 2344 9090

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Bangkok, Thailand

Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur Vientiane
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Lesotho

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:14 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Lesotho ist gespannt. Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen, Strassenblockaden und Ausschreitungen geäussert.

Die unterschiedlichen Höhenlagen, die Abgeschiedenheit einzelner Ort sowie die prekären Verbindungen (Strassen und Telefonie) machen die sorgfältige Planung einer Reise notwendig.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Lesotho nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Kriminalität

Die Kriminalität vor allem in Maseru zu. Vorsicht ist ebenfalls bei Reisen zum Katse-Staudamm geboten. Taschen- und Entreissdiebstähle, Überfälle, Einbrüche und Diebstähle von Autos kommen häufig vor und sind zunehmend von Gewalt begleitet. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente (Pass, Flugticket, Checks, Bargeld) im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Unternehmen Sie Reisen und Spaziergänge möglichst in Gruppen und verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit ganz darauf. Besonders Frauen wird davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.
  • Vor Wanderungen abseits der bekannten Touristenrouten wird abgeraten.
  • Lassen Sie grösste Vorsicht walten, wenn Sie in wenig belebten oder schlecht beleuchteten Quartieren Maserus aus dem Auto aussteigen oder anhalten.
  • Auf der Umfahrungsstrasse Richtung Flughafen Maseru sind gewaltsame Autodiebstähle vorgekommen. Meiden Sie nachts diese Strasse.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Die Bergstrassen sind vielfach nicht asphaltiert und nur mit Geländewagen befahrbar. Verzichten Sie auch wegen des erhöhten Unfallrisikos auf nächtliche Überlandfahrten. Unwetter können den Strassenzustand kurzfristig verschlechtern und den Verkehr behindern.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten. 

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Es ist verboten, den Königspalast, Flughafen, Regierungs- und andere öffentliche Gebäude sowie uniformierte Personen und Militärfahrzeuge zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen von mindestens fünf Jahren geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Lesotho befindet sich in einem Transformationsprozess zwischen Tradition und Moderne. Besonders in abgelegenen Gebieten ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Unwetter können den Strassenzustand kurzfristig verschlechtern und den Verkehr behindern. Im Winter können Schneefälle die Strassen in den Bergen während Tagen unpassierbar machen (April - September).

Im Gebirge schlägt das Wetter oft sehr rasch um. Gewitter können Bäche in kurzer Zeit zu reissenden Strömen anschwellen lassen. Auch im Sommer sind Schneefälle nicht ausgeschlossen (Oktober bis März). Diesem Umstand ist insbesondere bei der Planung von Aktivferien Rechnung zu tragen, z.B. bei Trekking, Rafting, Canyoning.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Lesotho Meteorological Services

World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt Maseru ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Die medizinische Versorgung ist in den meisten öffentlichen Spitälern ungenügend und die hygienischen Verhältnisse sind prekär. Es wird empfohlen, Privatkliniken zu wählen. Diese verlangen vor Behandlungen einen Vorschuss (Bargeld). Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112 (landesweit), 58881010; 80022046 oder 22322099 (nur Maseru)
Notruf Ambulanz: 22312501 (nur Maseru)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Lettland

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:14 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Lettland ist ein stabiles Land.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen. In den Grenzgebieten zu Belarus sowie bei Immigrationskontrollstellen ausserhalb der Grenzgebiete gilt der Ausnahmezustand. Dieser berechtigt die Regierung unter anderem, vermehrt Sicherheitskontrollen durchzuführen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Lettland nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Kriminalität

Taschendiebstähle und Autoeinbrüche kommen gelegentlich vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnamen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie besondere Achtsamkeit bei grösseren Menschenansammlungen walten wie z.B. auf Märkten, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und im Stadtzentrum.
  • Benutzen Sie wo möglich bewachte Parkplätze.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Nehmen Sie in Bars und Nachtklubs von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.

Verkehr und Infrastruktur

Alle Verkehrsteilnehmenden müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.

Das Risiko von Autounfällen ist relativ hoch. Im Winter werden insbesondere die Nebenstrassen oft nicht vom Schnee geräumt oder gesalzen. Unterschreiben Sie bei Autounfällen und Verhandlungen mit der Polizei keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (Schuldeingeständnis). Verlangen Sie nötigenfalls einen Übersetzungsdienst. Auf manchen Strassen ausserhalb der Städte erfordern Schlaglöcher besondere Aufmerksamkeit.

Öffentlicher Verkehr: Lettland verfügt über zahlreiche Bus- und einige lokale Bahnverbindungen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt (0,2 Promille für Personen, die den Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen). Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten. Alkoholische Getränke dürfen nur zu Hause oder in lizenzierten Lokalen konsumiert werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112
Touristenpolizei in Riga: Tel. +371 67181818

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm, Schweden
Schweizer Botschaft in Riga

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Libanon

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:15 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.

Es bestehen soziale, politische und religiöse Spannungen, und das Land leidet unter einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise, die diese Spannungen verschärfen.

Die Entwicklung der Lage ist ungewiss und kann sich rasch ändern. Eine Verschlechterung der Lage ist möglich.

Es kommt zu Demonstrationen, Strassenblockaden, Streiks und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen verschiedenen Gruppierungen sowie zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften. Bei solchen Ereignissen kommt es regelmässig zu Sachbeschädigungen, und vereinzelt werden Schusswaffen eingesetzt. Am 14. Oktober 2021 artete eine Demonstration im Beiruter Stadtteil Tayouneh in bewaffnete Zusammenstösse zwischen zwei politisch-religiösen Gruppierungen aus. Sie forderten mehrere Todesopfer und Verletzte.

Es muss mit Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens und mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.

Es bestehen Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten, Strom, Wasser und anderen Gütern. Auch Unterbrüche der Telefon- und Internetverbindungen sind möglich.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bargeldbezüge zeitweise nicht mehr möglich sind. Es ist von Vorteil, genügend Bargeld in US-Dollar mitzunehmen. Erkundigen Sie sich jedoch bei der libanesischen Botschaft in Bern über den Höchstbetrag, der zum Zeitpunkt Ihrer Reise ein- und ausgeführt werden darf.

Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Beirut hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Den komplexen Verhältnissen in der Region muss stets Rechnung getragen werden. Bestimmte Ereignisse und Konflikte in Nachbarländern können die Sicherheitslage in Libanon jederzeit und unvermittelt beeinflussen. So wirken sich die anhaltenden Spannungen mit Israel und der bewaffnete Konflikt in Syrien weiterhin auf Libanon aus. Der Konflikt in Syrien hat gewisse politische und religiöse Spannungen verstärkt, insbesondere aufgrund der Anwesenheit von über einer Million Flüchtlingen.

Im ganzen Land besteht das Risiko von Attentaten, vor allem in Tripoli im Norden des Landes und in den südlichen Quartieren von Beirut. Zum Beispiel wurde am 14. Dezember 2022 ein UNO-Soldat in der Nähe von Sidon durch Schüsse auf sein Fahrzeug getötet, nachdem er sich verfahren hatte. Im Februar 2021 wurde im Süden des Landes ein prominenter politischer Aktivist durch ein gezieltes Attentat getötet.

Wiederholt sind Attentate auf religiöse und politische Ziele verübt worden, die auch unbeteiligte Opfer gefordert haben.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Kontaktpersonen. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Beirut
Meiden Sie die südlichen Quartiere der Stadt
(Dahiye genannt). Sie umfassen unter anderem die Stadtteile Borj el Barajneh, Haret Hreik und Laylaki und werden nicht vollständig durch die offiziellen staatlichen Sicherheitskräfte kontrolliert. Es besteht ein erhöhtes Anschlagsrisiko. Benutzen Sie ausschliesslich die Hauptstrasse, um vom Flughafen nach Beirut zu gelangen.

Flüchtlingslager
Die Spannungen sind in allen Flüchtlingslagern hoch und können sich aus geringem Anlass in Gewalttaten entladen. Von Besuchen der Flüchtlingslager und deren Umgebung wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.

Südlibanon
Das Risiko von nicht explodierten Bomben und Minen ist hoch. Ausserdem finden in diesem Gebiet laufend Truppenverschiebungen statt. Im libanesisch-israelischen Grenzgebiet sind die Spannungen sehr hoch. Mit Ausnahme der Stadt Sur (Tyr) wird von Reisen ins Gebiet südlich des Litani-Flusses bis zur israelischen Grenze abgeraten. Benutzen Sie ausschliesslich die Hauptstrasse, um nach Sur zu gelangen.

Bekaa-Ebene
Die Sicherheitslage in der Bekaa-Ebene hat sich durch den bewaffneten Konflikt in Syrien verschlechtert. Es sind bewaffnete Gruppierungen aktiv, und Grenzüberschreitungen durch Kämpfer sind häufig. Bewaffnete Zusammenstösse zwischen der Armee und militanten Gruppierungen kommen vor, vor allem in und um Ersal, Ras Baalbek und Qaa. Spannungen zwischen einzelnen Bevölkerungsgruppen, aber auch innerhalb einzelner Gemeinschaften, entladen sich immer wieder in bewaffnete Konfrontationen oder Anschläge.
Es besteht ein hohes Risiko von Entführungen mit hohen Lösegeldforderungen. In der Bekaa-Ebene sind zahlreiche nicht explodierte Bomben und Minen vorhanden. Von Reisen in die Bekaa-Ebene wird abgeraten. Eine Ausnahme bildet das Gebiet am westlichen Rand der Ebene zwischen Zahlé und Kefraiya.

Nordlibanon
Es bestehen grosse Spannungen in der Region, die sich durch den Konflikt in Syrien und die Anwesenheit zahlreicher Flüchtlinge verschärft haben. Es kommt immer wieder zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen der Armee und militanten Gruppierungen oder zwischen verschiedenen politisch-religiösen Gruppierungen. Die Gefahr von weiteren Anschlägen und einer Eskalation ist gross. Von Reisen nach Tripoli und in die Region Akkar wird abgeraten.

Grenzgebiet zu Syrien
Der Konflikt in Syrien wirkt sich auf die Sicherheitslage entlang der Grenze aus. In der Nähe der syrischen Grenze ereigneten sich in der Vergangenheit wiederholt Kämpfe zwischen extremistischen Gruppierungen und den libanesischen Streitkräften. Es besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko von Sicherheitszwischenfällen. Von Reisen ins gesamte Grenzgebiet zu Syrien wird grossräumig abgeraten.

Ganzes Land
Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung über das örtliche Risiko von Minenfeldern und nicht explodierten Bomben.
Lebanon Mine Action Center

Kriminalität

Die Kleinkriminalität und besonders Entreissdiebstähle haben zugenommen. Waffenbesitz ist verbreitet. Persönliche Dispute werden häufig unter Anwendung von Schuss- oder Stichwaffen ausgetragen; es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Entführungen mit Lösegeldforderungen haben in der Regel einen kriminellen Hintergrund. Am häufigsten betroffen sind libanesische und syrische Staatsangehörige in der Region Akkar (Norden) und in der Bekaa-Ebene.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen, und

  • lassen Sie sich von einer lokalen Reiseleiterin, einem lokalen Reiseleiter oder einer lokalen Vertrauensperson begleiten, wenn Sie mit den Verhältnissen in Libanon nicht vertraut sind.
  • benutzen Sie wenn möglich Hoteltaxis oder telefonisch bestellte Taxis.
  • tragen Sie keine Wertgegenstände auf sich (Schmuck, Uhren usw.).

Verkehr und Infrastruktur

Ein grosser Teil der Strassen ist in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, die oft mangelhafte Ausschilderung und Beleuchtung der Strassen stellen ein zusätzliches, erhebliches Unfallrisiko dar. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es deshalb empfehlenswert, ein Auto mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten und sich an die Hauptstrassen zu halten.

Im August 2020 forderte eine schwere Explosion im Hafen von Beirut über 200 Todesopfer und tausende Verletzte und verursachte massive Schäden. Wegen der mangelhaften Umsetzung von Sicherheitsstandards besteht das Risiko weiterer schwerer Industrie-Unfälle.
Befolgen Sie im Ereignisfall die Anweisungen der lokalen Behörden.
Ministry of Public Health

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen.
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen, öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.), strategisch bedeutenden Gebieten und Installationen. Es ist jedoch nicht immer klar, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • die Beleidigung des Präsidenten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind wesentlich schwieriger als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Die grosse Mehrheit der Bevölkerung gehört verschiedenen muslimischen und christlichen Glaubensbekenntnissen an; insgesamt werden 18 Religionsgemeinschaften anerkannt. In ländlichen Gebieten ist das Leben noch oft traditionell geprägt. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Bei politischen Reden oder Familienfesten werden manchmal Schüsse in die Luft abgefeuert. Dieser Brauch führt immer wieder zu teils tödlichen Verletzungen durch herunterfallende Patronen und Querschläger.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Libanese/Libanesin muslimischen Glaubens sind gewisse islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Verheiratete libanesische Personen haben (unabhängig von Religion/Konfession) das Recht, mittels eines Gerichtsprozesses oder einer Klage bei einem Gericht ein Ausreiseverbot für die Ehefrau oder den Ehemann und die Kinder zu erwirken.

Naturbedingte Risiken

Libanon liegt in einem Erdbebengebiet.

Im Sommer und Herbst besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Beirut.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise nicht mehr immer und überall gewährleistet. Es bestehen Engpässe in der Versorgung mit Medikamenten und anderen medizinischen Gütern. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen meistens eine Vorschusszahlung.

Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112
Notruf Ambulanz: 125 (Zivilschutz) oder 140 (Rotes Kreuz)
Libanesische Zollvorschriften: Customs Administration: Travelers Guide

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Beirut

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Liberia

Zuletzt editiert: 6/9/2023 3:33:17 PM

Aktuelles

Im Oktober 2023 sind Präsidentschaftswahlen vorgesehen. Vor, während und nach den Wahlen muss im ganzen Land mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewaltsame Zusammenstösse zwischen rivalisierenden Gruppen und/oder mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Lassen Sie Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren, etc.). 

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziale und wirtschaftliche Lage ist schwierig. Sporadisch werden Streiks und Demonstrationen durchgeführt. Bei Demonstrationen kann es zu Ausschreitungen sowie zu Konfrontationen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen. Auch vorübergehende Verkehrsbehinderungen und Blockaden einzelner Strassen sind möglich.

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Liberia nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei ortsansässigen Kontaktpersonen über die aktuelle Lage. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Reisen ausserhalb der Hauptstadt Monrovia erfordern grosse Vorsicht und sollten nicht ohne vorherige Abklärung der aktuellen Sicherheitslage unternommen werden. Lassen Sie sich wenn möglich von einer lokalen Vertrauensperson begleiten.

Grenzgebiet zu Côte d’Ivoire: In den Grenzgebieten kommt es zu Zusammenstössen zwischen bewaffneten Gruppierungen. Es wird abgeraten von Reisen in die besonders betroffenen Provinzen Nimba, Grande Gedeh, River Gee und Maryland.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch und nimmt vor allem in der Hauptstadt Monrovia noch zu. Bei Einbrüchen, Überfällen, Taschen-, Entreiss- und Autodiebstählen wird häufig Waffengewalt angewendet. Auch Vergewaltigungen werden immer wieder gemeldet. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie die Flughafentransfers durch eine lokale Vertrauensperson organisieren.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit; zu viel Sparsamkeit kann Ihre Sicherheit gefährden.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Unternehmen Sie Exkursionen und Spaziergänge in Gruppen und verzichten Sie nachts ganz darauf.
  • Halten Sie Autotüren verriegelt und Fenster geschlossen.
  • Frauen wird empfohlen, nur in Begleitung zu reisen und auf keinen Fall alleine an den Strand zu gehen.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

In den Gewässern vor Liberia kommt es gelegentlich zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Abgesehen von einigen Hauptverkehrsachsen sind die Strassen in schlechtem Zustand und/oder nicht asphaltiert. Während der Regenzeit von Mai bis November können Strassen unpassierbar werden. Das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden und streunendes Vieh sind ein zusätzliches, erhebliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Ausserhalb von Monrovia ist die Infrastruktur für Reisende rar und sehr bescheiden (Unterkünfte, Restaurants usw.).

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefon- und Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Es kann zu einer Verknappung von Treibstoff kommen. Dies kann die zuverlässige Reiseplanung erschweren.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • das Fotografieren von militärischen Einrichtungen, Flughäfen, Brücken, usw.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart geahndet. Die Haftbedingungen sind äusserst prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Traditionelle Werte sind in Liberia von Bedeutung. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist schlecht und ausserhalb der Hauptstadt Monrovia praktisch nicht vorhanden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Ausweis auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Abidjan, Côte d'Ivoire
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Libyen

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:16 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Libyen und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Die Schweizer Botschaft in Tripolis ist seit dem 31. Juli 2014 geschlossen. Die in Libyen wohnhaften Schweizer Staatangehörigen werden durch die Schweizer Botschaft in Tunis betreut.
Schweizer Botschaft Tunis:
Tel. +216 71 191 997
EDA-Helpline:
Tel. +41 800 24-7-365

Die Schweiz hat nur sehr eingeschränkte oder je nach Situation gar keine Möglichkeit mehr, in Notfällen Dienstleistungen oder sonstige Unterstützung für Schweizer Staatsangehörige in Libyen zu erbringen.

Die Lage im Land ist unübersichtlich und die Sicherheitslage ist nicht gewährleistet. In grossen Teilen des Landes herrschen bewaffnete Milizen oder sonstige bewaffnete Kräfte. Es kommt regelmässig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Davon ist insbesondere Tripolis betroffen. Auch Minen werden eingesetzt.

Im ganzen Land besteht ein hohes Entführungsrisiko für libysche und ausländische Staatsangehörige. Beispiele von Entführungen:

  • im Februar 2023 sechs ägyptische Staatsangehörige in der Stadt Zawiya
  • im Mai 2022 zwei ägyptische Staatsangehörige, zwischen Sirte und Al-Marj
  • im Oktober 2021 zwei Mitarbeitende einer Erdölfirma in Tripolis
  • im Juni 2021 ein lokaler Hilfswerkmitarbeiter in Ajdabiya und zwei ausländische Arbeiter in Benghazi
  • im Dezember 2020 ein Arzt in Tripolis
  • im September 2020 in Tripolis sieben indische Staatsangehörige

Das Risiko von Anschlägen besteht jederzeit im ganzen Land.

 Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tunis

Helpline EDA

 Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Litauen

Zuletzt editiert: 5/31/2023 8:54:00 AM

Grundsätzliche Einschätzung

Litauen ist ein stabiles Land.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Litauen nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. 

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kriminalität:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie besondere Achtsamkeit bei grösseren Menschenansammlungen walten wie z.B. auf Märkten, bei touristischen Sehenswürdigkeiten und im Stadtzentrum.
  • Benutzen Sie wo möglich bewachte Parkplätze.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.
  • Nehmen Sie in Bars und Nachtklubs von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.

Verkehr und Infrastruktur

Alle Verkehrsteilnehmenden müssen nachts und bei schlechter Sicht einen Reflektor tragen.

Das Risiko von Autounfällen ist relativ hoch. Im Winter werden insbesondere die Nebenstrassen oft nicht vom Schnee geräumt oder gesalzen. Unterschreiben Sie bei Autounfällen oder Verhandlungen mit der Polizei keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (Schuldeingeständnis). Verlangen Sie nötigenfalls einen Übersetzungsdienst. Bei Unfällen mit Verletzten ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Eine Entfernung vom Unfallort vor Eintreffen der Polizei ist strafbar.

Öffentlicher Verkehr: Litauen verfügt über zahlreiche Busverbindungen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,4 Promille Blutalkoholgehalt (0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Stockholm, Schweden
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Luxemburg

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:17 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage ist stabil.

Das Risiko von Anschlägen kann auch in Luxemburg nicht ausgeschlossen werden.
Info Crise: Vigilnat

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der luxemburgischen Polizei:
Polizei Luxemburg: Prävention

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist gut ausgebaut.
Département des transports: portail transports
Polizei Luxemburg: Sicherheitstipps für Verkehrsteilnehmer

Es besteht ein verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz.
Mobiliteit.lu

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gilt grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Für Personen, die den Führerschein auf Probe besitzen, Berufsfahrerinnen und -fahrer und einige andere Personenkategorien gilt eine Grenze von 0,2 Promille.
Polizei Luxemburg: Alkohol am Steuer
Code de la route

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.
Polizei Luxemburg: Rauschgifte

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Notruf Polizei: 113
Info Crise

Administration des douanes et accises:
Droits et formalités applicables aux voyageurs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Konsularcenter in Den Haag, Niederlande

Schweizer Botschaft in Luxemburg

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Madagaskar

Zuletzt editiert: 5/9/2023 2:51:17 PM

Grundsätzliche Einschätzung

Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen und Streiks geäussert. Dabei kann es zu Ausschreitungen und Gewalttaten kommen. Zum Beispiel kamen im August 2022 bei gewaltsamen Protesten in Ikongo (südöstlich von Antananarivo) mehrere Personen ums Leben oder wurden verletzt. Proteste und gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können im ganzen Land jederzeit vorkommen.

Als Folge von Demonstrationen kann es zu Strassenblockaden kommen. Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Antananarivo hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Madagaskar nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten, und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Distrikt Ankazobe (Region Analamanga)
In diesem Distrikt sind bewaffnete Banden aktiv, die sporadisch Dörfer überfallen. Im Juli 2022 starben mehr als 30 Personen nach einem Angriff einer bewaffneten Bande, die das Dorf Ambohitriniandriana in Brand steckte. Informieren Sie sich in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage, bevor Sie in den Distrikt Ankazobe reisen. Dasselbe gilt während des Aufenthalts in diesem Distrikt. Lassen Sie grösste Vorsicht walten.

Süden und Südosten
Es kommt häufig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Banden und den Sicherheitskräften. Es werden zahlreiche gewaltsame Überfalle verübt, teils mit Todesfolge. In der Region Anosy sind wiederholt Personen getötet oder verletzt worden. Auch ausländische Staatsangehörige sind von den Gewalttaten betroffen. Zum Beispiel sind mehrere Überfälle an der Batterie Beach (nördlich von Toliara) verübt worden. Informieren Sie sich in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage, bevor Sie in den Süden und Südosten reisen und lassen Sie grösste Vorsicht walten. Es wird empfohlen, die Hauptverkehrsachsen nicht zu verlassen und sich nicht ausserhalb der Städte aufzuhalten. 

Region Menabe
Bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge auf den Überlandstrasse sowie auf Boote auf dem Fluss Tsiribihina kommen regelmässig vor. Lassen Sie in dieser Region grösste Vorsicht walten.

Kriminalität

Strassenkriminalität, bewaffnete Raubüberfälle und Einbrüche nehmen zu und kommen im ganzen Land vor, am häufigsten in Antananarivo und in den Orten und Regionen die häufig von Touristen besucht werden (Strände, Nationalparks, etc.). Gewaltanwendung ist häufig und die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück. Auch Vergewaltigung und andere Sexualdelikte sind zu verzeichnen.

Es kommen vermehrt Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen vor, um Lösegeld zu erpressen. Am häufigsten sind Personen betroffen, die für lokale oder internationale Firmen tätig sind.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Ihrem Reiseleiter oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Halten Sie die Autotüren und Fenster geschlossen. Diebstähle aus parkierten oder in Staus steckenden Autos kommen häufig vor.
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge und Reisen.
  • Meiden Sie wenig besuchte Gebiete und Strände.
  • Verzichten Sie auf wildes Campieren.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen (auch Jugendliche) Ihnen Hilfe anbieten, z.B. bei der Suche nach einem Taxi. Es kommt vor, dass diese mit Dieben zusammenarbeiten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Potentiellen Investoren wird empfohlen, vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in 3003 Bern oder die Schweizerische Botschaft in Antananarivo zu kontaktieren.

Im Indischen Ozean ist es in der Vergangenheit wiederholt und in den madagassischen Gewässern vereinzelt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist oft schlecht. Nur wenige Landstrassen sind asphaltiert. Es kommt vor, dass bei polizeilichen Strassenkontrollen unberechtigte Geldforderungen gestellt werden. Das unvorhersehbare Verhalten von Verkehrsteilnehmern (insbesondere von Bussen und Buschtaxis „taxi-brousse“) bilden zusätzliche Unfallrisiken. Unbeleuchtete Fahrzeuge und Vieh stellen ein zusätzliches Risiko dar.
Es wird empfohlen, nicht selber zu fahren und ein Auto mit lokaler, erfahrener Chauffeurin oder lokalem, erfahrenem Chauffeur zu mieten. Meiden Sie, wenn möglich, öffentliche Verkehrsmittel für Überlandreisen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Ministerien, Brücken usw.) zu fotografieren.

Strafbar sind unter anderem Verstösse gegen einheimische Bräuche und gegen die sittlichen Empfindungen der Bevölkerung, z.B. gleichgeschlechtliche Handlungen von Personen unter 21 Jahren oder Missachten des Ahnenkults.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär (mangelhafte Ernährung und medizinische Versorgung). Die Untersuchungshaft kann sich über Jahre hinziehen.

Kulturelle Besonderheiten

In Madagaskar sind zahlreiche Traditionen erhalten geblieben. Passen Sie Ihr Verhalten den örtlichen Gepflogenheiten an und respektieren Sie besonders heilige Orte, die Hierarchie in den Dörfern sowie die Bestattungsrituale, die von einer Region zur andern variieren können. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Während der Regenzeit (Dezember bis April) besteht die Gefahr von heftigen Wirbelstürmen. Überschwemmungen und Erdrutsche können die Strassen- und Bahnverbindungen während längerer Zeit unterbrechen und die Versorgung der Städte (v.a. Antananarivo) beeinträchtigen. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteo Madagascar

Bureau National pour la Gestion des Risques et Catastrophes

Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Madagaskar erreichen.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Antananarivo.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (Südafrika, La Réunion oder Europa) behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.